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Wann haf­tet der Bauherr?

Der Bau­herr haf­tet wäh­rend der Bau­pha­se eines Gebäu­des oder einer ande­ren Bau­maß­nah­me grund­sätz­lich für alle Schä­den, die durch das Bau­pro­jekt ver­ur­sacht wer­den. Der Bau­herr trägt die Ver­ant­wor­tung für das Bau­pro­jekt und hat dafür Sor­ge zu tra­gen, dass alle Arbei­ten ord­nungs­ge­mäß und unter Ein­hal­tung der gel­ten­den Vor­schrif­ten und Sicher­heits­stan­dards durch­ge­führt werden.

Der Bau­herr haf­tet bei­spiels­wei­se für Schä­den, die durch unsach­ge­mä­ße Bau­maß­nah­men, unzu­rei­chen­de Sicher­heits­vor­keh­run­gen oder unge­nü­gen­de Qua­li­fi­ka­ti­on der betei­lig­ten Arbei­ter ver­ur­sacht wer­den. Auch Schä­den, die durch den Bau auf dem eige­nen Grund­stück ver­ur­sacht wer­den und auf Nach­bar­grund­stü­cke über­grei­fen, kön­nen den Bau­herrn haft­bar machen.

Es ist daher wich­tig, dass Bau­her­ren alle not­wen­di­gen Vor­sichts­maß­nah­men tref­fen, um Schä­den wäh­rend der Bau­pha­se zu ver­mei­den. Dazu gehört bei­spiels­wei­se die Ein­hal­tung von Sicher­heits­stan­dards und Vor­schrif­ten, die ord­nungs­ge­mä­ße Über­wa­chung der Arbei­ten sowie die Absi­che­rung gegen mög­li­che Risi­ken durch eine Bau­her­ren­haft­pflicht Ver­si­che­rung.

Es emp­fiehlt sich, sich vor Bau­be­ginn ein­ge­hend über die recht­li­chen Vor­ga­ben und Ver­ant­wort­lich­kei­ten im Zusam­men­hang mit dem Bau­pro­jekt zu infor­mie­ren und gege­be­nen­falls pro­fes­sio­nel­le Bera­tung von einem Anwalt oder einem Bau­ex­per­ten einzuholen.

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