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Über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung Schä­den durch Pferdeanhänger?

Über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung Schä­den durch Pferdeanhänger?

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel kei­ne Schä­den, die direkt durch einen Pfer­de­an­hän­ger ver­ur­sacht wer­den. Anhän­ger gel­ten als Fahr­zeu­ge und fal­len somit unter die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die spe­zi­ell für den Stra­ßen­ver­kehr und für Schä­den durch Fahr­zeu­ge vor­ge­se­hen ist. Schä­den, die durch den Pfer­de­an­hän­ger ent­ste­hen, wie etwa Unfäl­le im Stra­ßen­ver­kehr, wer­den durch die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Anhän­gers oder des Zug­fahr­zeugs abgedeckt.

Was deckt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Schä­den mit Pfer­de­an­hän­gern ab?

  1. Schä­den wäh­rend des Trans­ports: Wenn ein Unfall pas­siert, bei dem der Pfer­de­an­hän­ger invol­viert ist, über­nimmt die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Anhän­gers oder Zug­fahr­zeugs die Scha­dens­re­gu­lie­rung. Die Pfer­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung greift hier nicht, da der Anhän­ger als Fahr­zeug gilt und Schä­den durch Fahr­zeu­ge über die Kfz-Ver­si­che­rung abge­deckt werden. 
    • Bei­spiel: Wenn der Anhän­ger auf der Stra­ße ein ande­res Fahr­zeug beschä­digt, zahlt die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt sol­che Schä­den nicht ab.
  2. Schä­den durch das Pferd im oder am Anhän­ger: Soll­te dein Pferd im Anhän­ger selbst oder wäh­rend des Be- und Ent­la­dens Schä­den ver­ur­sa­chen, etwa indem es aus­bricht oder den Anhän­ger beschä­digt, könn­te die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung je nach Ver­trag für die­se Schä­den auf­kom­men. Hier ist jedoch ent­schei­dend, dass der Scha­den durch das Ver­hal­ten des Pfer­des und nicht durch das Fahr­zeug selbst entsteht. 
    • Bei­spiel: Dein Pferd bricht beim Ein­stei­gen aus dem Anhän­ger aus und ver­letzt dabei einen Pas­san­ten oder ver­ur­sacht Sach­schä­den. In die­sem Fall greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung und deckt die Kos­ten für die Per­so­nen­schä­den oder Sachschäden.
  3. Miet­sach­schä­den am Anhän­ger: Wenn du einen gemie­te­ten Pfer­de­an­hän­ger ver­wen­dest und dein Pferd die­sen beschä­digt, kommt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für die Miet­sach­schä­den auf, sofern die­se in dei­nem Ver­si­che­rungs­ver­trag abge­deckt sind. Miet­sach­schä­den sind häu­fig eine Zusatz­leis­tung, die du in dei­ne Ver­si­che­rungs­po­li­ce auf­neh­men kannst. 
    • Bei­spiel: Dein Pferd beschä­digt wäh­rend des Trans­ports den gemie­te­ten Anhän­ger, indem es die Innen­ver­klei­dung zer­stört. In die­sem Fall über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung die Reparaturkosten.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt kei­ne Schä­den ab, die durch den Pfer­de­an­hän­ger als Fahr­zeug ver­ur­sacht wer­den. Die­se Schä­den fal­len unter die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Anhän­gers oder Zug­fahr­zeugs. Aller­dings über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se Schä­den, die dein Pferd am Anhän­ger oder wäh­rend des Be- und Ent­la­dens ver­ur­sacht, beson­ders wenn es dabei Per­so­nen oder frem­des Eigen­tum schä­digt. Um den best­mög­li­chen Schutz zu gewähr­leis­ten, ist es rat­sam, einen Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich durch­zu­füh­ren, um den pas­sen­den Tarif mit allen rele­van­ten Zusatz­leis­tun­gen zu finden.

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