Nein, Selbstständige sind grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert. Anders als Arbeitnehmer sind sie nicht über die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) abgesichert, sondern müssen eine private Unfallversicherung abschließen, um sich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Selbstständige, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, können in einigen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die selbstständige Tätigkeit als “arbeitnehmerähnlich” eingestuft wird oder wenn der Selbstständige aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Versicherung in der GUV verpflichtet ist.
Selbständige haben aber die Möglichkeit sich freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung gegen entsprechende Beitragszahlung zu versichern.
Es ist jedoch wichtig, die genauen Voraussetzungen und Regelungen zu prüfen, da sie je nach Art der selbstständigen Tätigkeit und der zuständigen Berufsgenossenschaft unterschiedlich sein können. Selbstständige sollten sich daher bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder einem Versicherungsberater über ihre individuellen Absicherungsmöglichkeiten informieren.