Suche

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei meiner Hausversicherung?

Aktualisiert: 19. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 19. Juni 2026
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrer Hausversicherung besteht vor allem nach einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung, nach einem regulierten Schadensfall, beim Eigentümerwechsel sowie beim Umzug – meist gilt dann eine Frist von einem Monat. Anders als bei der ordentlichen Kündigung müssen Sie nicht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres warten. Wer die kurze Frist verpasst, bleibt jedoch an den Vertrag gebunden.

Ein Son­der­kün­di­gungs­recht bei Ihrer Haus­ver­si­che­rung besteht vor allem nach einer Bei­trags­er­hö­hung ohne Mehr­leis­tung, nach einem regu­lier­ten Scha­dens­fall, beim Eigen­tü­mer­wech­sel sowie beim Umzug – meist gilt dann eine Frist von einem Monat. Anders als bei der ordent­li­chen Kün­di­gung müs­sen Sie nicht bis zum Ablauf des Ver­si­che­rungs­jah­res war­ten. Wer die kur­ze Frist ver­passt, bleibt jedoch an den Ver­trag gebunden.

Die wich­tigs­ten Grün­de für ein Sonderkündigungsrecht

Das Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG) und die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen räu­men Ihnen in meh­re­ren Situa­tio­nen ein außer­or­dent­li­ches Kün­di­gungs­recht ein:

  • Bei­trags­er­hö­hung ohne Mehr­leis­tung: Erhöht der Ver­si­che­rer die Prä­mie, ohne den Leis­tungs­um­fang zu erwei­tern, kön­nen Sie in der Regel inner­halb eines Monats nach Zugang der Mit­tei­lung kündigen.
  • Nach einem Scha­dens­fall: Nach einem regu­lier­ten Scha­den haben sowohl Sie als auch der Ver­si­che­rer ein Son­der­kün­di­gungs­recht, meist inner­halb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung.
  • Eigen­tü­mer­wech­sel beim Gebäu­de: Beim Haus­kauf geht die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auf den Käu­fer über (§ 95 VVG); die­ser kann den Ver­trag inner­halb eines Monats ab Grund­buch­ein­trag son­der­kün­di­gen (§ 96 VVG).
  • Umzug bei der Haus­rat­ver­si­che­rung: Beim Woh­nungs­wech­sel bestehen je nach Bedin­gun­gen beson­de­re Kün­di­gungs- oder Anpassungsmöglichkeiten.
  • Risi­ko­weg­fall: Fällt das ver­si­cher­te Risi­ko weg, etwa beim Ver­kauf des Haus­rats oder der Immo­bi­lie, endet der Ver­trag oder kann gekün­digt werden.

Fris­ten und Form beachten

Das Son­der­kün­di­gungs­recht ist zeit­lich eng begrenzt. In den meis­ten Fäl­len beträgt die Frist einen Monat ab dem aus­lö­sen­den Ereig­nis – etwa ab Zugang der Bei­trags­er­hö­hung oder ab Abschluss der Scha­den­re­gu­lie­rung. Ver­säu­men Sie die­se Frist, läuft der Ver­trag regu­lär wei­ter und kann erst wie­der zum nächs­ten Ablauf­ter­min ordent­lich gekün­digt wer­den. Kün­di­gen Sie immer schrift­lich und nach­weis­bar, idea­ler­wei­se per Ein­schrei­ben oder über das Kun­den­por­tal, und ach­ten Sie auf den Ein­gangs­tag beim Versicherer.

Wann sich die Son­der­kün­di­gung lohnt

Eine Bei­trags­er­hö­hung ist ein guter Anlass, den Markt zu ver­glei­chen und gege­be­nen­falls zu einem leis­tungs­stär­ke­ren oder güns­ti­ge­ren Tarif zu wech­seln. Sor­gen Sie aber dafür, dass der neue Ver­trag naht­los beginnt, um kei­ne Deckungs­lü­cke zu ris­kie­ren. Einen Über­blick und Ver­gleich fin­den Sie auf unse­rer Sei­te Haus­rat- und Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.

Pra­xis­tipp: Schlie­ßen Sie den neu­en Ver­trag erst ab, wenn die Kün­di­gung des alten bestä­tigt ist, und las­sen Sie den neu­en Schutz exakt an dem Tag begin­nen, an dem der alte endet. So ver­mei­den Sie eine gefähr­li­che Lücke im Versicherungsschutz.

Hausratversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unverbindlich · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen