Die Rückgabe einer Bankbürgschaft durch den Vermieter erfolgt in der Regel nach Beendigung des Mietverhältnisses und nachdem alle eventuellen Ansprüche geklärt wurden. Die Bankbürgschaft dient als Sicherheit für eventuelle Forderungen des Vermieters, die aus dem Mietvertrag entstehen können, wie ausstehende Mieten, Schäden an der Mietsache oder Nebenkostenabrechnungen. Hier sind die wesentlichen Schritte und Bedingungen, die normalerweise berücksichtigt werden müssen:
1. Überprüfung der Wohnung und Abnahme
Bei Auszug des Mieters führt der Vermieter in der Regel eine finale Begehung der Wohnung durch, um festzustellen, ob Schäden vorhanden sind oder Reparaturen notwendig sind, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Dies sollte idealerweise gemeinsam mit dem Mieter und unter Erstellung eines Übergabeprotokolls geschehen.
2. Klärung von offenen Forderungen
Bevor die Bankbürgschaft zurückgegeben wird, muss der Vermieter alle eventuellen offenen Forderungen prüfen und abrechnen. Dies umfasst in der Regel die letzte Nebenkostenabrechnung, die oft erst einige Monate nach dem Auszug des Mieters fertiggestellt wird. Der Vermieter muss sicherstellen, dass alle berechtigten Forderungen gedeckt sind.
3. Frist für die Rückgabe
Es gibt keine einheitlich gesetzlich festgelegte Frist für die Rückgabe einer Bankbürgschaft, jedoch gilt es als üblich und angemessen, dass der Vermieter die Bürgschaft innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der endgültigen Klärung aller Ansprüche zurückgibt. Juristisch wird oft ein Zeitraum von sechs Monaten nach Mietende als angemessen betrachtet, insbesondere wenn es um die Abrechnung der Nebenkosten geht.
4. Rückgabe der Bürgschaftsurkunde
Sobald alle Angelegenheiten geklärt sind und keine weiteren Ansprüche bestehen, sollte der Vermieter die Bürgschaftsurkunde an die Bank zurückgeben, damit die Bürgschaft aufgelöst werden kann. Der Mieter sollte darauf bestehen, eine Bestätigung über die Rückgabe und die Aufhebung der Bürgschaft zu erhalten.
5. Rechtliche Schritte bei Verzögerungen
Falls der Vermieter die Bankbürgschaft nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückgibt oder unberechtigt Einwände erhebt, hat der Mieter das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies kann die Einschaltung eines Anwalts oder sogar gerichtliche Maßnahmen umfassen.
Fazit
Die Rückgabe einer Bankbürgschaft sollte reibungslos und zeitnah nach dem Ende des Mietverhältnisses und der Klärung aller relevanten Ansprüche erfolgen. Mieter und Vermieter sollten dabei transparent kommunizieren und alle Schritte sorgfältig dokumentieren, um Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.