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Wann brau­che ich eine eige­ne Privathaftpflicht?

Grund­sätz­lich soll­te jeder eine pri­va­te Haft­pflicht Ver­si­che­rung besitzen.

Ehepartner/Lebenspartner sind übli­cher­wei­se im Rah­men einer Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Fami­li­en mitversichert.

Kin­der sind in der Regel bis zum 18. Lebens­jahr über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ihrer Eltern  mit­ver­si­chert. (Sofern die­se eine abge­schlos­sen haben!)

Sofern die Kin­der auch nach dem 18. Lebens­jahr noch eine Schu­le besu­chen, stu­die­ren oder eine Aus­bil­dung absol­vie­ren und unver­hei­ra­tet sind, gilt die Mit­ver­si­che­rung über die Pri­vat­haft­pflicht Ver­si­che­rung der Eltern weiter.

In jedem Fall endet die Mit­ver­si­che­rung über die elter­li­che Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit dem Ein­tritt in das Berufs­le­ben oder der Heirat.

Ach­tung!

In man­chen Pri­vat­haft­pflicht-Tari­fen hat der Pri­vat­haft­pflicht-Ver­si­che­rer jedoch ein maxi­ma­les Alter für mit­ver­si­cher­te Kin­der fest­ge­legt, bis zu dem die Kin­der dort als mit­ver­si­chert gel­ten. Es emp­fiehlt sich also immer den Pri­vat­haft­pflicht-Ver­trag genau zu prüfen.

 

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