Ein Fahrzeug wird in der Regel als Lkw (Lastkraftwagen) eingestuft, wenn es ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen hat und für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Dabei umfasst der Begriff Lkw verschiedene Arten von Nutzfahrzeugen, wie z.B. Sattelzüge, Kipper, Transporter oder Pritschenwagen.
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