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Über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Schä­den durch Mietpferde?

Ob die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Schä­den durch Miet­pfer­de über­nimmt, hängt von den spe­zi­fi­schen Ver­trags­be­din­gun­gen des Ver­si­che­rers ab. In der Regel ist die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung dafür kon­zi­piert, Schä­den abzu­de­cken, die durch eige­ne Pfer­de des Ver­si­che­rungs­neh­mers ver­ur­sacht wer­den. Wenn du aller­dings ein Pferd mie­test oder ein frem­des Pferd rei­test, ist der Scha­dens­fall etwas kom­pli­zier­ter und es kommt dar­auf an, ob der Miet­pfer­de­schutz expli­zit in der Poli­ce ent­hal­ten ist.

1. Schutz durch Fremdreiterversicherung

Eini­ge Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten einen soge­nann­ten Fremd­rei­ter­schutz an. Die­ser Schutz greift, wenn jemand ande­res dein Pferd rei­tet oder wenn du selbst ein frem­des Pferd rei­test, zum Bei­spiel bei einem Miet­pferd. Die Ver­si­che­rung deckt dann Schä­den, die wäh­rend der Nut­zung durch dich oder den Rei­ter entstehen.

  • Bei­spiel: Du mie­test ein Pferd für einen Aus­ritt, und wäh­rend­des­sen ver­letzt das Pferd eine Per­son oder ver­ur­sacht einen Sach­scha­den. Wenn dei­ne Ver­si­che­rung oder die des Pfer­de­hal­ters einen Fremd­rei­ter­schutz beinhal­tet, über­nimmt sie die Schadensregulierung.

2. Miet­sach­schä­den

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt ist die Deckung von Miet­sach­schä­den. Die­se Schä­den bezie­hen sich auf die Beschä­di­gung von gemie­te­ten Gegen­stän­den – in die­sem Fall also das Miet­pferd selbst oder die Aus­rüs­tung, die du gemie­tet hast. Stan­dard­mä­ßig sind Miet­pfer­de jedoch oft nicht über die pri­va­te Haft­pflicht des Rei­ters oder Mie­ters abge­deckt. Daher soll­te ent­we­der der Ver­mie­ter des Pfer­des eine eige­ne Ver­si­che­rung haben, oder der Mie­ter soll­te eine zusätz­li­che Miet­sach­scha­den­de­ckung oder eine eige­ne Pfer­de­haft­pflicht für den Miet­zeit­raum abschließen.

  • Bei­spiel: Du mie­test ein Pferd, und wäh­rend des Miet­zeit­raums ver­letzt sich das Pferd oder ver­ur­sacht einen erheb­li­chen Scha­den am Equip­ment. Ohne eine spe­zi­fi­sche Deckung für Miet­sach­schä­den könn­te es sein, dass du für die­se Kos­ten per­sön­lich auf­kom­men musst.

3. Beson­de­re Bedingungen

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe für gewerb­li­che Pfer­de­ver­mie­ter an. Die­se Tari­fe decken die Risi­ken ab, die durch das Ver­mie­ten von Pfer­den ent­ste­hen, etwa wenn das gemie­te­te Pferd einen Scha­den ver­ur­sacht oder selbst ver­letzt wird. Es ist wich­tig, bei der Anmie­tung eines Pfer­des zu prü­fen, ob der Ver­mie­ter eine sol­che Ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat, da die­se in vie­len Fäl­len erfor­der­lich ist, um Schä­den abzudecken.

  • Bei­spiel: Du mie­test ein Pferd für ein Tur­nier, und wäh­rend des Wett­be­werbs ver­letzt das Pferd eine ande­re Per­son oder beschä­digt frem­des Eigen­tum. In sol­chen Fäl­len soll­te der Ver­mie­ter eine ent­spre­chen­de Ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, die sol­che Risi­ken abdeckt.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Schä­den ab, die durch Miet­pfer­de ver­ur­sacht wer­den, es sei denn, die Poli­ce ent­hält spe­zi­el­le Fremd­rei­ter­schutz- oder Miet­sach­scha­den-Klau­seln. Es ist rat­sam, ent­we­der eine zusätz­li­che Absi­che­rung abzu­schlie­ßen oder sicher­zu­stel­len, dass der Ver­mie­ter eine pas­sen­de Ver­si­che­rung besitzt. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Schutz für den Ein­satz von Miet­pfer­den zu finden.

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