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Über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht Ver­si­che­rung Mietschäden?

Über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung Mietschäden?

Ja, vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen über­neh­men Miet­schä­den, aller­dings hängt dies vom gewähl­ten Tarif und den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ab. Miet­sach­schä­den sind Schä­den, die du als Mie­ter an der gemie­te­ten Immo­bi­lie oder den fest ein­ge­bau­ten Tei­len der Woh­nung ver­ur­sachst. Die­se kön­nen schnell hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen, ins­be­son­de­re bei Was­ser­schä­den oder grö­ße­ren Beschä­di­gun­gen an der Miet­woh­nung. Es ist daher wich­tig, bei der Aus­wahl dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu prü­fen, ob Miet­schä­den mit­ver­si­chert sind.

Wel­che Miet­schä­den über­nimmt die Privathaftpflichtversicherung?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt typi­scher­wei­se Schä­den, die du ver­se­hent­lich an den fest mit der Woh­nung ver­bun­de­nen Tei­len ver­ur­sachst. Hier eini­ge Bei­spie­le für Miet­schä­den, die in der Regel abge­deckt sind:

  • Was­ser­schä­den: Du lässt aus Ver­se­hen das Was­ser in der Bade­wan­ne lau­fen, was zu einem Was­ser­scha­den an Böden und Wän­den der Miet­woh­nung führt. Die­se Schä­den sind häu­fig sehr teu­er und wer­den von der Ver­si­che­rung übernommen.
  • Beschä­di­gun­gen an Türen, Fens­tern oder Böden: Du beschä­digst ver­se­hent­lich die Woh­nungs­tür, ein Fens­ter oder den Par­kett­bo­den. Auch die­se Sach­schä­den kön­nen durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sein.
  • Schä­den an fest ein­ge­bau­ten Gegen­stän­den: Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Hei­zun­gen, Flie­sen oder sani­tä­re Ein­rich­tun­gen, die zur fes­ten Aus­stat­tung der Miet­woh­nung gehö­ren. Wird etwas beschä­digt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Repa­ra­tur- oder Ersatzkosten.

Was ist nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt?

Es gibt auch Fäl­le, in denen Miet­schä­den nicht von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men werden:

  • Ver­schleiß und Abnut­zung: Nor­ma­le Abnut­zungs­er­schei­nun­gen, wie Krat­zer im Par­kett oder abge­wohn­te Wän­de, sind nicht ver­si­chert. Sol­che Schä­den gel­ten als nor­ma­ler Ver­schleiß und sind Sache des Mie­ters bzw. des Vermieters.
  • Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den: Wenn du Schä­den absicht­lich ver­ur­sachst, über­nimmt die Ver­si­che­rung die­se nicht. Nur unab­sicht­lich ver­ur­sach­te Schä­den sind versichert.
  • Schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den: Schä­den an gemie­te­ten Möbeln oder Gerä­ten sind in der Regel nicht über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, son­dern benö­ti­gen eine sepa­ra­te Ver­si­che­rung, wie etwa eine Hausratversicherung.

Schä­den an Feri­en­woh­nun­gen und gemie­te­ten Ferienhäusern

Eini­ge Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten auch Schutz für Schä­den, die in gemie­te­ten Feri­en­woh­nun­gen oder Feri­en­häu­sern im In- und Aus­land ent­ste­hen. Wenn du häu­fig auf Rei­sen bist und Feri­en­un­ter­künf­te mie­test, kann es sinn­voll sein, eine Poli­ce zu wäh­len, die auch sol­che Miet­schä­den abdeckt. Ach­te dar­auf, dass die­ser Schutz in dei­nem Ver­trag ent­hal­ten ist, falls du die­sen benötigst.

Was soll­test du bei Miet­schä­den beachten?

  1. Deckungs­sum­me: Ach­te dar­auf, dass die Deckungs­sum­me für Miet­sach­schä­den aus­rei­chend hoch ist. Gän­gi­ge Sum­men lie­gen bei 1 bis 5 Mil­lio­nen Euro. Eine höhe­re Deckungs­sum­me ist rat­sam, um bei teu­ren Schä­den, wie z. B. Was­ser­schä­den, aus­rei­chend abge­si­chert zu sein.
  2. Selbst­be­tei­li­gung: Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten Tari­fe mit Selbst­be­tei­li­gung an. Das bedeu­tet, dass du im Scha­dens­fall einen bestimm­ten Betrag selbst zah­len musst, bevor die Ver­si­che­rung den Rest übernimmt.
  3. Tarif­wahl: Nicht jede Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Miet­schä­den ab. Es ist wich­tig, bei der Aus­wahl der Ver­si­che­rung auf einen Tarif zu ach­ten, der die­se Schä­den ein­schließt. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann dir dabei hel­fen, den bes­ten Tarif zu finden.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann Miet­schä­den über­neh­men, die du unab­sicht­lich an der gemie­te­ten Woh­nung oder fest ein­ge­bau­ten Tei­len ver­ur­sachst. Dazu gehö­ren typi­scher­wei­se Schä­den durch Was­ser, Beschä­di­gun­gen an Türen, Fens­tern oder Böden sowie ande­re Miet­sach­schä­den. Nor­ma­le Abnut­zung oder vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den sind jedoch nicht abge­deckt. Um sicher­zu­ge­hen, dass dei­ne Ver­si­che­rung auch Miet­schä­den über­nimmt, soll­test du den Ver­si­che­rungs­ver­trag genau prü­fen und im Zwei­fels­fall einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durch­füh­ren, um den opti­ma­len Tarif für dei­ne Bedürf­nis­se zu finden.

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