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Übernimmt die Pferdehaftpflicht Versicherung auch Tierarztkosten?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt keine Tierarztkosten für dein eigenes Pferd. Diese Versicherung deckt ausschließlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die dein Pferd bei Dritten verursacht. Für die medizinische Versorgung deines eigenen Pferdes benötigst du eine separate Pferdekrankenversicherung oder OP-Versicherung.

Nein, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt kei­ne Tier­arzt­kos­ten für dein eige­nes Pferd. Die­se Ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ab, die dein Pferd bei Drit­ten ver­ur­sacht. Für die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung dei­nes eige­nen Pfer­des benö­tigst du eine sepa­ra­te Pfer­de­kran­ken­ver­si­che­rung oder OP-Versicherung.

Leis­tungs­be­reich der Pferdehaftpflichtversicherung

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine Schutz­ver­si­che­rung für Fremd­schä­den. Sie greift in fol­gen­den Situationen:

  • Dein Pferd ver­letzt eine Per­son und ver­ur­sacht medi­zi­ni­sche Kosten
  • Dein Pferd beschä­digt frem­des Eigen­tum (Auto, Zaun, Reitausrüstung)
  • Dein Pferd ver­letzt ein ande­res Tier und es ent­ste­hen Tier­arzt­kos­ten für das frem­de Tier
  • Ver­mö­gens­schä­den durch Unfäl­le, die dein Pferd ver­ur­sacht hat

Die­se Ver­si­che­rung ist in vie­len Bun­des­län­dern sogar gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, ins­be­son­de­re für Reit­an­la­gen und gewerb­li­che Pfer­de­hal­tung. Die Deckungs­sum­men lie­gen 2026 übli­cher­wei­se bei ca. 1 bis 3 Mil­lio­nen Euro für Personenschäden.

Tier­arzt­kos­ten für dein Pferd – Die­se Ver­si­che­run­gen helfen

Wenn dein Pferd selbst erkrankt oder ver­letzt wird, brauchst du eine spe­zia­li­sier­te Pfer­de­ver­si­che­rung. Es gibt zwei Hauptvarianten:

  • Pfer­de-OP-Ver­si­che­rung: Deckt grö­ße­re chir­ur­gi­sche Ein­grif­fe ab. Ide­al für kos­ten­in­ten­si­ve Ope­ra­tio­nen (ca. 5.000–15.000 Euro). Prä­mi­en begin­nen bei ca. 15–30 Euro pro Monat je nach Pferd­al­ter und Tarif.
  • Pfer­de­kran­ken­ver­si­che­rung: Umfas­sen­de­rer Schutz mit Deckung für Rou­ti­ne­be­hand­lun­gen, Zahn­be­hand­lun­gen, Medi­ka­men­te und Ope­ra­tio­nen. Prä­mi­en lie­gen je nach Tarif bei ca. 40–80 Euro monatlich.

Man­che Tari­fe beinhal­ten auch Prä­ven­ti­ons­leis­tun­gen wie Imp­fun­gen oder regel­mä­ßi­ge Vorsorgeuntersuchungen.

Aus­nah­me: Schä­den an frem­den Tieren

Wich­tig zu wis­sen: Wenn dein Pferd ein ande­res Pferd oder Tier ver­letzt, das einer ande­ren Per­son gehört, über­nimmt dei­ne Pfer­de­haft­pflicht die Tier­arzt­kos­ten für das ver­letz­te Tier. Dies ist kein Krank­heits­schutz, son­dern ein Haf­tungs­fall. Die Ver­si­che­rung regu­liert dann die Fremd­schä­den an Tie­ren Drit­ter vollständig.

Check­lis­te: Rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­kom­bi­na­ti­on für Pferdehalter

  • Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Pflicht oder drin­gend emp­foh­len (Fremd­schä­den)
  • Pfer­de-OP-Ver­si­che­rung oder Kran­ken­ver­si­che­rung: Für dei­ne Eigen­ver­sor­gung (je nach Budget)
  • Deckungs­sum­men ver­glei­chen: Min­des­tens 1 Mil­li­on Euro bei der Haftpflicht
  • Selbst­be­tei­li­gung prü­fen: Ca. 100–300 Euro sind üblich
  • Alters­gren­ze beach­ten: Man­che Ver­si­che­rer haben Gren­zen ab ca. 20 Jah­ren Pferdalter
  • War­te­zei­ten über­prü­fen: Oft 1–3 Mona­te, beson­ders bei Vorerkrankungen
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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