Der Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung beginnt zunächst immer zu dem im Versicherungsschein angegebenen Beginndatum.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Erstbeitrag fristgerecht bezahlt wurde.
Allerdings müssen Sie bei den meisten Rechtsschutzversicherungen zunächst eine Wartezeit von drei Monaten ab dem beantragten Versicherungsbeginn durchlaufen.
Versicherungsfälle bzw. Streitigkeiten welche in diesen Zeitraum fallen, sind dann nicht über Ihre Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Die genaue Dauer der Wartezeit kann je nach Versicherungsunternehmen und Art der Rechtsschutzversicherung variieren. Typischerweise beträgt die Wartezeit für die meisten Arten von Rechtsschutzversicherungen in der Regel drei bis max. sechs Monate.
Während der Wartezeit besteht kein Versicherungsschutz für neue rechtliche Angelegenheiten oder Rechtsstreitigkeiten, die während dieses Zeitraums entstehen. Der Versicherungsschutz greift erst nach Ablauf der Wartezeit, sodass der Versicherungsnehmer keine sofortige Deckung für bereits bestehende Rechtsprobleme oder Rechtsstreitigkeiten erhält.
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Wartezeit, in denen der Versicherungsschutz sofort ab Beginn des Versicherungsvertrags gilt.