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Sind unver­hei­ra­te­te Paa­re mit einer Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt?

Ja, unver­hei­ra­te­te Paa­re kön­nen bei vie­len Ver­si­che­rern über eine gemein­sa­me Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sein, wenn sie im sel­ben Haus­halt leben. Aller­dings hängt dies vom jewei­li­gen Tarif und den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ab. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du beach­ten solltest:

1. Gemein­sa­mer Haushalt

  • Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, dass unver­hei­ra­te­te Paa­re im glei­chen Haus­halt über eine gemein­sa­me Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert sind. In die­sen Fäl­len gilt der Part­ner als mit­ver­si­chert, wenn ihr nach­weis­lich in einem gemein­sa­men Haus­halt lebt.
  • Dies wird in der Regel als Paar-Tarif oder Fami­li­en­ta­rif bezeich­net und deckt bei­de Per­so­nen ab, auch wenn sie nicht ver­hei­ra­tet sind.

2. Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prüfen

  • Nicht alle Ver­si­che­rer bie­ten auto­ma­tisch den Schutz für unver­hei­ra­te­te Paa­re an. Es ist wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass dein unver­hei­ra­te­ter Part­ner im glei­chen Haus­halt eben­falls abge­deckt ist.
  • Bei eini­gen Anbie­tern muss der Part­ner expli­zit im Ver­trag genannt wer­den, wäh­rend ande­re Ver­si­che­rer auto­ma­tisch alle Per­so­nen im Haus­halt abde­cken, wenn sie als Lebens­ge­mein­schaft gelten.

3. Unter­schie­de bei den Versicherern

  • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Paar-Tari­fe an, bei denen es kei­ne Rol­le spielt, ob ihr ver­hei­ra­tet seid oder nicht. Bei­spie­le für Ver­si­che­rer, die unver­hei­ra­te­te Paa­re unter bestimm­ten Bedin­gun­gen mit­ver­si­chern, sind: 
    • HUK24
    • Cos­mos­Di­rekt
    • Alli­anz
    • AXA
    • Haft­pflicht­kas­se Darmstadt
  • In der Regel ist es aus­rei­chend, dass bei­de Per­so­nen unter der­sel­ben Adres­se gemel­det sind, um als Haus­halt zu gelten.

4. Ein­zel­ver­trä­ge oder gemein­sa­me Versicherung

  • Alter­na­tiv könnt ihr auch sepa­ra­te Ein­zel­ver­trä­ge abschlie­ßen, wenn ihr mehr Fle­xi­bi­li­tät möch­tet. Aller­dings ist ein gemein­sa­mer Ver­trag in der Regel güns­ti­ger als zwei Einzelverträge.
  • Wenn ihr euch dafür ent­schei­det, eine gemein­sa­me Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, ist es rat­sam, auf hohe Deckungs­sum­men und wich­ti­ge Zusatz­leis­tun­gen wie Gefäl­lig­keits­schä­den, Schlüs­sel­ver­lust und Miet­sach­schä­den zu achten.

5. Was ist nicht abgedeckt?

  • Haft­pflicht­an­sprü­che zwi­schen den bei­den Part­nern: Wenn einer von euch dem ande­ren einen Scha­den zufügt, sind die­se Schä­den in der Regel nicht durch die gemein­sa­me Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, da Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen nur Schä­den gegen­über Drit­ten übernehmen.
  • Beruf­li­che Haft­pflicht: Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt kei­ne beruf­li­chen Risi­ken ab, wenn dein Part­ner z. B. selbst­stän­dig ist oder eine spe­zi­el­le Haft­pflicht für beruf­li­che Tätig­kei­ten benötigt.

Fazit

Unver­hei­ra­te­te Paa­re, die im glei­chen Haus­halt leben, kön­nen in den meis­ten Fäl­len über eine gemein­sa­me Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert sein. Dies hängt jedoch vom Ver­si­che­rer und dem gewähl­ten Tarif ab. Es lohnt sich, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen oder einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durch­zu­füh­ren, um den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der bei­de Part­ner abdeckt.

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