Studenten/Studentinnen sind in der Regel bis zum vollendeten 25. Lebensjahr und bis zum Abschluß Ihres Erst-Studiums im Rahmen der elterlichen Privathaftpflichtversicherung mitversichert, solange der Hauptwohnsitz auch noch die elterliche Adresse ist.
Sollte der Studierende allerdings zwischen dem Schulabschluss und dem Studium bereits berufstätig gewesen sein, so ist in der Regel der Abschluss einer eigenen Privathaftpflicht erforderlich.