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Sind Ver­eins­vor­stän­de durch die Haft­pflicht geschützt?

Ob Ver­eins­vor­stän­de durch eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung geschützt sind, hängt von der Art der Tätig­keit und den spe­zi­fi­schen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ab. In der Regel deckt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung eher pri­va­te Risi­ken ab, wäh­rend die Haf­tung als Ver­eins­vor­stand in den meis­ten Fäl­len durch eine spe­zi­el­le Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder eine D&O‑Versicherung (Direc­tors and Offi­cers) abge­si­chert wird. Hier ist eine Über­sicht, was du beach­ten solltest:

1. Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung und Vereinsvorstände

  • Eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den, die im pri­va­ten Bereich ent­ste­hen. Wenn du als Ver­eins­vor­stand han­delst und dabei Sach- oder Per­so­nen­schä­den ver­ur­sachst, ist die­ser Scha­den nicht immer durch die Pri­vat­haft­pflicht abge­deckt, da die­se Tätig­keit als beruf­lich oder ver­ant­wor­tungs­voll ange­se­hen wird.
  • Bei­spiel: Wenn du als Vor­stand für finan­zi­el­le Ent­schei­dun­gen oder die Orga­ni­sa­ti­on von Ver­an­stal­tun­gen ver­ant­wort­lich bist und dabei Feh­ler machst, kann dies als beruf­li­che oder orga­ni­sa­to­ri­sche Tätig­keit ein­ge­stuft wer­den, die nicht unter den Schutz der Pri­vat­haft­pflicht fällt.

2. D&O‑Versicherung (Direc­tors and Officers)

  • Für Ver­eins­vor­stän­de ist oft eine spe­zi­el­le D&O‑Versicherung erfor­der­lich. Die­se Ver­si­che­rung schützt Vor­stands­mit­glie­der und Füh­rungs­kräf­te vor Ver­mö­gens­schä­den, die durch Fehl­ent­schei­dun­gen oder Pflicht­ver­let­zun­gen ent­ste­hen. Sie deckt typi­sche Risi­ken ab, die bei der Füh­rung eines Ver­eins auf­tre­ten können.
  • Vor­tei­le:
    • Schutz bei Ver­mö­gens­schä­den durch Fehlentscheidungen
    • Über­nah­me von Kos­ten für recht­li­che Ver­tei­di­gung im Fall von Haftungsansprüchen
  • Tipp: Wenn du als Ver­eins­vor­stand tätig bist, erkun­di­ge dich, ob der Ver­ein eine D&O‑Versicherung abge­schlos­sen hat oder ob du selbst eine sol­che Ver­si­che­rung benötigst.

3. Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

  • Eine wei­te­re Mög­lich­keit, sich als Ver­eins­vor­stand abzu­si­chern, ist die Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die­se Ver­si­che­rung schützt vor Ver­mö­gens­schä­den, die aus beruf­li­chen oder orga­ni­sa­to­ri­schen Feh­lern resul­tie­ren, z. B. durch fal­sche Ent­schei­dun­gen oder feh­len­de Dokumentation.
  • Bei­spiel: Wenn du als Ver­eins­vor­stand eine fal­sche Ent­schei­dung triffst, die zu finan­zi­el­len Ein­bu­ßen für den Ver­ein führt, kann eine Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung einspringen.

4. Ver­si­che­rungs­schutz durch den Verein

  • Vie­le Ver­ei­ne schlie­ßen für ihre Vor­stands­mit­glie­der eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab, die sowohl Per­so­nen- als auch Ver­mö­gens­schä­den abdeckt. Es ist wich­tig, dass du als Ver­eins­vor­stand prüfst, ob der Ver­ein über einen aus­rei­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz für sei­ne Mit­glie­der verfügt.
  • Tipp: Klä­re mit dem Ver­ein, ob eine Ver­eins­haft­pflicht­ver­si­che­rung vor­han­den ist, die auch Vor­stands­mit­glie­der absichert.

5. Ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten und Privathaftpflicht

  • Wenn du die Tätig­keit als Ver­eins­vor­stand ehren­amt­lich aus­führst, kann dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se Schä­den abde­cken, die in die­sem Zusam­men­hang ent­ste­hen. Dies gilt jedoch nur für Tätig­kei­ten im pri­va­ten Rah­men, nicht für orga­ni­sa­to­ri­sche oder recht­li­che Pflich­ten als Vorstand.
  • Bei­spiel: Klei­ne­re Schä­den, die wäh­rend einer Ver­eins­ver­an­stal­tung pas­sie­ren, könn­ten durch die Pri­vat­haft­pflicht abge­deckt sein, wenn die­se als Gefäl­lig­keits­schä­den gewer­tet werden.

6. Aus­schlüs­se bei der Privathaftpflicht

  • Typi­sche Aus­schlüs­se in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung betref­fen die haf­tungs­recht­li­che Ver­ant­wor­tung als Vor­stands­mit­glied. Tätig­kei­ten wie das Füh­ren von Ver­eins­fi­nan­zen, das Unter­schrei­ben von Ver­trä­gen oder das Orga­ni­sie­ren von Ver­an­stal­tun­gen fal­len oft nicht unter den Schutz der pri­va­ten Haftpflicht.
  • Tipp: Ach­te auf die Aus­schlüs­se in dei­ner Pri­vat­haft­pflicht, beson­ders in Bezug auf beruf­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Tätigkeiten.

Fazit

Als Ver­eins­vor­stand soll­test du nicht auto­ma­tisch davon aus­ge­hen, dass du durch eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung geschützt bist, da die­se in der Regel nur pri­va­te Risi­ken abdeckt. Um als Vor­stand gut abge­si­chert zu sein, soll­test du prü­fen, ob der Ver­ein eine D&O‑Versicherung oder eine Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat, die spe­zi­ell für die Risi­ken von Vor­stands­mit­glie­dern aus­ge­legt ist. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz zu fin­den, der dei­ne ehren­amt­li­chen Tätig­kei­ten abde­cken könnte.

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