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Gilt das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen für alle E‑S­coo­ter-Arten gleichermaßen?

Gilt das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen für alle E‑S­coo­ter-Arten gleichermaßen?

Ein­heit­li­ches Kenn­zei­chen – aber nicht für jeden E‑Scooter gültig

Wenn Du mit einem E‑Scooter im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr unter­wegs bist, brauchst Du ein gül­ti­ges Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen. Es zeigt an, dass eine gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne e‑scooter ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de. Doch gilt die­ses Kenn­zei­chen tat­säch­lich für alle Arten von E‑Scootern – oder gibt es Unter­schie­de, die Du ken­nen musst? Die Ant­wort: Nein, das Kenn­zei­chen gilt nur für zuge­las­se­ne E‑Scooter mit ABE – und damit nicht auto­ma­tisch für jedes Modell.

Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen nur für Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge mit Straßenzulassung

Das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen darf aus­schließ­lich an E‑Scootern ver­wen­det wer­den, die als Elek­tro­kleinst­fahr­zeug im Sin­ne der eKFV (Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung) gel­ten. Das bedeutet:

  • Maxi­ma­le Geschwin­dig­keit von 20 km/h

  • Min­dest­al­ter: 14 Jahre

  • Kei­ne Sitzgelegenheit

  • Lenk­stan­ge erforderlich

  • Zulas­sung durch das Kraft­fahrt-Bun­des­amt (KBA)

  • Vor­lie­gen­de All­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis (ABE)

Nur wenn Dein E‑Scooter die­se Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, darfst Du ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen mon­tie­ren – und nur dann ist Dei­ne ver­si­che­rung e‑scooter auch gültig.

Die­se E‑S­coo­ter-Typen sind nicht versicherungsfähig

Es gibt am Markt zahl­rei­che Fahr­zeu­ge, die auf den ers­ten Blick wie ein E‑Scooter wir­ken – in Wahr­heit aber nicht ver­si­che­rungs­fä­hig sind. Dazu zäh­len zum Beispiel:

  • E‑Scooter ohne ABE (z. B. Impor­te ohne Zulassung)

  • E‑Scooter mit einer Höchst­ge­schwin­dig­keit über 20 km/h

  • Model­le mit Sitz, die als Leicht­mo­fa gelten

  • Mini-Elek­tro­fahr­zeu­ge ohne Lenk­stan­ge (z. B. Hover­boards, Self-Balance-Scooter)

  • Kin­ders­coo­ter mit Elektromotor

Die­se Fahr­zeug­ty­pen dür­fen nicht mit einem Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ver­se­hen wer­den – und dür­fen nicht im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr bewegt wer­den. Wer es den­noch tut, ver­liert auto­ma­tisch jeden Schutz durch eine bestehen­de e scoo­ter ver­si­che­rung und macht sich strafbar.

Nur ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen pro Fahrzeug

Das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ist immer fahr­zeug­be­zo­gen – es gilt also nicht für meh­re­re E‑Scooter gleich­zei­tig. Jedes ver­si­cher­te Fahr­zeug erhält sein eige­nes Kenn­zei­chen, das genau einer Fahr­zeug-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (FIN) zuge­ord­net ist. Wenn Du also meh­re­re E‑Scooter besitzt, musst Du für jedes Modell eine sepa­ra­te e rol­ler ver­si­che­rung abschließen.

Ein Wech­sel des Kenn­zei­chens auf ein ande­res Fahr­zeug ist eben­falls nicht zuläs­sig – auch nicht im sel­ben Haus­halt oder bei bau­glei­chen Modellen.


Fazit: Das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen gilt nur für zuge­las­se­ne E‑Scooter mit ABE

Auch wenn alle E‑Scooter ähn­lich aus­se­hen, darf das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen nur an zuge­las­se­nen Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­gen ver­wen­det wer­den. Ohne ABE oder bei tech­nisch abwei­chen­den Model­len ver­fällt der Ver­si­che­rungs­schutz – auch dann, wenn Du eine e‑scooter ver­si­che­rung abge­schlos­sen hast. Ach­te beim Kauf immer dar­auf, dass Dein Modell die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt. Und wenn Du ganz sicher gehen willst: Nut­ze einen aktu­el­len scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich, um eine pas­sen­de und recht­lich ein­wand­freie Poli­ce für Dei­nen E‑Scooter zu fin­den – sicher, güns­tig und zuverlässig.

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