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Über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung auch Tierarztkosten?

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel kei­ne Tier­arzt­kos­ten für das eige­ne Pferd. Die Pfer­de­haft­pflicht ist pri­mär dafür da, Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den abzu­de­cken, die durch das Ver­hal­ten dei­nes Pfer­des ent­ste­hen. Das bedeu­tet, dass Schä­den, die das Pferd an frem­dem Eigen­tum oder an Drit­ten ver­ur­sacht, ver­si­chert sind. Aller­dings sind Tier­arzt­kos­ten, die für die Behand­lung des eige­nen Pfer­des anfal­len, nicht Bestand­teil der Haftpflichtversicherung.

1. Kei­ne Über­nah­me von Tier­arzt­kos­ten für das eige­ne Pferd

Wenn dein Pferd krank wird oder einen Unfall hat, greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht für die Tier­arzt­kos­ten. Die­se Kos­ten musst du ent­we­der selbst tra­gen oder eine sepa­ra­te Kran­ken­ver­si­che­rung für Pfer­de oder eine OP-Ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die­se spe­zi­el­len Ver­si­che­run­gen über­neh­men die Tier­arzt­kos­ten, die im Zusam­men­hang mit der Behand­lung dei­nes eige­nen Pfer­des entstehen.

  • Bei­spiel: Dein Pferd ver­letzt sich beim Aus­ritt und muss vom Tier­arzt behan­delt wer­den. Die­se Kos­ten wären nicht durch die Pfer­de­haft­pflicht abge­deckt, son­dern nur durch eine Pfer­de­kran­ken­ver­si­che­rung oder OP-Ver­si­che­rung.

2. Aus­nah­me: Schä­den an Dritten

Wenn dein Pferd jedoch eine ande­re Per­son oder ein ande­res Tier ver­letzt und dadurch Tier­arzt­kos­ten für das ver­letz­te Tier einer ande­ren Per­son ent­ste­hen, greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung. In die­sem Fall über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Behand­lung des ver­letz­ten Tie­res, da es sich um einen durch dein Pferd ver­ur­sach­ten Scha­den handelt.

  • Bei­spiel: Dein Pferd ver­letzt auf der Wei­de ein ande­res Pferd, das einem Drit­ten gehört. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Tier­arzt­kos­ten für das ver­letz­te Pferd des Dritten.

3. Wel­che Ver­si­che­rung über­nimmt Tierarztkosten?

Um die Tier­arzt­kos­ten für dein eige­nes Pferd abzu­si­chern, kannst du eine Pfer­de­kran­ken­ver­si­che­rung oder eine Pfer­de-OP-Ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die­se Ver­si­che­run­gen decken Kos­ten für all­ge­mei­ne Behand­lun­gen, Ope­ra­tio­nen oder ande­re medi­zi­ni­sche Ein­grif­fe, die not­wen­dig wer­den, wenn dein Pferd ver­letzt oder krank wird.

  • Tipp: Eine Pfer­de-OP-Ver­si­che­rung ist häu­fig güns­ti­ger und bie­tet umfas­sen­den Schutz für teu­re Ope­ra­tio­nen, wäh­rend eine Pfer­de­kran­ken­ver­si­che­rung auch Rou­ti­ne­be­hand­lun­gen und Medi­ka­men­te abde­cken kann.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt kei­ne Tier­arzt­kos­ten für dein eige­nes Pferd, son­dern nur die Kos­ten für Schä­den, die dein Pferd an Drit­ten oder an deren Tie­ren ver­ur­sacht. Für die Absi­che­rung der Tier­arzt­kos­ten dei­nes eige­nen Pfer­des soll­test du eine sepa­ra­te Pfer­de­kran­ken­ver­si­che­rung oder Pfer­de-OP-Ver­si­che­rung abschlie­ßen. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung für dei­ne Bedürf­nis­se zu finden.

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