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Unter­schei­den sich Ver­si­che­run­gen für klapp­ba­re E‑Scooter von ande­ren Modellen?

Unter­schei­den sich Ver­si­che­run­gen für klapp­ba­re E‑Scooter von ande­ren Modellen?

Klapp­ba­re E‑Scooter punk­ten vor allem durch ihre kom­pak­te Bau­wei­se und den ein­fa­chen Trans­port. Ob für den Weg zur Bahn oder als platz­spa­ren­de Lösung im Kof­fer­raum: Das Zusam­men­klap­pen ist im All­tag aus­ge­spro­chen prak­tisch. Doch stellt sich für vie­le die Fra­ge, ob es bei der e‑scooter ver­si­che­rung Unter­schie­de zwi­schen zusam­men­klapp­ba­ren Model­len und her­kömm­li­chen Vari­an­ten gibt. Die gute Nach­richt: Recht­lich und ver­si­che­rungs­tech­nisch wer­den alle E‑Scooter, die schnel­ler als 6 km/h fah­ren und den Rege­lun­gen der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung (eKFV) ent­spre­chen, gleich behan­delt. Einen geson­der­ten oder spe­zi­el­len Tarif für klapp­ba­re E‑Scooter gibt es daher meist nicht.

War­um es recht­lich kei­nen Unter­schied macht

Ob Dein E‑Scooter klapp­bar ist oder nicht, ändert zunächst nichts an sei­ner Ein­stu­fung als Kraft­fahr­zeug, sobald er schnel­ler als 6 km/h fah­ren kann. Nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz unter­lie­gen alle E‑Scooter mit Stra­ßen­zu­las­sung dem­sel­ben Vorgang:

  • Du benö­tigst eine gesetz­li­che Haftpflichtpolice.

  • Du musst ein gut sicht­ba­res e‑scooter kenn­zei­chen anbringen.

  • Die Ver­si­che­rung gilt stets für ein Ver­si­che­rungs­jahr und wird jeweils zum 1. März erneuert.

Die Ver­si­che­rer fra­gen in der Regel nicht, ob Dein Scoo­ter zusam­men­klapp­bar ist. Wich­ti­ger sind Daten wie Höchst­ge­schwin­dig­keit, Leis­tungs­stär­ke und Wert des Scoo­ters. Dem­entspre­chend unter­schei­det sich eine e rol­ler ver­si­che­rung für klapp­ba­re Model­le in der Regel nicht von ande­ren E‑Scootern.

Wann könn­ten sich den­noch Unter­schie­de ergeben?

Auch wenn es kei­ne eigen­stän­di­gen „Klapp-Scoo­ter-Tari­fe“ gibt, kön­nen ver­ein­zel­te Fak­to­ren die Prä­mie beeinflussen:

  1. Preis und Wert
    Klapp­ba­re Pre­mi­um-Scoo­ter mit beson­ders hoch­wer­ti­ger Tech­nik oder Akku-Tech­no­lo­gie kön­nen teu­rer sein. Bei einer elek­tro­rol­ler ver­si­che­rung mit Teil- oder Voll­kas­ko gilt gene­rell: Je höher der Wert des Fahr­zeugs, des­to höher kann der Ver­si­che­rungs­bei­trag aus­fal­len, da Repa­ra­tu­ren oder Wie­der­be­schaf­fung teu­rer sind.

  2. Nut­zung und Abstell­ort
    Man­che klapp­ba­ren Model­le wer­den häu­fi­ger im Auto trans­por­tiert oder in öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln mit­ge­nom­men. So ist das Dieb­stahl­ri­si­ko anders ein­zu­stu­fen, als wenn Du Dei­nen Scoo­ter dau­er­haft im Frei­en abstellst. Auch die Ver­si­che­rer bewer­ten die­se Nut­zungs­sze­na­ri­en im Rah­men der all­ge­mei­nen Risikoerfassung.

  3. Trans­port im Auto
    Bei Schä­den durch fal­schen Trans­port oder Van­da­lis­mus wäh­rend des Trans­ports hilft Dir kei­ne rei­ne Haft­pflicht. Hier kann ein Kas­ko-Bau­stein sinn­voll sein. Ob Dein Scoo­ter klapp­bar ist oder nicht, spielt in den meis­ten Tari­fen kei­ne expli­zi­te Rol­le, solan­ge die tech­ni­schen Daten (Geschwin­dig­keit, Leis­tung) gleichbleiben.

Wich­ti­ge Punk­te bei der Aus­wahl Dei­nes Tarifs

  • Haft­pflicht ist Pflicht: Fährst Du schnel­ler als 6 km/h, braucht Dein klapp­ba­rer Scoo­ter zwin­gend eine eige­ne e scoo­ter ver­si­che­rung.

  • Deckungs­sum­men beach­ten: Eine aus­rei­chen­de Deckungs­sum­me schützt Dich vor hohen Kos­ten, wenn Du bei einem Unfall Schä­den an Drit­ten verursachst.

  • Kas­ko erwä­gen: Hast Du in ein hoch­prei­si­ges Modell inves­tiert oder möch­test Dich vor Dieb­stahl und Van­da­lis­mus schüt­zen? Eine Teil- oder Voll­kas­ko ergänzt Dei­nen ver­si­che­rung e‑scooter-Haft­pflicht­schutz optimal.

  • Tari­fe ver­glei­chen: Die Prä­mi­en und Leis­tun­gen unter­schied­li­cher Anbie­ter kön­nen je nach Deckungs­sum­me, Selbst­be­tei­li­gung und Service vari­ie­ren. Mach vor Abschluss einen gründ­li­chen Preis-Leistungs-Vergleich.

Fazit

Ver­si­che­rer unter­schei­den bei der e‑scooter ver­si­che­rung grund­sätz­lich nicht zwi­schen klapp­ba­ren und nicht-klapp­ba­ren Model­len. Ob Dein Scoo­ter zusam­men­klapp­bar ist, ändert nichts an der Pflicht, ein sicht­ba­res e scoo­ter kenn­zei­chen anzu­brin­gen und eine Haft­pflicht abzu­schlie­ßen. Rele­van­ter für den Tarif sind Fak­to­ren wie die Höchst­ge­schwin­dig­keit, Motor­leis­tung und der Wert Dei­nes Rol­lers. Möch­test Du Dich dar­über hin­aus gegen Dieb­stahl oder selbst­ver­schul­de­te Schä­den absi­chern, kann eine Kas­ko-Lösung sinn­voll sein. Mit dem pas­sen­den scoo­ter ver­si­chern-Tarif bist Du auch bei klapp­ba­ren Model­len opti­mal und legal unterwegs.

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