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Wann kann ich den Ver­trag ohne Frist kündigen?

Du kannst dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ohne Frist kün­di­gen, indem du von dei­nem Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch machst. Eine die­ser Bedin­gun­gen ist eine Bei­trags­er­hö­hung durch den Ver­si­che­rer. Hier sind die wich­tigs­ten Fäl­le, in denen du den Ver­trag ohne Frist kün­di­gen kannst, und was pas­siert, wenn der Anbie­ter die Bei­trä­ge erhöht:

1. Son­der­kün­di­gungs­recht bei Beitragserhöhung

  • Wenn der Ver­si­che­rer die Bei­trä­ge erhöht, ohne gleich­zei­tig den Leis­tungs­um­fang zu ver­bes­sern, hast du das Recht, den Ver­trag außer­or­dent­lich und ohne Ein­hal­tung der regu­lä­ren Kün­di­gungs­frist zu kündigen.
  • Du kannst die Ver­si­che­rung inner­halb von einem Monat nach Erhalt der Mit­tei­lung über die Bei­trags­er­hö­hung kündigen.
  • Bei­spiel: Wenn dein Ver­si­che­rer dir eine Bei­trags­er­hö­hung zum 1. Janu­ar mit­teilt, kannst du den Ver­trag inner­halb von einem Monat nach Erhalt der Erhö­hung kün­di­gen, unab­hän­gig von der regu­lä­ren Kündigungsfrist.

Bei­spiel für ein Kün­di­gungs­schrei­ben bei Beitragserhöhung:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung Gebrauch und kündige meine Privathaftpflichtversicherung mit der Versicherungsnummer [Nummer] zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und das genaue Vertragsende schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]

2. Son­der­kün­di­gungs­recht nach einem Schadenfall

  • Du hast eben­falls das Recht, den Ver­trag ohne Frist zu kün­di­gen, wenn ein Scha­den­fall regu­liert wur­de. Das Son­der­kün­di­gungs­recht gilt sowohl für den Ver­si­che­rungs­neh­mer als auch für den Versicherer.
  • Du kannst die Ver­si­che­rung inner­halb von einem Monat nach der Regu­lie­rung oder Ableh­nung des Scha­dens kündigen.
  • Bei­spiel: Wenn dein Ver­si­che­rer einen Scha­den regu­liert hat, kannst du inner­halb von einem Monat nach Abschluss der Scha­dens­re­gu­lie­rung den Ver­trag kün­di­gen, unab­hän­gig von der regu­lä­ren Kündigungsfrist.

3. Ver­trags­än­de­run­gen durch den Versicherer

  • Soll­ten sich die Ver­trags­be­din­gun­gen zu dei­nen Unguns­ten ändern, z. B. durch eine unge­woll­te Ver­län­ge­rung der Ver­trags­lauf­zeit oder Ein­schrän­kun­gen des Ver­si­che­rungs­schut­zes, hast du eben­falls das Recht, den Ver­trag außer­or­dent­lich zu kündigen.
  • Auch hier beträgt die Frist für die Kün­di­gung einen Monat nach Erhalt der Mit­tei­lung über die Vertragsänderung.

4. Kei­ne Bei­trags­er­hö­hung bei Altersanpassungen

  • Eini­ge Ver­si­che­rer pas­sen die Bei­trä­ge auf­grund von Alters­grup­pen an. Sol­che Erhö­hun­gen gel­ten jedoch nicht als Bei­trags­er­hö­hung im Sin­ne des Son­der­kün­di­gungs­rechts. Hier besteht also kein Recht auf frist­lo­se Kündigung.

5. Regu­lä­re Kündigung

  • Wenn kei­ne der oben genann­ten Bedin­gun­gen zutrifft, kannst du den Ver­trag nur regu­lär mit der Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res kündigen.

Fazit

Du kannst dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ohne Frist kün­di­gen, wenn der Ver­si­che­rer die Bei­trä­ge erhöht, den Leis­tungs­um­fang ein­schränkt oder nach einem Scha­den­fall. In die­sen Fäl­len greift dein Son­der­kün­di­gungs­recht, und du hast einen Monat Zeit, den Ver­trag zu been­den. Ach­te dar­auf, dass du recht­zei­tig kün­digst und eine Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung anfor­derst. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann dir hel­fen, einen bes­se­ren Ver­trag zu finden.

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