Grundsätzlich sollte jeder eine private Haftpflicht Versicherung besitzen.
Ehepartner/Lebenspartner sind üblicherweise im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung für Familien mitversichert.
Kinder sind in der Regel bis zum 18. Lebensjahr über die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert. (Sofern diese eine abgeschlossen haben!)
Sofern die Kinder auch nach dem 18. Lebensjahr noch eine Schule besuchen, studieren oder eine Ausbildung absolvieren und unverheiratet sind, gilt die Mitversicherung über die Privathaftpflicht Versicherung der Eltern weiter.
In jedem Fall endet die Mitversicherung über die elterliche Privathaftpflichtversicherung mit dem Eintritt in das Berufsleben oder der Heirat.
Achtung!
In manchen Privathaftpflicht-Tarifen hat der Privathaftpflicht-Versicherer jedoch ein maximales Alter für mitversicherte Kinder festgelegt, bis zu dem die Kinder dort als mitversichert gelten. Es empfiehlt sich also immer den Privathaftpflicht-Vertrag genau zu prüfen.