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Nein, Selbstständige sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Anders als Arbeitnehmer fallen die meisten Selbstständigen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) der Berufsgenossenschaften. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen und die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung oder privaten Absicherung.
Nein, Selbstständige sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Anders als Arbeitnehmer fallen die meisten Selbstständigen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) der Berufsgenossenschaften. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen und die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung oder privaten Absicherung.
Bestimmte Gruppen von Selbstständigen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig:
Ob Ihre Tätigkeit unter diese Kategorien fällt, prüft die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese finden Sie über das DGUV-Branchenverzeichnis (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Eine frühzeitige Klärung ist wichtig, um Versicherungslücken auszuschließen.
Selbstständige, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich freiwillig bei ihrer Berufsgenossenschaft anmelden. Der Vorteil: Sie erhalten Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, einschließlich Reha-Maßnahmen und Rentenversicherung. Die Beiträge liegen ca. zwischen 50–300 Euro jährlich, abhängig von Branche und Risikoeinstufung. Sie tragen die Kosten vollständig selbst.
Oft ist eine private Unfallversicherung die bessere Alternative: Sie bietet mehr Flexibilität bei der Tarifgestaltung, deckt auch private Unfälle ab und ermöglicht höhere Leistungen. Besonders wichtig ist ein umfassender Invaliditätsschutz – die Police sollte bereits ab 25–50 % Invaliditätsgrad greifen und eine monatliche Rente von ca. 1.000–3.000 Euro garantieren.
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