Suche

Über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht auch Mietschäden?

Über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht auch Mietschäden?

Ja, vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen über­neh­men Miet­schä­den, aber es hängt vom jewei­li­gen Tarif und den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ab. Miet­sach­schä­den sind Schä­den, die du als Mie­ter an der gemie­te­ten Immo­bi­lie oder den fest ein­ge­bau­ten Tei­len der Woh­nung ver­ur­sachst. Sol­che Schä­den kön­nen erheb­li­che Kos­ten ver­ur­sa­chen, daher ist es wich­tig, dass dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung Miet­schä­den abdeckt.

Wel­che Miet­schä­den über­nimmt die Privathaftpflichtversicherung?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt typi­scher­wei­se fol­gen­de Mietschäden:

  • Was­ser­schä­den: Wenn du z. B. in der Bade­wan­ne das Was­ser lau­fen lässt und dadurch Wän­de oder Böden beschä­digt wer­den, ist dies in der Regel durch die Ver­si­che­rung abgedeckt.
  • Beschä­di­gun­gen an Türen, Fens­tern oder Böden: Wenn du ver­se­hent­lich eine Tür beschä­digst, ein Fens­ter zer­bricht oder Krat­zer im Par­kett hin­ter­lässt, über­nimmt die Ver­si­che­rung in der Regel die Reparaturkosten.
  • Schä­den an fest ein­ge­bau­ten Gegen­stän­den: Hier­zu gehö­ren Schä­den an der Ein­bau­kü­che, Hei­zun­gen, sani­tä­ren Anla­gen oder Flie­sen, die fest mit der Miet­woh­nung ver­bun­den sind.

Was ist nicht abgedeckt?

Es gibt bestimm­te Ein­schrän­kun­gen bei der Deckung von Miet­schä­den. Dazu gehören:

  • Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den: Schä­den, die absicht­lich ver­ur­sacht wur­den, sind gene­rell nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt.
  • Nor­ma­le Abnut­zung und Ver­schleiß: Schä­den, die durch nor­ma­le Abnut­zung ent­ste­hen, wie etwa abge­wohn­te Wän­de oder leicht ver­schlis­se­ne Böden, gel­ten als Ver­mie­ter­ver­ant­wor­tung und sind nicht durch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt.
  • Schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den: Schä­den an Möbeln oder ande­ren gemie­te­ten, beweg­li­chen Gegen­stän­den sind nicht auto­ma­tisch durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Hier­für könn­te eine Haus­rat­ver­si­che­rung rele­vant sein.

Beson­de­re Rege­lun­gen bei Feri­en­woh­nun­gen und gemie­te­ten Ferienhäusern

Eini­ge Tari­fe der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung decken auch Miet­schä­den in Feri­en­woh­nun­gen oder Feri­en­häu­sern im In- und Aus­land ab. Wenn du häu­fig ver­reist oder Feri­en­woh­nun­gen mie­test, kann es sinn­voll sein, eine Poli­ce zu wäh­len, die auch sol­che Miet­schä­den abdeckt.

Deckungs­sum­me und Selbstbeteiligung

  • Deckungs­sum­me: Ach­te dar­auf, dass die Deckungs­sum­me für Miet­schä­den aus­rei­chend hoch ist. Üblich sind Deckungs­sum­men zwi­schen 1 und 5 Mil­lio­nen Euro. Bei gro­ßen Schä­den, z. B. durch Was­ser, soll­test du gut abge­si­chert sein.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Tari­fe mit Selbst­be­tei­li­gung an, was bedeu­tet, dass du einen Teil des Scha­dens selbst über­neh­men musst. Dies senkt oft die Prä­mie, aber du trägst ein gewis­ses Risi­ko im Schadensfall.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel Miet­schä­den, die du ver­se­hent­lich in einer Miet­woh­nung oder einem gemie­te­ten Haus ver­ur­sachst. Dazu gehö­ren Schä­den an Wän­den, Böden, Türen und fest ein­ge­bau­ten Gegen­stän­den. Ach­te dar­auf, dass dein Tarif Miet­schä­den abdeckt und die Deckungs­sum­me hoch genug ist, um dich bei grö­ße­ren Schä­den abzu­si­chern. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den opti­ma­len Tarif für dei­ne Bedürf­nis­se zu finden.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Privathaftpflicht Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Privathaftpflicht Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen