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Wann muss ein Anhän­ger gebremst sein?

Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist eine eige­ne Brem­se für Anhän­ger ab einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von 751 kg bis zu 3,5 Tonnen.

Mit der eige­nen Brem­se ent­las­tet der Anhän­ger das Zug­fahr­zeug beim Bremsvorgang.

Ob ein Anhän­ger gebremst ist oder nicht, erken­nen Sie dar­an, dass der Anhän­ger z.B. kei­ne Hand­brem­se hat oder eine Abreiß­si­che­rung aufweist.

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