Bei dem Verkauf eines Gebäude, geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über.
Die Wohngebäudeversicherung geht somit in der Regel mit dem Eigentumsübergang auf den Käufer über. Das bedeutet, dass der Käufer die Verantwortung für die Versicherungspolice und die Zahlung der Prämien übernimmt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verkäufer in der Regel bis zum Tag des Eigentumsübergangs für den Schutz des Gebäudes verantwortlich bleibt. Daher ist es ratsam, sicherzustellen, dass der Verkäufer eine gültige Wohngebäudeversicherung hat, die bis zum Tag des Eigentumsübergangs gültig bleibt.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass der neue Eigentümer der Immobilie nach dem Eigentumsübergang möglicherweise Änderungen an der Versicherungspolice vornehmen möchte, um sicherzustellen, dass die Versicherungspolicen den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen. In diesem Fall kann der neue Eigentümer die Versicherungspolicen überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Die Übertragung der Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer erfolgt allerdings erst dann, wenn der Eigentümerwechsel rechtskräftig vollzogen ist, also mit dem entsprechenden Eintrag des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch.