Übernimmt die E‑Scooter-Versicherung auch Schäden an Gegenständen Dritter?
Ja, die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht innerhalb Deiner e‑scooter versicherung deckt auch Sachschäden an Gegenständen Dritter ab. Sobald Du mit Deinem Scooter fremdes Eigentum beschädigst – zum Beispiel ein geparktes Auto oder einen Gartenzaun – springt die Haftpflicht in der Regel für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten ein. Hier erfährst Du, was Du dabei beachten solltest und welche Ausnahmen es geben kann.
Was umfasst die Haftpflicht genau?
Die Haftpflichtversicherung für E‑Scooter deckt alle Schäden, die Dritten durch Deinen Fahrbetrieb entstehen:
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Personenschäden: Kosten für Heilbehandlungen, Schmerzensgeld oder Folgekosten, wenn Personen verletzt werden.
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Sachschäden: Schäden an fremden Fahrzeugen, Gebäuden oder Gegenständen, die durch Deinen E‑Scooter verursacht werden.
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Vermögensschäden: Finanzielle Einbußen, die Dritten infolge eines Unfalls entstehen können (z. B. Verdienstausfall).
Somit übernimmt Deine versicherung e‑scooter auch Schäden an Gegenständen Dritter, sofern Du diese unabsichtlich verursachst und Dich dabei an die Vertragsbedingungen hältst.
Welche Ausnahmen gibt es?
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Vorsatz: Hast Du den Schaden absichtlich herbeigeführt, verweigert die Versicherung die Leistung.
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Grobes Verschulden: Bei grober Fahrlässigkeit (etwa wenn Du stark alkoholisiert fährst) kann Dein e scooter versicherung-Anbieter die Erstattung mindern oder verweigern.
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Kein Kennzeichen, keine Police: Fährst Du ohne gültiges e scooter kennzeichen oder ohne abgeschlossene Police, gilt Dein E‑Scooter als nicht versichert – Du müsstest alle Kosten selbst zahlen.
Wie läuft die Schadensregulierung ab?
Wenn Du einen Unfall verursachst und fremdes Eigentum beschädigst, solltest Du folgende Schritte beachten, um eine reibungslose Regulierung zu gewährleisten:
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Unfallstelle absichern: Sorge dafür, dass keine weiteren Schäden entstehen.
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Daten austauschen: Notiere die Kontaktdaten und – sofern vorhanden – Versicherungsangaben des Geschädigten.
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Schaden umgehend melden: Informiere Deine e‑scooter versicherung so schnell wie möglich. Liefere alle relevanten Informationen zum Unfallhergang und mache ggf. Fotos vom Schaden.
Dein Versicherer prüft dann den Vorfall und reguliert den Schaden, sofern er berechtigt ist. So entgehst Du teuren Forderungen und bleibst finanziell auf der sicheren Seite.
Fazit
Schäden an Gegenständen Dritter sind durch die Haftpflicht Deiner e‑scooter versicherung abgedeckt, solange der Vorfall unabsichtlich passiert und Du Dich an die Vertragsbedingungen hältst. Gerade bei Sachschäden kann die finanzielle Belastung schnell steigen – mit der richtigen Police brauchst Du Dir jedoch keine Sorgen zu machen. Achte darauf, dass Du stets ein gültiges e‑scooter kennzeichen führst und informiere Deinen Versicherer umgehend bei einem Unfall. So profitierst Du von einem sicheren und stressfreien E‑Scooter-Erlebnis.