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Über­nimmt die E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung auch Schä­den an Gegen­stän­den Dritter?

Über­nimmt die E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung auch Schä­den an Gegen­stän­den Dritter?

Ja, die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht inner­halb Dei­ner e‑scooter ver­si­che­rung deckt auch Sach­schä­den an Gegen­stän­den Drit­ter ab. Sobald Du mit Dei­nem Scoo­ter frem­des Eigen­tum beschä­digst – zum Bei­spiel ein gepark­tes Auto oder einen Gar­ten­zaun – springt die Haft­pflicht in der Regel für die Repa­ra­tur- oder Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten ein. Hier erfährst Du, was Du dabei beach­ten soll­test und wel­che Aus­nah­men es geben kann.

Was umfasst die Haft­pflicht genau?

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für E‑Scooter deckt alle Schä­den, die Drit­ten durch Dei­nen Fahr­be­trieb entstehen:

  • Per­so­nen­schä­den: Kos­ten für Heil­be­hand­lun­gen, Schmer­zens­geld oder Fol­ge­kos­ten, wenn Per­so­nen ver­letzt werden.

  • Sach­schä­den: Schä­den an frem­den Fahr­zeu­gen, Gebäu­den oder Gegen­stän­den, die durch Dei­nen E‑Scooter ver­ur­sacht werden.

  • Ver­mö­gens­schä­den: Finan­zi­el­le Ein­bu­ßen, die Drit­ten infol­ge eines Unfalls ent­ste­hen kön­nen (z. B. Verdienstausfall).

Somit über­nimmt Dei­ne ver­si­che­rung e‑scooter auch Schä­den an Gegen­stän­den Drit­ter, sofern Du die­se unab­sicht­lich ver­ur­sachst und Dich dabei an die Ver­trags­be­din­gun­gen hältst.

Wel­che Aus­nah­men gibt es?

  1. Vor­satz: Hast Du den Scha­den absicht­lich her­bei­ge­führt, ver­wei­gert die Ver­si­che­rung die Leistung.

  2. Gro­bes Ver­schul­den: Bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit (etwa wenn Du stark alko­ho­li­siert fährst) kann Dein e scoo­ter ver­si­che­rung-Anbie­ter die Erstat­tung min­dern oder verweigern.

  3. Kein Kenn­zei­chen, kei­ne Poli­ce: Fährst Du ohne gül­ti­ges e scoo­ter kenn­zei­chen oder ohne abge­schlos­se­ne Poli­ce, gilt Dein E‑Scooter als nicht ver­si­chert – Du müss­test alle Kos­ten selbst zahlen.

Wie läuft die Scha­dens­re­gu­lie­rung ab?

Wenn Du einen Unfall ver­ur­sachst und frem­des Eigen­tum beschä­digst, soll­test Du fol­gen­de Schrit­te beach­ten, um eine rei­bungs­lo­se Regu­lie­rung zu gewährleisten:

  1. Unfall­stel­le absi­chern: Sor­ge dafür, dass kei­ne wei­te­ren Schä­den entstehen.

  2. Daten aus­tau­schen: Notie­re die Kon­takt­da­ten und – sofern vor­han­den – Ver­si­che­rungs­an­ga­ben des Geschädigten.

  3. Scha­den umge­hend mel­den: Infor­mie­re Dei­ne e‑scooter ver­si­che­rung so schnell wie mög­lich. Lie­fe­re alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zum Unfall­her­gang und mache ggf. Fotos vom Schaden.

Dein Ver­si­che­rer prüft dann den Vor­fall und regu­liert den Scha­den, sofern er berech­tigt ist. So ent­gehst Du teu­ren For­de­run­gen und bleibst finan­zi­ell auf der siche­ren Seite.

Fazit

Schä­den an Gegen­stän­den Drit­ter sind durch die Haft­pflicht Dei­ner e‑scooter ver­si­che­rung abge­deckt, solan­ge der Vor­fall unab­sicht­lich pas­siert und Du Dich an die Ver­trags­be­din­gun­gen hältst. Gera­de bei Sach­schä­den kann die finan­zi­el­le Belas­tung schnell stei­gen – mit der rich­ti­gen Poli­ce brauchst Du Dir jedoch kei­ne Sor­gen zu machen. Ach­te dar­auf, dass Du stets ein gül­ti­ges e‑scooter kenn­zei­chen führst und infor­mie­re Dei­nen Ver­si­che­rer umge­hend bei einem Unfall. So pro­fi­tierst Du von einem siche­ren und stress­frei­en E‑S­coo­ter-Erleb­nis.

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