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Wann endet die Bauleistungsversicherung?

Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung endet in der Regel mit der Fer­tig­stel­lung des Bau­pro­jekts und der Abnah­me des Gebäu­des. Die genau­en Bedin­gun­gen und Lauf­zei­ten der Ver­si­che­rung sind jedoch im Ver­si­che­rungs­ver­trag gere­gelt und kön­nen indi­vi­du­ell ver­ein­bart werden.

Es kann auch mög­lich sein, die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung über die Fer­tig­stel­lung des Bau­pro­jekts hin­aus zu ver­län­gern. In die­sem Fall spricht man von einer erwei­ter­ten Bauleistungsversicherung.

Es ist wich­tig, dass der Bau­herr dar­auf ach­tet, dass die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung auch wäh­rend der gesam­ten Bau­zeit gül­tig ist und gege­be­nen­falls recht­zei­tig ver­län­gert wird. Wenn die Ver­si­che­rung wäh­rend der Bau­ar­bei­ten endet, ist das Bau­pro­jekt nicht mehr gegen unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se wie Natur­ka­ta­stro­phen oder Dieb­stahl abge­si­chert, was zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Schä­den füh­ren kann.

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