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Wann muss ich die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge beim Finanz­amt anmelden?

Sie müs­sen Ihre Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge beim Finanz­amt anmel­den, wenn Sie pla­nen, den pro­du­zier­ten Strom ins Netz ein­zu­spei­sen und dafür eine Ein­spei­se­ver­gü­tung zu erhal­ten. Dies gilt auch, wenn Sie durch den Betrieb der Anla­ge Ein­künf­te gene­rie­ren, da die­se steu­er­pflich­tig sein kön­nen. Die Anmel­dung soll­te zeit­nah nach der Inbe­trieb­nah­me der Anla­ge erfol­gen, um steu­er­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen nach­zu­kom­men. Es ist rat­sam, sich dies­be­züg­lich indi­vi­du­ell beim Finanz­amt oder einem Steu­er­be­ra­ter zu informieren.

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