Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist in Deutschland bei verschiedenen Gelegenheiten erforderlich:
- Zulassung eines neuen Fahrzeugs: Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug kaufen und dieses bei der Zulassungsstelle anmelden möchten, müssen Sie eine eVB-Nummer vorlegen. Diese bestätigt, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen haben, welche in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Fahrzeugwechsel: Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen und das alte Fahrzeug abmelden möchten, benötigen Sie ebenfalls eine eVB-Nummer für das neue Fahrzeug.
- Versicherungswechsel: Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, benötigen Sie auch eine neue eVB-Nummer. Die neue Versicherungsgesellschaft stellt diese Nummer aus, sobald der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
- Wiederzulassung: Falls Sie Ihr Fahrzeug nach einer Abmeldung wieder zulassen möchten, benötigen Sie ebenfalls eine eVB-Nummer.
- Kennzeichenwechsel: Auch bei einem Wechsel des Kennzeichens (zum Beispiel von einem Saison- zu einem normalen Kennzeichen) ist die Vorlage einer eVB-Nummer notwendig.
Die eVB-Nummer ist also immer dann notwendig, wenn ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet wird und damit ein Nachweis über den Versicherungsschutz benötigt wird. Die eVB-Nummer ersetzt dabei die früher übliche Doppelkarte oder Deckungskarte.