Gilt das Versicherungskennzeichen für alle E‑Scooter-Arten gleichermaßen?
Einheitliches Kennzeichen – aber nicht für jeden E‑Scooter gültig
Wenn Du mit einem E‑Scooter im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bist, brauchst Du ein gültiges Versicherungskennzeichen. Es zeigt an, dass eine gesetzlich vorgeschriebene e‑scooter versicherung abgeschlossen wurde. Doch gilt dieses Kennzeichen tatsächlich für alle Arten von E‑Scootern – oder gibt es Unterschiede, die Du kennen musst? Die Antwort: Nein, das Kennzeichen gilt nur für zugelassene E‑Scooter mit ABE – und damit nicht automatisch für jedes Modell.
Versicherungskennzeichen nur für Elektrokleinstfahrzeuge mit Straßenzulassung
Das Versicherungskennzeichen darf ausschließlich an E‑Scootern verwendet werden, die als Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) gelten. Das bedeutet:
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Maximale Geschwindigkeit von 20 km/h
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Mindestalter: 14 Jahre
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Keine Sitzgelegenheit
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Lenkstange erforderlich
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Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
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Vorliegende Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Nur wenn Dein E‑Scooter diese Voraussetzungen erfüllt, darfst Du ein Versicherungskennzeichen montieren – und nur dann ist Deine versicherung e‑scooter auch gültig.
Diese E‑Scooter-Typen sind nicht versicherungsfähig
Es gibt am Markt zahlreiche Fahrzeuge, die auf den ersten Blick wie ein E‑Scooter wirken – in Wahrheit aber nicht versicherungsfähig sind. Dazu zählen zum Beispiel:
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E‑Scooter ohne ABE (z. B. Importe ohne Zulassung)
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E‑Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h
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Modelle mit Sitz, die als Leichtmofa gelten
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Mini-Elektrofahrzeuge ohne Lenkstange (z. B. Hoverboards, Self-Balance-Scooter)
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Kinderscooter mit Elektromotor
Diese Fahrzeugtypen dürfen nicht mit einem Versicherungskennzeichen versehen werden – und dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Wer es dennoch tut, verliert automatisch jeden Schutz durch eine bestehende e scooter versicherung und macht sich strafbar.
Nur ein Versicherungskennzeichen pro Fahrzeug
Das Versicherungskennzeichen ist immer fahrzeugbezogen – es gilt also nicht für mehrere E‑Scooter gleichzeitig. Jedes versicherte Fahrzeug erhält sein eigenes Kennzeichen, das genau einer Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) zugeordnet ist. Wenn Du also mehrere E‑Scooter besitzt, musst Du für jedes Modell eine separate e roller versicherung abschließen.
Ein Wechsel des Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist ebenfalls nicht zulässig – auch nicht im selben Haushalt oder bei baugleichen Modellen.
Fazit: Das Versicherungskennzeichen gilt nur für zugelassene E‑Scooter mit ABE
Auch wenn alle E‑Scooter ähnlich aussehen, darf das Versicherungskennzeichen nur an zugelassenen Elektrokleinstfahrzeugen verwendet werden. Ohne ABE oder bei technisch abweichenden Modellen verfällt der Versicherungsschutz – auch dann, wenn Du eine e‑scooter versicherung abgeschlossen hast. Achte beim Kauf immer darauf, dass Dein Modell die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Und wenn Du ganz sicher gehen willst: Nutze einen aktuellen scooter versichern-Vergleich, um eine passende und rechtlich einwandfreie Police für Deinen E‑Scooter zu finden – sicher, günstig und zuverlässig.