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Sind Selbständige gesetzlich unfallversichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 27. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, Selbstständige sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Anders als Arbeitnehmer fallen die meisten Selbstständigen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) der Berufsgenossenschaften. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen und die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung oder privaten Absicherung.

Nein, Selbst­stän­di­ge sind nicht auto­ma­tisch gesetz­lich unfall­ver­si­chert. Anders als Arbeit­neh­mer fal­len die meis­ten Selbst­stän­di­gen nicht unter die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung (GUV) der Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten. Es gibt jedoch wich­ti­ge Aus­nah­men und die Mög­lich­keit einer frei­wil­li­gen Ver­si­che­rung oder pri­va­ten Absicherung.

Wel­che Selbst­stän­di­gen unter­lie­gen der Versicherungspflicht?

Bestimm­te Grup­pen von Selbst­stän­di­gen sind in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung ver­si­che­rungs­pflich­tig:

  • Künst­ler und Publi­zis­ten (über die Künst­ler­so­zi­al­kas­se KSK)
  • Land­wir­te, Gärt­ner und Forstbetreiber
  • Haus­ge­wer­be­trei­ben­de in hand­werk­li­chen Betrieben
  • Arbeit­neh­mer­ähn­li­che Selbst­stän­di­ge (stän­dig für einen Auf­trag­ge­ber tätig, kei­ne Mitarbeiter)
  • Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer von GmbHs unter bestimm­ten Bedingungen

Ob Ihre Tätig­keit unter die­se Kate­go­rien fällt, prüft die zustän­di­ge Berufs­ge­nos­sen­schaft. Die­se fin­den Sie über das DGUV-Bran­chen­ver­zeich­nis (Deut­sche Gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung). Eine früh­zei­ti­ge Klä­rung ist wich­tig, um Ver­si­che­rungs­lü­cken auszuschließen.

Frei­wil­li­ge Mit­glied­schaft in der gesetz­li­chen Unfallversicherung

Selbst­stän­di­ge, die nicht ver­si­che­rungs­pflich­tig sind, kön­nen sich frei­wil­lig bei ihrer Berufs­ge­nos­sen­schaft anmel­den. Der Vor­teil: Sie erhal­ten Leis­tun­gen bei Arbeits­un­fäl­len und Berufs­krank­hei­ten, ein­schließ­lich Reha-Maß­nah­men und Ren­ten­ver­si­che­rung. Die Bei­trä­ge lie­gen ca. zwi­schen 50–300 Euro jähr­lich, abhän­gig von Bran­che und Risi­ko­ein­stu­fung. Sie tra­gen die Kos­ten voll­stän­dig selbst.

Oft ist eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung die bes­se­re Alter­na­ti­ve: Sie bie­tet mehr Fle­xi­bi­li­tät bei der Tarif­ge­stal­tung, deckt auch pri­va­te Unfäl­le ab und ermög­licht höhe­re Leis­tun­gen. Beson­ders wich­tig ist ein umfas­sen­der Inva­li­di­täts­schutz – die Poli­ce soll­te bereits ab 25–50 % Inva­li­di­täts­grad grei­fen und eine monat­li­che Ren­te von ca. 1.000–3.000 Euro garantieren.

Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge: Wor­auf Sie ach­ten sollten

  • Ver­si­che­rungs­sta­tus klä­ren: Kon­tak­tie­ren Sie Ihre Berufs­ge­nos­sen­schaft zur Klä­rung der Versicherungspflicht
  • Inva­li­di­täts­grad: Wäh­len Sie einen Tarif, der bereits ab 25 % Inva­li­di­tät leis­tet, nicht erst ab 50 %
  • Deckungs­sum­me: Min­des­tens 500.000 Euro Grund­de­ckung, bes­ser 1.000.000 Euro für Selbstständige
  • Zusatz­leis­tun­gen: Heil­kos­ten, psy­cho­lo­gi­sche Sofort­hil­fe und Kran­ken­haus­ta­ges­geld sind sinn­vol­le Erweiterungen
  • Kos­ten kal­ku­lie­ren: Pri­va­te Poli­ce kos­tet ca. 10–40 Euro monat­lich für gute Absicherung
  • War­te­zei­ten prü­fen: Stan­dard sind 3–6 Mona­te – ach­ten Sie auf kur­ze Fristen
  • Regel­mä­ßig über­prü­fen: Pas­sen Sie Ihren Ver­si­che­rungs­schutz bei Geschäfts­ver­än­de­run­gen an
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