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Wann kann ich mei­ne Lkw Ver­si­che­rung kündigen?

Sie kön­nen Ihre Lkw Ver­si­che­rung grund­sätz­lich ein­mal pro Jahr zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res kün­di­gen. Dar­über hin­aus gibt es beson­de­re Umstän­de, die ein Son­der­kün­di­gungs­recht ermög­li­chen, wie etwa bei einer Bei­trags­er­hö­hung oder nach einem Scha­den­fall. Es ist wich­tig, die Kün­di­gungs­fris­ten zu ken­nen, um recht­zei­tig den Anbie­ter wech­seln zu können.

Ordent­li­che Kündigung

Die ordent­li­che Kün­di­gung der Lkw Ver­si­che­rung erfolgt in der Regel zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res. Die meis­ten Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge haben eine Lauf­zeit von einem Jahr und ver­län­gern sich auto­ma­tisch, wenn sie nicht recht­zei­tig gekün­digt wer­den. Die Kün­di­gungs­frist beträgt in der Regel einen Monat vor Ablauf des Vertrags.

  • Kün­di­gungs­frist beach­ten: Um die Ver­si­che­rung zu wech­seln, müs­sen Sie Ihre Kün­di­gung min­des­tens einen Monat vor dem Ende der Ver­trags­lauf­zeit ein­rei­chen, meist bis zum 30. Novem­ber. Der Ver­trag endet dann zum 31. Dezem­ber, und Sie kön­nen ab dem 1. Janu­ar zu einer neu­en Ver­si­che­rung wechseln.

Son­der­kün­di­gungs­recht

In bestimm­ten Fäl­len haben Sie das Recht, Ihre Lkw Ver­si­che­rung auch außer­halb der regu­lä­ren Frist zu kündigen:

  • Bei­trags­er­hö­hung: Wenn Ihr Ver­si­che­rer die Prä­mi­en erhöht, ohne dass sich der Leis­tungs­um­fang ver­bes­sert, haben Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Sie kön­nen in die­sem Fall inner­halb eines Monats nach Erhalt der Mit­tei­lung über die Bei­trags­er­hö­hung kündigen.
  • Scha­den­fall: Nach einem Scha­den­fall haben sowohl Sie als auch der Ver­si­che­rer das Recht, den Ver­trag zu kün­di­gen. Die­se Kün­di­gung muss inner­halb eines Monats nach der Scha­dens­re­gu­lie­rung erfolgen.
  • Fahr­zeug­wech­sel: Wenn Sie Ihren Lkw ver­kau­fen oder ein neu­es Fahr­zeug erwer­ben, endet der bestehen­de Ver­si­che­rungs­ver­trag auto­ma­tisch. Sie kön­nen für das neue Fahr­zeug eine ande­re Ver­si­che­rung wählen.

Form der Kündigung

Die Kün­di­gung Ihrer Lkw Ver­si­che­rung muss schrift­lich erfol­gen, am bes­ten per Ein­schrei­ben, um einen Nach­weis über den Zugang zu haben. In der Kün­di­gung soll­ten Sie Ihre Ver­si­che­rungs­num­mer, die Fahr­zeug­da­ten und das gewünsch­te Kün­di­gungs­da­tum angeben.

Ablauf nach der Kündigung

Nach der Kün­di­gung der Lkw Ver­si­che­rung soll­ten Sie sicher­stel­len, dass Sie eine neue Ver­si­che­rung recht­zei­tig abschlie­ßen. Der neue Ver­trag soll­te naht­los an den alten anschlie­ßen, um eine Ver­si­che­rungs­lü­cke zu ver­mei­den. Ohne eine gül­ti­ge Haft­pflicht­ver­si­che­rung darf der Lkw nicht im Stra­ßen­ver­kehr bewegt werden.

  • Neue Ver­si­che­rung abschlie­ßen: Sichern Sie sich früh­zei­tig ein neu­es Ver­si­che­rungs­an­ge­bot, bevor der alte Ver­trag endet. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, die bes­ten Tari­fe und Ver­si­che­rer zu finden.

Fazit

Sie kön­nen Ihre Lkw Ver­si­che­rung jähr­lich zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res kün­di­gen, indem Sie die Kün­di­gungs­frist von einem Monat ein­hal­ten. In bestimm­ten Fäl­len, wie bei einer Bei­trags­er­hö­hung oder nach einem Scha­den­fall, haben Sie das Recht, den Ver­trag auch außer­or­dent­lich zu kün­di­gen. Ach­ten Sie dar­auf, recht­zei­tig eine neue Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um eine lücken­lo­se Deckung zu gewähr­leis­ten. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, den bes­ten neu­en Anbie­ter zu finden.

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