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Wann ist ein Fahr­zeug ein Lkw?

Ein Fahr­zeug wird in der Regel als Lkw (Last­kraft­wa­gen) ein­ge­stuft, wenn es ein zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht von mehr als 3,5 Ton­nen hat und für gewerb­li­che Zwe­cke genutzt wird. Dabei umfasst der Begriff Lkw ver­schie­de­ne Arten von Nutz­fahr­zeu­gen, wie z.B. Sat­tel­zü­ge, Kip­per, Trans­por­ter oder Prit­schen­wa­gen.

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