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Sind Wett­schä­den oder Schä­den bei Ren­nen abgedeckt?

Sind Wett­schä­den oder Schä­den bei Ren­nen abgedeckt?

Wenn der Spaß zum Risi­ko wird – was Dei­ne E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung bei Ren­nen und Wett­be­wer­ben zahlt

Ein Ren­nen mit Freun­den, ein spon­ta­ner Geschwin­dig­keits­ver­gleich oder ein orga­ni­sier­tes E‑S­coo­ter-Event: Was für man­che Fah­re­rin oder man­chen Fah­rer wie harm­lo­ser Spaß klingt, kann im Scha­dens­fall erns­te Fol­gen haben. Denn sobald Du mit Dei­nem E‑Scooter an einem Wett­be­werb oder Ren­nen teil­nimmst, gilt recht­lich etwas ande­res – und Dei­ne e‑scooter ver­si­che­rung kann die Leis­tung ver­wei­gern.

Grund­satz: Kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Wettrennen

In den meis­ten Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ist klar gere­gelt: Schä­den, die bei Renn­ver­an­stal­tun­gen, Wett­be­wer­ben oder Fahr­ten zur Erzie­lung von Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten ent­ste­hen, sind grund­sätz­lich vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen. Das betrifft:

  • Offi­zi­el­le oder pri­va­te Wettrennen

  • Zeit­fahr­wett­be­wer­be

  • spon­ta­ne Geschwin­dig­keits­du­el­le auf der Straße

  • Geschick­lich­keits­wett­be­wer­be mit Zeitnahme

Wird bei sol­chen Gele­gen­hei­ten ein Unfall ver­ur­sacht oder kommt es zu einem Scha­den, über­nimmt die ver­si­che­rung e‑scooter kei­ne Kos­ten – weder bei Haft­pflicht- noch bei erwei­ter­ten Teilkasko-Tarifen.

War­um Renn­fahr­ten ein Aus­schluss­kri­te­ri­um sind

Ver­si­che­rer kal­ku­lie­ren ihre Bei­trä­ge auf Basis nor­ma­ler Nut­zung im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr. Ren­nen stel­len jedoch ein erhöh­tes Risi­ko dar, da hier oft:

  • deut­lich schnel­ler und ris­kan­ter gefah­ren wird

  • die Kon­trol­le über das Fahr­zeug schwie­ri­ger ist

  • Unfäl­le wahr­schein­li­cher und fol­gen­schwe­rer sind

Des­halb schlie­ßen nahe­zu alle Anbie­ter im Rah­men ihrer e scoo­ter ver­si­che­rung sol­che Ein­sät­ze aus – um das Risi­ko zu begrenzen.

Aus­nah­me: Wenn es sich nicht um ein Ren­nen im recht­li­chen Sinn handelt

Ein ein­fa­cher “Spaß­ver­gleich” ohne Zeit­nah­me und ohne Zuschau­er kann im Ein­zel­fall nicht als Ren­nen gewer­tet wer­den. Aller­dings ist hier Vor­sicht gebo­ten – denn im Scha­den­fall ent­schei­det der Ver­si­che­rer, ob es sich um ein ver­si­cher­tes Ereig­nis oder um einen Aus­schluss­grund han­delt. Je mehr ein Vor­fall einem Ren­nen ähnelt, des­to wahr­schein­li­cher ist der Aus­schluss der Leis­tung.

Schä­den am eige­nen Scoo­ter: Auch Teil­kas­ko greift nicht bei Rennteilnahme

Auch die e rol­ler ver­si­che­rung mit Teil­kas­ko leis­tet nicht bei Schä­den, die wäh­rend eines Ren­nens ent­ste­hen – etwa wenn Dein E‑Scooter durch einen Sturz beschä­digt oder der Akku über­las­tet wird. Das­sel­be gilt für mög­li­che Fol­ge­schä­den oder Abschlepp­kos­ten. Nur bei ein­deu­tig ver­kehrs­be­ding­ten Unfäl­len im nor­ma­len Stra­ßen­ver­kehr besteht ein Leistungsanspruch.


Fazit: Kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Ren­nen und Wettfahrten

Sobald Du mit Dei­nem E‑Scooter an einem Ren­nen oder Wett­be­werb teil­nimmst, ver­lierst Du den Ver­si­che­rungs­schutz – egal ob es sich um eine Haft­pflicht- oder Teil­kas­ko­ver­si­che­rung han­delt. Die e‑scooter ver­si­che­rung schützt Dich nur bei regu­lä­rer Nut­zung im All­tag. Wer also mit Freun­den Ren­nen fährt oder an E‑S­coo­ter-Events teil­nimmt, han­delt auf eige­nes Risi­ko. Über unse­ren scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich fin­dest Du Tari­fe mit klar defi­nier­ten Bedin­gun­gen – damit Du weißt, wo Dei­ne Deckung endet.

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