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Über­nimmt die Ver­si­che­rung auch Kos­ten für einen Miet-E-Scoo­ter nach einem Unfall?

Miet‑E‑Scooter nach einem Unfall – zahlt dei­ne E‑Scooter‑Versicherung?

Wann die Haft­pflicht mobil hält – und wann nicht

Die gesetz­li­che e‑scooter ver­si­che­rung (Haft­pflicht) ersetzt nur Schä­den, die du Drit­ten zufügst. Ein Miet­fahr­zeug zählt nicht dazu. Willst du wäh­rend der Repa­ra­tur mobil blei­ben, brauchst du eine Poli­ce, die eine Mobilitäts‑ oder Mietkosten‑Option enthält.

Kas­ko­ta­ri­fe mit Mobilitätspauschale

Eini­ge Premium‑Pakete der e scoo­ter ver­si­che­rung oder der erwei­ter­ten elek­tro­rol­ler ver­si­che­rung bieten:

  • Tages­pau­scha­le (z. B. 10 € / Tag) für einen Leih‑Scooter oder ÖPNV‑Ticket

  • Maxi­ma­le Dau­er meist 7–14 Tage ab Schadenmeldung

  • Erstat­tung gegen Rech­nung für Miet‑ oder Sharing‑Scooter

Ohne die­sen Zusatz trägst du die Miet­kos­ten selbst.

Vor­aus­set­zun­gen für die Kostenerstattung

  1. Kas­ko­schutz gebucht
    Dein Tarif muss neben der Haft­pflicht min­des­tens eine Teil‑ oder Voll­kas­ko mit Mobi­li­täts­pa­ket enthalten.

  2. Scha­den unver­züg­lich mel­den
    Lade Fotos, Kos­ten­vor­anschlag und Miet­be­le­ge direkt im Kun­den­por­tal hoch.

  3. Eige­nes Ver­schul­den gedeckt
    Bei selbst­ver­ur­sach­ten Unfäl­len zahlt nur die Vollkasko‑Variante – die rei­ne Haft­pflicht nicht.

Tipps, um mobil zu bleiben

  • Prü­fe vor Ver­trags­ab­schluss, ob „Mobi­li­täts­pau­scha­le“, „Ersatz­fahr­zeug“ oder „Miet‑E‑Scooter“ in dei­nem Deckungs­um­fang steht.

  • Nut­ze Sharing‑Apps, die Rech­nun­gen als PDF bereit­stel­len – die Ver­si­che­rer akzep­tie­ren sie meist ohne Nachfragen.

  • Bewah­re das beschä­dig­te e‑scooter kenn­zei­chen und Repa­ra­tur­be­le­ge auf; sie gel­ten als Nach­weis für den Nutzungsausfall.

Fazit

Eine rei­ne Haftpflicht‑e‑scooter ver­si­che­rung über­nimmt kei­ne Miet‑E‑Scooter‑Kosten. Möch­test du nach einem Crash sofort wei­ter­fah­ren, wäh­le beim scoo­ter ver­si­chern einen Kas­ko­ta­rif mit Mobi­li­täts­pau­scha­le. Dann erstat­tet der Ver­si­che­rer – gegen Beleg – dei­ne Leih‑ oder Sharing‑Gebühren, bis dein eige­ner Rol­ler wie­der fahr­be­reit ist. So bleibst du auch im Scha­dens­fall fle­xi­bel, legal und finan­zi­ell ent­spannt unterwegs.

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