Die Definition eines Oldtimer- Traktors variiert je nach Land und Gesetzgebung. In Deutschland gibt es beispielsweise eine gesetzliche Definition, nach der ein Traktor ein Oldtimer ist, wenn er vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde und weitgehend dem Originalzustand entspricht. Zudem muss der Traktor ein H‑Kennzeichen beantragen und eine Hauptuntersuchung durchlaufen.
Allerdings gibt es auch regionale Unterschiede, da die Entscheidung, ob ein Traktor als Oldtimer gilt, von den jeweiligen Zulassungsstellen getroffen wird. Es gibt auch einige Traktor-Clubs und ‑Verbände, die eigene Definitionen für Oldtimer-Traktoren haben und diese aufgrund ihrer eigenen Kriterien auswählen.
Grundsätzlich wird jedoch ein Traktor als Oldtimer angesehen, wenn er historisch wertvoll und in einem guten Zustand erhalten ist und damit einen besonderen Sammlerwert hat. Dies kann aufgrund seiner Seltenheit, seines historischen oder kulturellen Wertes oder seiner technischen Bedeutung der Fall sein. Ein Oldtimer-Traktor kann auch eine wichtige Rolle in der Geschichte der Landwirtschaft oder der ländlichen Kultur spielen.