Suche

Wann greift die Firmenrechtsschutzversicherung?

Wann greift die Firmenrechtsschutzversicherung?

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung tritt in Kraft, sobald ein recht­li­cher Kon­flikt für das Unter­neh­men, den Selbst­stän­di­gen oder Frei­be­ruf­ler ent­steht, der in den ver­si­cher­ten Berei­chen abge­deckt ist. Sie bie­tet Schutz vor den finan­zi­el­len Risi­ken, die durch Gerichts­ver­fah­ren, anwalt­li­che Ver­tre­tung und sons­ti­ge recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ent­ste­hen kön­nen. Damit die Ver­si­che­rung greift, müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein und der Streit­fall muss in einem der ver­si­cher­ten Berei­che liegen.

1. Ver­si­che­rungs­fall im ver­si­cher­ten Rechtsbereich

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung greift nur, wenn der Rechts­streit in einem der ver­si­cher­ten Berei­che auf­tritt. Die­se Rechts­be­rei­che umfas­sen in der Regel:

  • Arbeits­recht: Bei­spiels­wei­se bei Kün­di­gungs­schutz­kla­gen oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Mitarbeitern.
  • Ver­trags­recht: Wenn es um Strei­tig­kei­ten mit Lie­fe­ran­ten, Kun­den oder Geschäfts­part­nern geht, z.B. wegen Nicht­er­fül­lung von Ver­trä­gen oder offe­nen Forderungen.
  • Miet­recht: Bei Strei­tig­kei­ten rund um Gewer­be­miet­ver­trä­ge, wie Miet­erhö­hun­gen oder Nebenkostenabrechnungen.
  • Steu­er­recht: Wenn es zu Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanz­amt kommt, z.B. nach einer Betriebsprüfung.
  • Ver­wal­tungs­recht: Bei Strei­tig­kei­ten mit Behör­den, etwa im Zusam­men­hang mit Gewer­be­auf­la­gen oder Baugenehmigungen.
  • Straf­recht: Wenn straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen gegen das Unter­neh­men oder Füh­rungs­kräf­te ein­ge­lei­tet wer­den, bei­spiels­wei­se wegen fahr­läs­si­ger Ver­stö­ße gegen Umwelt- oder Arbeitsschutzvorschriften.

2. War­te­zei­ten bei Vertragsbeginn

Ein ent­schei­den­der Fak­tor, wann die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung greift, ist die War­te­zeit. Die­se wird in vie­len Poli­cen fest­ge­legt, um sicher­zu­stel­len, dass der Ver­si­che­rungs­schutz nicht erst nach dem Ein­tritt eines Kon­flikts abge­schlos­sen wird. Die War­te­zei­ten vari­ie­ren je nach Rechts­be­reich, sind jedoch oft auf 3 Mona­te fest­ge­legt. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung erst dann greift, wenn der Ver­si­che­rungs­ver­trag bereits eine bestimm­te Zeit (z.B. drei Mona­te) besteht, und der Streit­fall nach Ablauf die­ser War­te­zeit auftritt.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men schließt am 1. Janu­ar eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ab. Kommt es zu einem Rechts­streit im Bereich des Arbeits­rechts im Febru­ar, wür­de die Ver­si­che­rung nicht grei­fen, da die War­te­zeit von drei Mona­ten noch nicht ver­stri­chen ist. Fin­det der Streit jedoch im April statt, deckt die Ver­si­che­rung die Kosten.

3. Kein Aus­schluss des Versicherungsfalls

Bestimm­te Rechts­fäl­le sind von der Deckung durch eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen. Dazu gehö­ren oft vor­sätz­li­che Straf­ta­ten oder bereits lau­fen­de Streit­fäl­le, die vor Ver­trags­ab­schluss ent­stan­den sind. Auch Strei­tig­kei­ten, die außer­halb der ver­si­cher­ten Berei­che lie­gen, wie zum Bei­spiel Patent- oder Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen, kön­nen vom Schutz aus­ge­schlos­sen sein.

Mög­li­che Ausschlüsse:

  • Rechts­strei­tig­kei­ten, die bereits vor Ver­trags­ab­schluss begon­nen haben
  • Vor­sätz­li­che Rechts­ver­stö­ße (z.B. absicht­li­che Umweltvergehen)
  • Bestimm­te Arten von Rechts­fäl­len, die expli­zit im Ver­trag aus­ge­schlos­sen sind (z.B. Bau­recht in eini­gen Tarifen)

4. Deckungs­zu­sa­ge durch die Versicherung

Bevor die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten eines Rechts­streits über­nimmt, prüft sie, ob der Fall im Rah­men der Poli­ce gedeckt ist. Hier­für gibt es die soge­nann­te Deckungs­zu­sa­ge. Sobald die­se erteilt ist, über­nimmt die Ver­si­che­rung alle anfal­len­den Kos­ten, ein­schließ­lich Anwalts­ge­büh­ren, Gerichts­kos­ten und, falls erfor­der­lich, Gutachterkosten.

Ablauf der Deckungsprüfung:

  • Ein­rei­chen des Rechts­falls bei der Versicherung
  • Prü­fung des Sach­ver­halts durch die Versicherung
  • Ertei­lung der Deckungs­zu­sa­ge, wenn der Fall ver­si­chert ist

5. Kos­ten­über­nah­me im Fal­le einer Mediation

Vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten an, Kon­flik­te durch Media­ti­on außer­ge­richt­lich zu lösen. Dies kann nicht nur die Kos­ten, son­dern auch die Zeit eines lang­wie­ri­gen Gerichts­ver­fah­rens spa­ren. In die­sem Fall greift die Ver­si­che­rung, sobald der Streit­fall bekannt ist und die Par­tei­en bereit sind, eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zu suchen.

6. Wann greift die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung bei Steuerstreitigkeiten?

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung greift bei Steu­er­strei­tig­kei­ten vor Gericht, jedoch nicht immer bei rein außer­ge­richt­li­chen Strei­tig­kei­ten, wie einer Betriebs­prü­fung. Soll­te es nach einer Betriebs­prü­fung zu einem Ein­spruch gegen einen Steu­er­be­scheid kom­men und der Fall vor einem Finanz­ge­richt lan­den, über­nimmt die Ver­si­che­rung in der Regel die Kos­ten. Solan­ge der Fall jedoch nur im Ver­wal­tungs­ver­fah­ren bleibt, greift die Steu­er­rechts­schutz­de­ckung meist nicht.

7. Straf­rechts­schutz bei fahr­läs­si­gen Verstößen

Der Straf­rechts­schutz inner­halb einer Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung greift nur bei fahr­läs­si­gen, nicht aber bei vor­sätz­li­chen Straf­ta­ten. So schützt die Ver­si­che­rung Unter­neh­men und deren Füh­rungs­kräf­te etwa bei fahr­läs­si­gen Ver­stö­ßen gegen Umwelt­auf­la­gen oder Arbeitsschutzvorschriften.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men wird beschul­digt, fahr­läs­sig gegen Umwelt­schutz­auf­la­gen ver­sto­ßen zu haben. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung greift in die­sem Fall und über­nimmt die Ver­tei­di­gungs­kos­ten, solan­ge kein Vor­satz nach­ge­wie­sen wird.

Fazit: Wann greift die Firmenrechtsschutzversicherung?

Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung greift immer dann, wenn ein Rechts­streit in einem der ver­si­cher­ten Berei­che ent­steht und die War­te­zeit abge­lau­fen ist. Sie über­nimmt die Kos­ten für Gerichts­ver­fah­ren, Anwäl­te und Gut­ach­ten und bie­tet auch Unter­stüt­zung bei Media­tio­nen. Es ist wich­tig, die Bedin­gun­gen des jewei­li­gen Ver­trags zu prü­fen, da War­te­zei­ten und Aus­schlüs­se ent­schei­dend dafür sind, wann und in wel­chem Umfang die Ver­si­che­rung eingreift.

Vergleichen Sie die besten Firmenrechtsschutzversicherung Angebote

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Firmenrechtsschutz finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen