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Über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht Schä­den an gelie­he­nen Gegenständen?

Über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht Schä­den an gelie­he­nen Gegenständen?

Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Gegen­stän­den sind in den meis­ten Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen nicht auto­ma­tisch abge­deckt. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten jedoch spe­zi­el­le Tari­fe oder Zusatz­op­tio­nen an, die sol­che Schä­den absi­chern. Es ist daher wich­tig, die Bedin­gun­gen dei­nes Ver­si­che­rungs­ta­rifs zu prü­fen, wenn du häu­fig Gegen­stän­de von Freun­den oder Drit­ten ausleihst.

Was sind gelie­he­ne Gegenstände?

Gelie­he­ne Gegen­stän­de sind Objek­te, die dir von einer ande­ren Per­son oder einem Unter­neh­men zur vor­über­ge­hen­den Nut­zung über­las­sen wur­den, ohne dass du sie kaufst oder dau­er­haft in dei­nen Besitz über­nimmst. Dazu gehö­ren beispielsweise:

  • Werk­zeu­ge oder Elek­tro­ge­rä­te, die du von einem Freund ausleihst
  • Sport­ge­rä­te oder Fahr­zeu­ge, die du mietest
  • Möbel oder Haus­halts­ge­rä­te, die du dir von jeman­dem leihst

Was deckt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Schä­den an gelie­he­nen Gegen­stän­den ab?

In den meis­ten Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen sind gelie­he­ne, gemie­te­te oder gepach­te­te Gegen­stän­de nicht abge­deckt, da die­se nicht als frem­des Eigen­tum im her­kömm­li­chen Sin­ne ange­se­hen wer­den. Es han­delt sich um Gegen­stän­de, die du dir absicht­lich aus­ge­lie­hen hast, und die Ver­ant­wor­tung für deren Zustand liegt in die­sem Fall nor­ma­ler­wei­se bei dir.

  • Bei­spiel: Du leihst dir von einem Freund einen Akku­schrau­ber und beschä­digst ihn ver­se­hent­lich. Stan­dard­mä­ßig wür­de dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die­sen Scha­den nicht über­neh­men, da der Akku­schrau­ber gelie­hen ist.

Wann sind gelie­he­ne Gegen­stän­de abgedeckt?

Es gibt jedoch eini­ge Tari­fe oder Zusatz­klau­seln, die Schä­den an gelie­he­nen Gegen­stän­den abde­cken. Die­se Zusatz­op­tio­nen müs­sen in der Regel geson­dert ver­ein­bart wer­den und bie­ten dann Schutz für unab­sicht­lich ver­ur­sach­te Schä­den an aus­ge­lie­he­nem Eigen­tum.

  • Bei­spiel: Du mie­test für ein Wochen­en­de ein Zelt und beschä­digst es bei der Nut­zung. Wenn dei­ne Ver­si­che­rung eine Zusatz­op­ti­on für gelie­he­ne oder gemie­te­te Gegen­stän­de ent­hält, wird der Scha­den übernommen.

Ein­schrän­kun­gen und Besonderheiten:

  1. Vor­satz: Wie bei ande­ren Schä­den über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kei­ne Kos­ten, wenn du den Scha­den vor­sätz­lich her­bei­ge­führt hast.
  2. Selbst­be­tei­li­gung: Bei eini­gen Ver­si­che­run­gen kann eine Selbst­be­tei­li­gung fest­ge­legt sein, wenn es um Schä­den an gelie­he­nen Gegen­stän­den geht. Das bedeu­tet, dass du einen Teil des Scha­dens selbst tra­gen musst.
  3. Maxi­ma­le Ent­schä­di­gung: Man­che Ver­si­che­rer begren­zen die Ent­schä­di­gung für Schä­den an gelie­he­nen Gegen­stän­den auf einen bestimm­ten Betrag pro Scha­dens­fall oder pro Jahr. Es lohnt sich, die­se Gren­ze zu ken­nen, wenn du häu­fig teu­re Gegen­stän­de ausleihst.

Unter­schied zu Mietsachschäden

Es ist wich­tig, den Unter­schied zwi­schen Schä­den an gelie­he­nen Gegen­stän­den und Miet­sach­schä­den zu beach­ten. Miet­sach­schä­den bezie­hen sich auf Schä­den, die du in einer gemie­te­ten Immo­bi­lie (z. B. einer Miet­woh­nung oder einem Feri­en­haus) ver­ur­sachst, und sind in vie­len Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen stan­dard­mä­ßig ent­hal­ten. Gelie­he­ne oder gemie­te­te Gegen­stän­de (wie Elek­tro­ge­rä­te, Sport­aus­rüs­tung etc.) erfor­dern hin­ge­gen oft eine zusätz­li­che Absicherung.

Fazit

Schä­den an gelie­he­nen Gegen­stän­den sind in den meis­ten Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen nicht auto­ma­tisch abge­deckt. Wenn du häu­fig Gegen­stän­de von Freun­den oder Drit­ten aus­leihst, soll­test du prü­fen, ob dein Tarif die­se Schä­den ein­schließt oder ob du eine Zusatz­klau­sel abschlie­ßen musst. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann dir hel­fen, den pas­sen­den Tarif mit den gewünsch­ten Zusatz­leis­tun­gen zu finden.

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