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Über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht Schä­den durch Weideunfälle?

Über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht Schä­den durch Weideunfälle?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel auch Schä­den, die durch Wei­de­un­fäl­le ver­ur­sacht wer­den. Pfer­de auf der Wei­de kön­nen unvor­her­seh­ba­re Schä­den ver­ur­sa­chen, sei es durch Flucht­ver­hal­ten, Rang­kämp­fe mit ande­ren Pfer­den oder durch das Aus­bre­chen aus der Wei­de. Sol­che Unfäl­le und Schä­den, die dabei ent­ste­hen, sind in den meis­ten Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen abge­deckt, solan­ge es sich um Schä­den an Drit­ten handelt.

Wel­che Wei­de­un­fäl­le sind von der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt?

  1. Per­so­nen­schä­den: Wenn dein Pferd auf der Wei­de eine Per­son ver­letzt, z. B. indem es jeman­den tritt oder durch einen unkon­trol­lier­ten Flucht­ver­such einen Pas­san­ten ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten. Dazu gehö­ren die medi­zi­ni­schen Behand­lungs­kos­ten, Schmer­zens­geld und even­tu­el­le lang­fris­ti­ge Fol­ge­kos­ten.

    Bei­spiel:

    • Ein Spa­zier­gän­ger nähert sich der Wei­de, und dein Pferd erschrickt, läuft los und stößt die Per­son um. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Behand­lungs­kos­ten und mög­li­che Schmerzensgeldansprüche.
  2. Sach­schä­den: Dein Pferd kann auf der Wei­de auch Sach­schä­den ver­ur­sa­chen, z. B. wenn es einen Zaun oder land­wirt­schaft­li­che Gerä­te beschä­digt. Sol­che Sach­schä­den sind eben­falls durch die Pfer­de­haft­pflicht gedeckt.

    Bei­spiel:

    • Dein Pferd bricht durch den Zaun der Wei­de und ver­ur­sacht auf dem benach­bar­ten Grund­stück einen Scha­den, indem es einen Gar­ten­schup­pen beschä­digt. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten für den Zaun und den Schuppen.
  3. Schä­den an ande­ren Tie­ren: Wenn dein Pferd auf der Wei­de ein ande­res Pferd oder ein ande­res Tier ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch die Tier­arzt­kos­ten oder sons­ti­ge Behand­lungs­kos­ten des ver­letz­ten Tie­res.

    Bei­spiel:

    • Dein Pferd gerät auf der Wei­de in einen Rang­kampf mit einem ande­ren Pferd und ver­letzt die­ses schwer. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Tier­arzt­kos­ten für das ver­letz­te Pferd.
  4. Aus­bruch und Flur­schä­den: Wenn dein Pferd von der Wei­de aus­bricht und Flur­schä­den ver­ur­sacht, z. B. indem es Fel­der, Gär­ten oder ande­re land­wirt­schaft­li­che Flä­chen beschä­digt, sind die­se Schä­den eben­falls durch die Pfer­de­haft­pflicht gedeckt.

    Bei­spiel:

    • Dein Pferd bricht aus der Wei­de aus und läuft über ein benach­bar­tes Feld, wobei es die Ern­te eines Land­wirts zer­stört. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den Flurschaden.

Wann zahlt die Pfer­de­haft­pflicht bei Wei­de­un­fäl­len nicht?

Es gibt eini­ge Situa­tio­nen, in denen die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Wei­de­un­fäl­len mög­li­cher­wei­se nicht zahlt. Dazu gehören:

  1. Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit: Wenn der Scha­den durch vor­sätz­li­ches Han­deln oder gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­de, kann die Ver­si­che­rung die Zah­lung ver­wei­gern. Das bedeu­tet, dass du als Pfer­de­hal­ter sicher­stel­len musst, dass die Wei­de ord­nungs­ge­mäß gesi­chert ist, um das Aus­bre­chen des Pfer­des zu verhindern.
  2. Schä­den am eige­nen Eigen­tum: Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt kei­ne Schä­den an dei­nem eige­nen Eigen­tum. Wenn dein Pferd auf der Wei­de dein eige­nes Eigen­tum beschä­digt, wie z. B. dei­nen eige­nen Zaun oder Stall, wird dies nicht von der Haft­pflicht über­nom­men. In die­sem Fall brauchst du eine Tier­hal­ter-Rechts­schutz­ver­si­che­rung oder eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung für land­wirt­schaft­li­che Flächen.
  3. Nicht gemel­de­te Gefah­ren­stel­len: Wenn du als Pfer­de­hal­ter bekann­te Gefah­ren auf der Wei­de nicht mel­dest oder besei­tigst, kann dies als Fahr­läs­sig­keit gewer­tet wer­den, was die Leis­tung der Ver­si­che­rung beein­träch­ti­gen kann.

Was soll­test du beach­ten, um Wei­de­un­fäl­le zu verhindern?

Um sicher­zu­stel­len, dass dei­ne Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung im Scha­dens­fall zahlt, soll­test du als Pfer­de­hal­ter gewis­se Vor­sichts­maß­nah­men ergrei­fen, um Wei­de­un­fäl­le zu vermeiden:

  • Siche­re Ein­zäu­nung: Stel­le sicher, dass die Wei­de sicher ein­ge­zäunt ist und dass der Zaun regel­mä­ßig kon­trol­liert und instand gehal­ten wird. Ein siche­rer Zaun mini­miert das Risi­ko, dass dein Pferd aus­bricht und Schä­den verursacht.
  • Regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le der Wei­de: Über­prü­fe die Wei­de regel­mä­ßig auf poten­zi­el­le Gefah­ren­stel­len, wie lose Zäu­ne, schar­fe Gegen­stän­de oder Löcher im Boden, die dein Pferd gefähr­den könnten.
  • Aus­rei­chend Platz für die Pfer­de: Ach­te dar­auf, dass dei­ne Pfer­de genü­gend Platz auf der Wei­de haben, um Strei­tig­kei­ten oder Rang­kämp­fe zu ver­mei­den, die zu Ver­let­zun­gen ande­rer Pfer­de füh­ren könnten.

Fazit

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel Schä­den, die durch Wei­de­un­fäl­le ent­ste­hen, ein­schließ­lich Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den, Schä­den an ande­ren Tie­ren und Flur­schä­den. Es ist jedoch wich­tig, sicher­zu­stel­len, dass du als Pfer­de­hal­ter alle not­wen­di­gen Vor­sichts­maß­nah­men triffst, um das Risi­ko von Unfäl­len zu mini­mie­ren. Schä­den, die durch Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­den, wer­den in der Regel nicht über­nom­men. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif mit umfas­sen­dem Schutz auch für Wei­de­un­fäl­le zu finden.

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