Gesetzlich vorgeschrieben ist eine eigene Bremse für Anhänger ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 751 kg bis zu 3,5 Tonnen.
Mit der eigenen Bremse entlastet der Anhänger das Zugfahrzeug beim Bremsvorgang.
Ob ein Anhänger gebremst ist oder nicht, erkennen Sie daran, dass der Anhänger z.B. keine Handbremse hat oder eine Abreißsicherung aufweist.