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Über­nimmt eine E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung auch Anwalts­ho­no­ra­re bei Streitigkeiten?

Über­nimmt die e‑scooter ver­si­che­rung auch Anwalts­ho­no­ra­re bei Streitigkeiten?

Die stan­dard­mä­ßi­ge e‑scooter ver­si­che­rung – also die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht – kon­zen­triert sich in ers­ter Linie auf die Regu­lie­rung von Schä­den, die Du Drit­ten zufügst. Anwalts­ho­no­ra­re und Kos­ten, die in recht­li­chen Strei­tig­kei­ten ent­ste­hen, sind nor­ma­ler­wei­se nicht im Deckungs­um­fang die­ser Basis­ver­si­che­rung enthalten.

Was deckt die Haft­pflicht ab?

  • Schä­den an Drit­ten:
    Dei­ne Haft­pflicht über­nimmt Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den, die durch Dein Fahr­ver­hal­ten im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr entstehen.

  • Kein Recht­schutz:
    Anwalts­ho­no­ra­re, Gerichts­kos­ten oder ande­re Rechts­be­hel­fe – etwa bei Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit der Scha­dens­re­gu­lie­rung – wer­den in der Regel nicht abgedeckt.

Wann ist ein zusätz­li­cher Rechts­schutz sinnvoll?

Um Dich auch im Fal­le von recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen abzu­si­chern, emp­fiehlt es sich, eine sepa­ra­te elek­tro­rol­ler ver­si­che­rung oder Ver­kehrs-Rechts­schutz­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Sol­che Poli­cen bie­ten Dir zusätz­li­chen Schutz bei:

  • Rechts­strei­tig­kei­ten:
    Im Fal­le von Buß­geld­ver­fah­ren oder Scha­den­er­satz­kla­gen kön­nen Anwalts­ho­no­ra­re und Gerichts­kos­ten über­nom­men werden.

  • Kon­flik­ten im Scha­dens­fall:
    Wenn es zu Strei­tig­kei­ten über die Schuld­fra­ge oder die Scha­dens­hö­he kommt, hilft Dir eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die Kos­ten für Anwäl­te und Gerich­te zu decken.

Wich­ti­ge Hin­wei­se zur Vertragsprüfung

  • Ver­trags­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig lesen:
    Schau in Dei­nen Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen nach, ob es even­tu­ell optio­na­le Erwei­te­run­gen oder Zusatz­bau­stei­ne gibt, die einen Rechts­schutz beinhalten.

  • Indi­vi­du­el­le Bera­tung:
    Kon­tak­tie­re Dei­nen Ver­si­che­rer oder nut­ze Ver­gleichs­por­ta­le, um her­aus­zu­fin­den, ob es spe­zi­el­le Ange­bo­te gibt, bei denen Anwalts­ho­no­ra­re als Zusatz­leis­tung inklu­diert sind.

  • Getrenn­te Poli­cen:
    Beach­te, dass die Basis-e scoo­ter ver­si­che­rung in der Regel kei­ne Recht­schutz­kom­po­nen­te beinhal­tet – hier ist ein sepa­ra­ter Ver­trag erforderlich.

Fazit

Die gesetz­li­che e‑scooter ver­si­che­rung deckt grund­sätz­lich nur Schä­den ab, die Du Drit­ten zufügst, und beinhal­tet kei­ne Über­nah­me von Anwalts­ho­no­ra­ren bei recht­li­chen Strei­tig­kei­ten. Falls Du auch bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen, etwa in Buß­geld- oder Scha­den­er­satz­fäl­len, abge­si­chert sein möch­test, emp­fiehlt sich der Abschluss einer zusätz­li­chen Ver­kehrs-Rechts­schutz­ver­si­che­rung oder eines erwei­ter­ten Tarif­bau­steins. Prü­fe daher sorg­fäl­tig Dei­ne Ver­trags­be­din­gun­gen und infor­mie­re Dich über optio­na­le Erwei­te­run­gen – so bleibst Du nicht nur beim e scoo­ter ver­si­chern, son­dern auch bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen umfas­send geschützt.

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