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Übernimmt die Handyversicherung Wasserschäden?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 30. Dezember 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Wasserschäden sind bei den meisten Handyversicherungen abgedeckt – vorausgesetzt, sie entstehen durch versehentliche Unfälle und nicht durch grobe Fahrlässigkeit. Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensarten bei Smartphones und können ohne Versicherung zu Reparaturkosten von 200–500 Euro führen. Eine gute Handyversicherung schützt Dich zuverlässig vor diesen hohen Ausgaben.

Ja, Was­ser­schä­den sind bei den meis­ten Han­dy­ver­si­che­run­gen abge­deckt – vor­aus­ge­setzt, sie ent­ste­hen durch ver­se­hent­li­che Unfäl­le und nicht durch gro­be Fahr­läs­sig­keit. Was­ser­schä­den gehö­ren zu den häu­figs­ten Scha­dens­ar­ten bei Smart­phones und kön­nen ohne Ver­si­che­rung zu Repa­ra­tur­kos­ten von 200–500 Euro füh­ren. Eine gute Han­dy­ver­si­che­rung schützt Dich zuver­läs­sig vor die­sen hohen Ausgaben.

Wel­che Was­ser­schä­den wer­den von der Han­dy­ver­si­che­rung abgedeckt?

Die meis­ten Han­dy­ver­si­che­run­gen decken Flüs­sig­keits­schä­den bei ver­se­hent­li­chen Unfäl­len ab. Dazu gehö­ren typi­sche All­tags­si­tua­tio­nen wie:

  • Sturz ins Was­ser: Das Smart­phone fällt ins Wasch­be­cken, die Toi­let­te, ins Bade­was­ser oder einen Pool
  • Geträn­ke­schä­den: Ver­schüt­te­te Flüs­sig­kei­ten wie Kaf­fee, Tee, Saft oder Bier auf dem Dis­play und der Elektronik
  • Regen­schä­den: Beschä­di­gun­gen durch Stark­re­gen, Schnee­fall oder uner­war­te­te Feuchtigkeit
  • Schwimm­bad und Strand: Kon­takt mit Chlor‑, Meer­was­ser oder feuch­ter Umge­bung (je nach Tarif)

Aller­dings unter­schei­den sich die Leis­tun­gen erheb­lich zwi­schen den Anbie­tern. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le IP-Schutz-Klau­seln an, die auch län­ge­re Unter­was­ser­ein­sät­ze abde­cken. Wich­tig: Schä­den durch Dau­er­feuch­tig­keit, man­geln­de Lage­rung oder absicht­li­ches Unter­tau­chen sind typi­scher­wei­se ausgeschlossen.

Vor­aus­set­zun­gen und Bedin­gun­gen für die Kostenübernahme

Damit Dei­ne Ver­si­che­rung bei einem Was­ser­scha­den regu­liert, müs­sen fol­gen­de Bedin­gun­gen erfüllt sein:

  • Ver­se­hent­li­cher Unfall: Der Scha­den darf nicht durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Absicht ver­ur­sacht wor­den sein
  • Schnel­le Scha­dens­mel­dung: Mel­de den Scha­den inner­halb von 24–48 Stun­den Dei­nem Ver­si­che­rer (Fris­ten vari­ie­ren je nach Anbieter)
  • Doku­men­ta­ti­on: Samm­le Fotos des beschä­dig­ten Geräts, den Kauf­be­leg und beschrei­be genau den Her­gang des Unfalls
  • Kei­ne Eigen­re­pa­ra­tur: Ver­su­che nicht, das Smart­phone selbst zu öff­nen oder zu trock­nen – das kann die Regu­lie­rung gefährden
  • Ver­si­che­rungs­schutz aktiv: Der Ver­trag muss zum Zeit­punkt des Scha­dens gül­tig und bezahlt sein

Ach­te beim Ver­trags­ab­schluss auf die genaue Defi­ni­ti­on von Was­ser­schä­den im Ver­si­che­rungs­text. Man­che Tari­fe begren­zen die Leis­tung auf bestimm­te Was­ser­tie­fen oder Einwirkungszeiten.

Sofort­maß­nah­men nach einem Wasserschaden

  • Smart­phone aus­schal­ten: Ver­hin­de­re Kurz­schlüs­se durch Stromdurchfluss
  • Vor­sich­tig trock­nen: Nut­ze ein wei­ches Tuch – ver­wen­de kei­nen Föhn
  • Kein Selbst­bau-Fix: Ver­zich­te auf Tricks wie Reis oder Tro­cken­kam­mern ohne fach­li­che Anleitung
  • Ver­si­che­rung infor­mie­ren: Kon­tak­tie­re Dei­nen Ver­si­che­rer unver­züg­lich mit allen rele­van­ten Informationen
  • Pro­fes­sio­nel­le Repa­ra­tur abwar­ten: Lass den Sach­ver­stän­di­gen der Ver­si­che­rung das Gerät prüfen

Kos­ten einer Was­ser­scha­den-Repa­ra­tur ohne Versicherungsschutz

Repa­ra­tu­ren durch Was­ser­schä­den sind erheb­lich teu­rer als Dis­play­bruch. Die Kos­ten lie­gen ca. bei:

  • iPho­nes: 350–550 Euro (abhän­gig vom Modell und Schadensumfang)
  • Sam­sung Gala­xy und Android-Flagg­schif­fe: 250–450 Euro
  • Mit­tel­klas­se-Smart­phones: 150–300 Euro

Eine Han­dy­ver­si­che­rung kos­tet je nach Tarif ca. 5–15 Euro monat­lich und deckt sol­che Kos­ten voll­stän­dig ab – oft mit nur einer Selbst­be­tei­li­gung von ca. 50–100 Euro. Das macht sie gera­de bei hoch­wer­ti­gen Gerä­ten sehr wirtschaftlich.

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