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Wann darf ich ein Trike fahren?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. August 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ein Trike dürfen Sie fahren, wenn Sie den passenden Führerschein haben und die Altersvoraussetzungen erfüllen. Die genauen Anforderungen hängen von der Leistung des Trikes ab: Leichte Trikes (bis 50 cm³, 45 km/h) dürfen Sie ab 15 Jahren mit Klasse AM fahren, stärkere Modelle erfordern Klasse A1 (ab 16), A2 (ab 18) oder A (ab 24). Für dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW benötigen Sie mindestens 21 Jahre und den Führerschein Klasse B.

Ein Trike dür­fen Sie fah­ren, wenn Sie den pas­sen­den Füh­rer­schein haben und die Alters­vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Die genau­en Anfor­de­run­gen hän­gen von der Leis­tung des Trikes ab: Leich­te Trikes (bis 50 cm³, 45 km/h) dür­fen Sie ab 15 Jah­ren mit Klas­se AM fah­ren, stär­ke­re Model­le erfor­dern Klas­se A1 (ab 16), A2 (ab 18) oder A (ab 24). Für drei­räd­ri­ge Fahr­zeu­ge bis 15 kW benö­ti­gen Sie min­des­tens 21 Jah­re und den Füh­rer­schein Klas­se B.

Füh­rer­schein­klas­sen für Trikes im Überblick

In Deutsch­land regelt die Fahr­erlaub­nis-Ver­ord­nung (FeV) genau, wel­che Tri­kety­pen Sie mit wel­cher Füh­rer­schein­klas­se fah­ren dür­fen. Die Klas­si­fi­zie­rung rich­tet sich nach Hub­raum, Leis­tung und Bau­wei­se des Fahrzeugs:

  • Klas­se AM (ab 15 Jah­ren): Leich­te drei­räd­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge bis 50 cm³ Hub­raum und max. 45 km/h – ide­al für jun­ge Fahrer
  • Klas­se A1 (ab 16 Jah­ren): Leich­te Trikes bis 125 cm³ und max. 11 kW Leistung
  • Klas­se A2 (ab 18 Jah­ren): Mit­tel­schwe­re Trikes bis 35 kW Leistung
  • Klas­se A (ab 24 Jah­ren): Alle Trikes ohne Leis­tungs­be­schrän­kung – auch nach 2 Jah­ren Klas­se A2 möglich
  • Klas­se B (ab 21 Jah­ren): Drei­räd­ri­ge Fahr­zeu­ge bis 15 kW, seit 2013 auch für PKW-Füh­rer­schein­in­ha­ber zugänglich

Wich­tig: Aus­län­di­sche EU-Füh­rer­schei­ne sind in Deutsch­land aner­kannt. Über­prü­fen Sie jedoch die Ein­tra­gun­gen Ihrer Fahr­erlaub­nis – nicht alle Län­der haben iden­ti­sche Klassifizierungen.

Beson­der­hei­ten bei der Trikefahrer-Einstufung

Ein häu­fi­ger Irr­tum betrifft die Unter­schei­dung zwi­schen Motor­rä­dern mit Sei­ten­wa­gen und ech­ten Trikes. Ech­te Trikes (mit drei eigen­stän­di­gen Rädern) wer­den anders ein­ge­stuft als Motor­rä­der mit Bei­wa­gen. Letz­te­re gel­ten recht­lich oft als Motor­rä­der, auch wenn sie drei Räder haben. Über­prü­fen Sie die Fahr­zeug­pa­pie­re (Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I), um die kor­rek­te Ein­stu­fung zu erkennen.

Auch Quad-ähn­li­che Kon­struk­tio­nen oder vier­räd­ri­ge Leicht­kraft­fahr­zeu­ge erfor­dern teil­wei­se ande­re Füh­rer­schei­ne als klas­si­sche Trikes. Man­che Model­le fal­len unter die Kate­go­rie L5e (Quad) oder L7e (schwe­res Quad) und benö­ti­gen eine ande­re Fahr­erlaub­nis als drei­räd­ri­ge Fahrzeuge.

Tech­ni­sche Vor­aus­set­zun­gen und Sicherheitsanforderungen

Neben dem rich­ti­gen Füh­rer­schein muss Ihr Trike auch tech­nisch auf dem neu­es­ten Stand sein. Die TÜV-Haupt­un­ter­su­chung (HU) und Abgas­un­ter­su­chung (AU) sind Pflicht und wer­den ca. alle 2 Jah­re fäl­lig. Fol­gen­de tech­ni­sche Aus­stat­tung ist erforderlich:

  • Funk­ti­ons­fä­hi­ge Beleuch­tung (Schein­wer­fer, Rück­licht, Blin­ker, Bremsleuchten)
  • Zuver­läs­si­ges Brems­sys­tem mit ABS (emp­foh­len) zur Ver­mei­dung von Blockieren
  • Rück­spie­gel auf bei­den Sei­ten für voll­stän­di­ge Rundumsicht
  • Stra­ßen­ver­kehrs­taug­li­che Rei­fen mit aus­rei­chen­dem Pro­fil (mind. 1,6 mm)
  • Ein­hal­tung aktu­el­ler Abgas­nor­men (Euro 5/6)

Prak­ti­sche Check­lis­te: Darf ich mein Trike fahren?

  • ✓ Habe ich den pas­sen­den Füh­rer­schein für die Leis­tungs­klas­se mei­nes Trikes?
  • ✓ Erfül­le ich das Min­dest­al­ter für mei­ne Führerscheinklasse?
  • ✓ Ist mein Trike zum Stra­ßen­ver­kehr zuge­las­sen (Zulas­sungs­be­schei­ni­gung vorhanden)?
  • ✓ Haben HU und AU noch Gül­tig­keit oder sind Unter­su­chun­gen fällig?
  • ✓ Sind alle Sicher­heits­vor­rich­tun­gen funk­ti­ons­fä­hig (Beleuch­tung, Brem­sen, Reifen)?
  • ✓ Habe ich eine gül­ti­ge Trik­e­ver­si­che­rung mit pas­sen­der Deckung abgeschlossen?
  • ✓ Bin ich mit dem Fahr­zeug­ver­hal­ten ver­traut oder habe ein Sicher­heits­trai­ning absolviert?

Zusatz­tipp: Vie­le Ver­si­che­run­gen in 2026 bie­ten Rabat­te für Fahr­si­cher­heits­trai­nings an – beson­ders für Fah­rer, die von Autos oder Motor­rä­dern auf Trikes umstei­gen. Infor­mie­ren Sie sich bei der Abstel­lung Ihrer Trik­e­ver­si­che­rung über sol­che Ange­bo­te, um Ihre Prä­mie zu

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