Ja, unverheiratete Paare können bei vielen Versicherern über eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein, wenn sie im selben Haushalt leben. Allerdings hängt dies vom jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:
1. Gemeinsamer Haushalt
- Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, dass unverheiratete Paare im gleichen Haushalt über eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung versichert sind. In diesen Fällen gilt der Partner als mitversichert, wenn ihr nachweislich in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
- Dies wird in der Regel als Paar-Tarif oder Familientarif bezeichnet und deckt beide Personen ab, auch wenn sie nicht verheiratet sind.
2. Versicherungsbedingungen prüfen
- Nicht alle Versicherer bieten automatisch den Schutz für unverheiratete Paare an. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass dein unverheirateter Partner im gleichen Haushalt ebenfalls abgedeckt ist.
- Bei einigen Anbietern muss der Partner explizit im Vertrag genannt werden, während andere Versicherer automatisch alle Personen im Haushalt abdecken, wenn sie als Lebensgemeinschaft gelten.
3. Unterschiede bei den Versicherern
- Einige Versicherer bieten spezielle Paar-Tarife an, bei denen es keine Rolle spielt, ob ihr verheiratet seid oder nicht. Beispiele für Versicherer, die unverheiratete Paare unter bestimmten Bedingungen mitversichern, sind:
- HUK24
- CosmosDirekt
- Allianz
- AXA
- Haftpflichtkasse Darmstadt
- In der Regel ist es ausreichend, dass beide Personen unter derselben Adresse gemeldet sind, um als Haushalt zu gelten.
4. Einzelverträge oder gemeinsame Versicherung
- Alternativ könnt ihr auch separate Einzelverträge abschließen, wenn ihr mehr Flexibilität möchtet. Allerdings ist ein gemeinsamer Vertrag in der Regel günstiger als zwei Einzelverträge.
- Wenn ihr euch dafür entscheidet, eine gemeinsame Versicherung abzuschließen, ist es ratsam, auf hohe Deckungssummen und wichtige Zusatzleistungen wie Gefälligkeitsschäden, Schlüsselverlust und Mietsachschäden zu achten.
5. Was ist nicht abgedeckt?
- Haftpflichtansprüche zwischen den beiden Partnern: Wenn einer von euch dem anderen einen Schaden zufügt, sind diese Schäden in der Regel nicht durch die gemeinsame Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, da Haftpflichtversicherungen nur Schäden gegenüber Dritten übernehmen.
- Berufliche Haftpflicht: Die Privathaftpflichtversicherung deckt keine beruflichen Risiken ab, wenn dein Partner z. B. selbstständig ist oder eine spezielle Haftpflicht für berufliche Tätigkeiten benötigt.
Fazit
Unverheiratete Paare, die im gleichen Haushalt leben, können in den meisten Fällen über eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung versichert sein. Dies hängt jedoch vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen oder einen Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen durchzuführen, um den passenden Tarif zu finden, der beide Partner abdeckt.