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Ver­kürzt eine Vor­ver­si­che­rung die War­te­zeit in der Zahnzusatzversicherung?

Vor­ver­si­chert? So ver­kürzt du dei­ne Wartezeit

War­um Ver­si­che­rer über­haupt War­te­zei­ten verlangen

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung soll künf­ti­ge Risi­ken absi­chern – nicht schon geplan­te Kro­nen oder Implan­ta­te. Die klas­si­sche War­te­zeit von acht Mona­ten schützt das Kol­lek­tiv vor Sofort­sanierungen auf Kos­ten der Gemeinschaft.

Das Prin­zip der Vorversicherung

Hat­test du bis­her schon eine pri­va­te Zahn­po­li­ce, giltst du für den neu­en Anbie­ter als “vor­ge­prüft”. Vie­le Gesell­schaf­ten erken­nen des­halb unun­ter­bro­che­nen Vor­ver­si­che­rungs­schutz an und redu­zie­ren oder strei­chen die War­te­zeit. Die genau­en Regeln unter­schei­den sich jedoch von Tarif zu Tarif:

Dau­er der Vorversicherung Typi­sche Erleichterung Was du nach­wei­sen musst
6–12 Mona­te War­te­zeit wird halbiert Beitrags­quittung oder Kündigungsbestätigung
≥ 12 Monate kom­plet­te War­te­zeit entfällt letz­te Poli­ce + lücken­lo­ser Zahlnachweis
Kün­di­gung län­ger als 3 Mona­te her kei­ne Verkürzung neu­er Antrag gilt als Erstabschluss

Wich­tig: Die alte Poli­ce darf nicht wegen Nicht­zah­lung gekün­digt wor­den sein.

Staf­fel­gren­zen blei­ben – auch bei Anerkennung

Selbst wenn die War­te­zeit ent­fällt, gilt wei­ter die Zahn­staf­fel des neu­en Ver­trags. Planst du z. B. zwei Implan­ta­te für 6 000 €, prü­fe, ob das Start­bud­get (oft 1 000–1 500 €) reicht oder die OP auf zwei Jah­re ver­teilt wer­den sollte.

Vor­aus­set­zun­gen für die Anerkennung

  1. Lücken­lo­ser Nach­weis
    – Lade die letz­te Beitrags­rechnung oder einen Screen­shot aus dem Kun­den­por­tal hoch.

  2. Glei­che oder höhe­re Leis­tungs­klas­se
    – Man­che Anbie­ter ver­lan­gen, dass die alte Poli­ce min­des­tens 70 % Zahn­ersatz erstat­tet hat.

  3. Kei­ne ange­ra­te­ne Behand­lung
    – Liegt schon ein Heil- und Kos­ten­plan vor, greift die Ver­kür­zung nicht.

  4. Anmel­de­frist beach­ten
    – Die neue Poli­ce muss meist inner­halb von drei Mona­ten nach Ende der Vor­ver­si­che­rung bean­tragt werden.

Schritt für Schritt zur ver­kürz­ten Wartezeit

  1. Nach­weis sichern
    Kündigungs­bestätigung oder Beitrags­quittung herunterladen.

  2. Tarif­ver­gleich star­ten
    Fil­ter “Vor­ver­si­che­rung aner­kannt” im Tool Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­glei­che aktivieren.

  3. Sofort­schutz prü­fen
    Eini­ge Premium­tarife ohne War­te­zeit sind dank Vor­ver­si­che­rung sogar günstiger.

  4. Bonus­heft hoch­la­den
    Der höhe­re GKV-Zuschuss schont dein Staf­fel­bud­get und über­zeugt den Versicherer.

  5. Start­bud­get che­cken
    Bei geplan­ten Implan­ta­ten Bud­get ≥ 1 500 € im 1. Jahr wählen.

Für wen sich der Wech­sel beson­ders lohnt

  • Ver­si­cher­te mit Basis­schutz, die jetzt einen Zahn Ersatz Ver­si­che­rung-Pre­mi­um­ta­rif wünschen

  • Kund*innen, deren alter Tarif Bei­trags­sprün­ge hatte

  • Fami­li­en, die von Part­ner- und Kinder­rabatten eines neu­en Kom­bi­pa­kets pro­fi­tie­ren möchten

Fazit – Vor­ver­si­che­rung spart Zeit und oft Geld

Ein lücken­lo­ser Vor­ver­trag kann die War­te­zeit dei­ner neu­en Zahn­arzt­ver­si­che­rung ganz oder teil­wei­se strei­chen. Ach­te auf voll­stän­di­ge Nach­wei­se, ange­mes­se­ne Staffel­höhen und offe­ne Mate­ri­al­lis­ten. Ver­glei­che Ange­bo­te sorg­fäl­tig mit Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­glei­che, wäh­le bei Bedarf eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit und pro­fi­tie­re sofort – ohne die sonst übli­chen acht Mona­te Ver­zö­ge­rung. Dein Bud­get bleibt ent­spannt und dein neu­es Lächeln schnel­ler gesichert.

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