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Ein Vermieter darf die Mietkaution nur für konkrete Schäden, ausstehende Mieten, Nebenkosten oder notwendige Reinigungskosten einbehalten – und muss diese Abzüge schriftlich dokumentieren und begründen. Ohne nachweisbare Mängel oder offene Forderungen muss die Kaution innerhalb von sechs Monaten nach Auszug vollständig zurückgezahlt werden.
Ein Vermieter darf die Mietkaution nur für konkrete Schäden, ausstehende Mieten, Nebenkosten oder notwendige Reinigungskosten einbehalten – und muss diese Abzüge schriftlich dokumentieren und begründen. Ohne nachweisbare Mängel oder offene Forderungen muss die Kaution innerhalb von sechs Monaten nach Auszug vollständig zurückgezahlt werden.
Die Kaution dient als Sicherheit des Vermieters und darf nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Umständen genutzt werden. Die wichtigsten Gründe sind:
Nicht jeder Abzug ist zulässig: Normale Abnutzung (verblasste Tapeten, leichte Kratzer) ist keine Schadensersatz-Grund. Der Vermieter muss zudem beweisen können, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind und angemessen ausfallen. Für die Rückgabe gilt: Der Vermieter hat bis zu sechs Monate Zeit für die Schadensbesichtigung und Nebenkostenabrechnung. Danach muss die restliche Kaution zinslos zurückerstattet werden – auch ohne Belege für Abzüge, sofern diese nicht rechtzeitig schriftlich dokumentiert wurden.
Bei fehlerhaften oder unbegründeten Einbehaltungen kann der Mieter Anspruch auf Zinsen und gerichtliche Geltendmachung haben. Eine Mietkautionsversicherung schützt Mieter vor Kautionsverlust und deckt oft auch juristische Kosten bei Streitigkeiten.
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