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Über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht Schä­den an gemie­te­ten Boxen?

Über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht Schä­den an gemie­te­ten Boxen?

Ja, in vie­len Fäl­len über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch Schä­den an gemie­te­ten oder gepach­te­ten Boxen. Aller­dings hängt dies von den spe­zi­fi­schen Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rungs­po­li­ce ab. Vie­le Pfer­de­haft­pflicht-Anbie­ter bie­ten die­se Deckung ent­we­der stan­dard­mä­ßig oder als Zusatz­op­ti­on an, die soge­nann­te Miet­sach­schä­den umfasst.

Was sind Mietsachschäden?

Miet­sach­schä­den bezeich­nen Schä­den, die an gemie­te­ten oder gepach­te­ten Gegen­stän­den oder Immo­bi­li­en ent­ste­hen – in die­sem Fall also an der Box, in der dein Pferd unter­ge­bracht ist. Wenn dein Pferd die Box beschä­digt, etwa indem es gegen die Box tritt, die Wän­de oder das Tor zer­stört oder ande­re Ein­bau­ten in der Box beschä­digt, greift die Miet­sach­scha­den­klau­sel, sofern die­se in der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­hal­ten ist.

Wel­che Schä­den an gemie­te­ten Boxen sind abgedeckt?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz der Box: Wenn dein Pferd die Wän­de, das Git­ter oder den Boden der Box beschä­digt, kön­nen die­se Kos­ten durch die Pfer­de­haft­pflicht über­nom­men wer­den. Schä­den durch Trit­te oder Bis­se dei­nes Pfer­des an der gemie­te­ten Box fal­len unter den Miet­sach­scha­den­schutz.

    Bei­spiel:

    • Dein Pferd tritt mehr­mals gegen die Boxen­tür, sodass das Schar­nier bricht und die Tür ersetzt wer­den muss. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten für die beschä­dig­te Box.
  2. Schä­den an instal­lier­ten Ein­rich­tun­gen: Schä­den an fes­ten Ein­rich­tun­gen in der Box, wie z. B. Trän­ke­an­la­gen, Fut­ter­trö­ge oder Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen, kön­nen eben­falls durch die Miet­sach­scha­den­klau­sel gedeckt sein, wenn dein Pferd die­se beschä­digt.

    Bei­spiel:

    • Dein Pferd beschä­digt die auto­ma­ti­sche Trän­ke in der Box, die dar­auf­hin repa­riert oder ersetzt wer­den muss. Die Kos­ten für die Repa­ra­tur über­nimmt die Versicherung.

Was wird mög­li­cher­wei­se nicht übernommen?

Obwohl die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in vie­len Fäl­len Schä­den an gemie­te­ten Boxen deckt, gibt es eini­ge Aus­nah­men oder Einschränkungen:

  1. Nor­ma­le Abnut­zung: Schä­den, die durch die nor­ma­le Abnut­zung oder den all­täg­li­chen Gebrauch ent­ste­hen, sind in der Regel nicht durch die Pfer­de­haft­pflicht gedeckt. Dazu zäh­len Abnut­zungs­er­schei­nun­gen wie Krat­zer oder klei­ne Gebrauchs­spu­ren, die im nor­ma­len Betrieb auftreten.
  2. Schä­den durch Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit: Wenn der Scha­den durch vor­sätz­li­ches Han­deln oder gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­de, kann die Ver­si­che­rung die Kos­ten­über­nah­me ablehnen.
  3. Schä­den, die außer­halb des Ver­si­che­rungs­um­fangs lie­gen: Eini­ge Ver­si­che­run­gen schlie­ßen bestimm­te Arten von Miet­sach­schä­den aus oder erfor­dern eine spe­zi­el­le Zusatz­klau­sel, um Schä­den an gemie­te­ten Boxen abzu­de­cken. Es ist daher wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prüfen.

Wie fin­dest du die pas­sen­de Pfer­de­haft­pflicht mit Mietsachschaden-Deckung?

Nicht alle Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten stan­dard­mä­ßig Schutz für Miet­sach­schä­den an gemie­te­ten Boxen. Ein sorg­fäl­ti­ger Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der auch Schä­den an gemie­te­ten oder gepach­te­ten Boxen abdeckt. Ach­te bei der Wahl dei­ner Ver­si­che­rung auf fol­gen­de Punkte:

  • Miet­sach­scha­den­klau­sel: Stel­le sicher, dass dei­ne Ver­si­che­rung eine Miet­sach­scha­den­klau­sel beinhal­tet, die Schä­den an gemie­te­ten Boxen abdeckt.
  • Deckungs­sum­men: Ach­te auf aus­rei­chen­de Deckungs­sum­men, um im Scha­dens­fall aus­rei­chend abge­si­chert zu sein. Übli­che Deckungs­sum­men lie­gen bei meh­re­ren Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den, aber auch für Sach­schä­den soll­test du eine ange­mes­se­ne Sum­me wählen.
  • Zusatz­op­tio­nen: Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten die­se Deckung nur als Zusatz­op­ti­on an, sodass du die­se mög­li­cher­wei­se extra hin­zu­bu­chen musst.

Fazit

In den meis­ten Fäl­len über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch Schä­den an gemie­te­ten Boxen, wenn eine Miet­sach­scha­den­klau­sel im Ver­si­che­rungs­ver­trag ent­hal­ten ist. Die­se Klau­sel deckt Schä­den, die dein Pferd an der gemie­te­ten Box ver­ur­sacht, z. B. durch Trit­te gegen die Wän­de oder Beschä­di­gun­gen an der Boxen­tür. Es ist wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig zu prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass Miet­sach­schä­den im Ver­trag ent­hal­ten sind. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den bes­ten Tarif für dei­ne Bedürf­nis­se zu fin­den, der auch Schä­den an gemie­te­ten Boxen umfasst.

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