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Über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht Schmerzensgeldforderungen?

Über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung Schmerzensgeldforderungen?

Ja, die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt Schmer­zens­geld­for­de­run­gen, wenn du unab­sicht­lich einen Per­so­nen­scha­den ver­ur­sachst und das Opfer Schmer­zens­geld von dir for­dert. Schmer­zens­geld ist eine Ent­schä­di­gung für imma­te­ri­el­le Schä­den, wie kör­per­li­che Schmer­zen oder see­li­sches Leid, die durch den Unfall oder die Ver­let­zung ver­ur­sacht wur­den. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung springt in sol­chen Fäl­len ein, um die finan­zi­el­len Ansprü­che des Geschä­dig­ten zu begleichen.

Wann über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht Schmerzensgeldforderungen?

  1. Unab­sicht­li­che Personenschäden
    • Wenn du eine ande­re Per­son durch Unacht­sam­keit oder Fahr­läs­sig­keit ver­letzt, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Behand­lung sowie Schmer­zens­geld, das dir gegen­über gel­tend gemacht wird.
    • Bei­spiel: Du fährst ver­se­hent­lich mit dei­nem Fahr­rad einen Fuß­gän­ger an, der dabei eine Ver­let­zung erlei­det. Der Geschä­dig­te hat Anspruch auf Schmer­zens­geld. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Zah­lung die­ses Schmerzensgeldes.
  2. Außer­ge­richt­li­che Eini­gung oder Gerichtsurteil
    • Schmer­zens­geld kann ent­we­der in einer außer­ge­richt­li­chen Eini­gung zwi­schen dir und dem Geschä­dig­ten fest­ge­legt wer­den oder durch ein Gerichts­ur­teil. In bei­den Fäl­len tritt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein und zahlt die fest­ge­setz­te Summe.
    • Bei­spiel: Nach einem Unfall ver­ein­barst du mit dem Geschä­dig­ten eine außer­ge­richt­li­che Zah­lung von Schmer­zens­geld. Die Ver­si­che­rung deckt die­se Kosten.

Was ist bei Schmer­zens­geld­for­de­run­gen zu beachten?

  1. Unab­sicht­li­che Schäden
    • Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt nur die Kos­ten für Schmer­zens­geld, wenn der Scha­den unab­sicht­lich ver­ur­sacht wur­de. Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Per­so­nen­schä­den wer­den von der Ver­si­che­rung nicht abgedeckt.
  2. Höhe des Schmerzensgeldes
    • Die Höhe des Schmer­zens­gel­des hängt vom Aus­maß der Ver­let­zun­gen und den Fol­gen für das Opfer ab. Ein Gericht oder eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung kann fest­le­gen, wie viel Schmer­zens­geld ange­mes­sen ist. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt die fest­ge­leg­te Sum­me, solan­ge sie inner­halb der Deckungs­sum­me liegt.
    • Bei­spiel: Bei schwe­ren Ver­let­zun­gen kann das Schmer­zens­geld höher aus­fal­len. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt jedoch nur bis zur fest­ge­leg­ten Deckungssumme.
  3. Deckungs­sum­me
    • Die Deckungs­sum­me ist der maxi­ma­le Betrag, den die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall zahlt. Schmer­zens­geld­for­de­run­gen fal­len unter die Deckung für Per­so­nen­schä­den, und es ist rat­sam, eine aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­me zu wäh­len, um auch hohe Schmer­zens­geld­for­de­run­gen abzu­de­cken. Übli­che Deckungs­sum­men für Per­so­nen­schä­den lie­gen bei min­des­tens 5 bis 10 Mil­lio­nen Euro.

Was pas­siert bei Schmer­zens­geld­for­de­run­gen durch gro­be Fahrlässigkeit?

Vie­le moder­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken auch Schä­den ab, die durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­den. In sol­chen Fäl­len über­nimmt die Ver­si­che­rung in der Regel auch die Kos­ten für Schmer­zens­geld, es sei denn, die gro­be Fahr­läs­sig­keit wird in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ausgeschlossen.

  • Bei­spiel: Du lässt eine bren­nen­de Ker­ze unbe­auf­sich­tigt, und es kommt zu einem Brand, bei dem eine Per­son ver­letzt wird. Dies könn­te als gro­be Fahr­läs­sig­keit gel­ten, aber vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken auch sol­che Fäl­le ab, ein­schließ­lich der Schmerzensgeldforderungen.

Was pas­siert bei vor­sätz­li­chen Schäden?

Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Per­so­nen­schä­den sind von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht abge­deckt. Wenn du eine Per­son absicht­lich ver­letzt, musst du das Schmer­zens­geld aus eige­ner Tasche zah­len, und die Ver­si­che­rung wird nicht für den Scha­den aufkommen.

  • Bei­spiel: Du gerätst absicht­lich in eine Aus­ein­an­der­set­zung und ver­letzt dabei jeman­den. In die­sem Fall über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Schmer­zens­geld­for­de­run­gen nicht, da der Scha­den vor­sätz­lich ver­ur­sacht wurde.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt Schmer­zens­geld­for­de­run­gen, die gegen dich erho­ben wer­den, wenn du unab­sicht­lich einen Per­so­nen­scha­den ver­ur­sachst. Die Ver­si­che­rung zahlt die Schmer­zens­geld­an­sprü­che, solan­ge der Scha­den nicht vor­sätz­lich ver­ur­sacht wur­de und die Deckungs­sum­me für Per­so­nen­schä­den aus­rei­chend ist. Es ist rat­sam, eine hohe Deckungs­sum­me zu wäh­len, um im Fal­le eines schwe­ren Unfalls auch hohe Schmer­zens­geld­for­de­run­gen abzu­de­cken. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann dir hel­fen, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der sol­che Risi­ken umfas­send abdeckt.

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