Wann greift die Firmenrechtsschutzversicherung?
Die Firmenrechtsschutzversicherung tritt in Kraft, sobald ein rechtlicher Konflikt für das Unternehmen, den Selbstständigen oder Freiberufler entsteht, der in den versicherten Bereichen abgedeckt ist. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Risiken, die durch Gerichtsverfahren, anwaltliche Vertretung und sonstige rechtliche Auseinandersetzungen entstehen können. Damit die Versicherung greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und der Streitfall muss in einem der versicherten Bereiche liegen.
1. Versicherungsfall im versicherten Rechtsbereich
Die Firmenrechtsschutzversicherung greift nur, wenn der Rechtsstreit in einem der versicherten Bereiche auftritt. Diese Rechtsbereiche umfassen in der Regel:
- Arbeitsrecht: Beispielsweise bei Kündigungsschutzklagen oder Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern.
- Vertragsrecht: Wenn es um Streitigkeiten mit Lieferanten, Kunden oder Geschäftspartnern geht, z.B. wegen Nichterfüllung von Verträgen oder offenen Forderungen.
- Mietrecht: Bei Streitigkeiten rund um Gewerbemietverträge, wie Mieterhöhungen oder Nebenkostenabrechnungen.
- Steuerrecht: Wenn es zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt kommt, z.B. nach einer Betriebsprüfung.
- Verwaltungsrecht: Bei Streitigkeiten mit Behörden, etwa im Zusammenhang mit Gewerbeauflagen oder Baugenehmigungen.
- Strafrecht: Wenn strafrechtliche Ermittlungen gegen das Unternehmen oder Führungskräfte eingeleitet werden, beispielsweise wegen fahrlässiger Verstöße gegen Umwelt- oder Arbeitsschutzvorschriften.
2. Wartezeiten bei Vertragsbeginn
Ein entscheidender Faktor, wann die Firmenrechtsschutzversicherung greift, ist die Wartezeit. Diese wird in vielen Policen festgelegt, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz nicht erst nach dem Eintritt eines Konflikts abgeschlossen wird. Die Wartezeiten variieren je nach Rechtsbereich, sind jedoch oft auf 3 Monate festgelegt. Das bedeutet, dass die Versicherung erst dann greift, wenn der Versicherungsvertrag bereits eine bestimmte Zeit (z.B. drei Monate) besteht, und der Streitfall nach Ablauf dieser Wartezeit auftritt.
Beispiel:
- Ein Unternehmen schließt am 1. Januar eine Firmenrechtsschutzversicherung ab. Kommt es zu einem Rechtsstreit im Bereich des Arbeitsrechts im Februar, würde die Versicherung nicht greifen, da die Wartezeit von drei Monaten noch nicht verstrichen ist. Findet der Streit jedoch im April statt, deckt die Versicherung die Kosten.
3. Kein Ausschluss des Versicherungsfalls
Bestimmte Rechtsfälle sind von der Deckung durch eine Firmenrechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Dazu gehören oft vorsätzliche Straftaten oder bereits laufende Streitfälle, die vor Vertragsabschluss entstanden sind. Auch Streitigkeiten, die außerhalb der versicherten Bereiche liegen, wie zum Beispiel Patent- oder Urheberrechtsverletzungen, können vom Schutz ausgeschlossen sein.
Mögliche Ausschlüsse:
- Rechtsstreitigkeiten, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen haben
- Vorsätzliche Rechtsverstöße (z.B. absichtliche Umweltvergehen)
- Bestimmte Arten von Rechtsfällen, die explizit im Vertrag ausgeschlossen sind (z.B. Baurecht in einigen Tarifen)
4. Deckungszusage durch die Versicherung
Bevor die Firmenrechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt, prüft sie, ob der Fall im Rahmen der Police gedeckt ist. Hierfür gibt es die sogenannte Deckungszusage. Sobald diese erteilt ist, übernimmt die Versicherung alle anfallenden Kosten, einschließlich Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und, falls erforderlich, Gutachterkosten.
Ablauf der Deckungsprüfung:
- Einreichen des Rechtsfalls bei der Versicherung
- Prüfung des Sachverhalts durch die Versicherung
- Erteilung der Deckungszusage, wenn der Fall versichert ist
5. Kostenübernahme im Falle einer Mediation
Viele Firmenrechtsschutzversicherungen bieten an, Konflikte durch Mediation außergerichtlich zu lösen. Dies kann nicht nur die Kosten, sondern auch die Zeit eines langwierigen Gerichtsverfahrens sparen. In diesem Fall greift die Versicherung, sobald der Streitfall bekannt ist und die Parteien bereit sind, eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
6. Wann greift die Firmenrechtsschutzversicherung bei Steuerstreitigkeiten?
Die Firmenrechtsschutzversicherung greift bei Steuerstreitigkeiten vor Gericht, jedoch nicht immer bei rein außergerichtlichen Streitigkeiten, wie einer Betriebsprüfung. Sollte es nach einer Betriebsprüfung zu einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid kommen und der Fall vor einem Finanzgericht landen, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten. Solange der Fall jedoch nur im Verwaltungsverfahren bleibt, greift die Steuerrechtsschutzdeckung meist nicht.
7. Strafrechtsschutz bei fahrlässigen Verstößen
Der Strafrechtsschutz innerhalb einer Firmenrechtsschutzversicherung greift nur bei fahrlässigen, nicht aber bei vorsätzlichen Straftaten. So schützt die Versicherung Unternehmen und deren Führungskräfte etwa bei fahrlässigen Verstößen gegen Umweltauflagen oder Arbeitsschutzvorschriften.
Beispiel:
- Ein Unternehmen wird beschuldigt, fahrlässig gegen Umweltschutzauflagen verstoßen zu haben. Die Firmenrechtsschutzversicherung greift in diesem Fall und übernimmt die Verteidigungskosten, solange kein Vorsatz nachgewiesen wird.
Fazit: Wann greift die Firmenrechtsschutzversicherung?
Die Firmenrechtsschutzversicherung greift immer dann, wenn ein Rechtsstreit in einem der versicherten Bereiche entsteht und die Wartezeit abgelaufen ist. Sie übernimmt die Kosten für Gerichtsverfahren, Anwälte und Gutachten und bietet auch Unterstützung bei Mediationen. Es ist wichtig, die Bedingungen des jeweiligen Vertrags zu prüfen, da Wartezeiten und Ausschlüsse entscheidend dafür sind, wann und in welchem Umfang die Versicherung eingreift.