In Deutschland legt die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) die Preise für tierärztliche Leistungen fest. Grundsätzlich kann ein Tierarzt bis zum dreifachen Satz der in der GOT genannten Gebühren berechnen. In bestimmten Fällen, wenn zum Beispiel ein außergewöhnlicher zeitlicher oder apparativer Aufwand betrieben werden muss oder die Behandlung unter bestimmten Umständen stattfinden muss, kann der Tierarzt jedoch auch den vierfachen Satz verlangen.
Wichtig dabei ist, dass die Berechnung des vierfachen Satzes nachvollziehbar begründet werden muss. Die besonderen Umstände, die zu dieser Berechnung führen, müssen ebenfalls gegeben sein und dem Tierhalter transparent gemacht werden.
Beispielsweise könnte eine Behandlung am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht, oder eine besonders komplexe und zeitaufwendige Operation, die über das normale Maß hinausgeht, die Berechnung des vierfachen Satzes rechtfertigen.
Bevor eine solche Behandlung durchgeführt wird, sollten Tierhalter und Tierarzt über die Kosten sprechen. Bei unklaren oder umfangreichen Behandlungen ist es üblich und auch ratsam, einen Kostenvoranschlag zu verlangen.
Und auch hier zeigt sich der Vorteil einer guten Tierkrankenversicherung. Sie können dazu beitragen, die Kosten zu decken, die durch unvorhergesehene Tierarztkosten entstehen können. Auf www.versicherungsvergleiche.de können Sie verschiedene Anbieter von Tierkrankenversicherungen miteinander vergleichen und die beste Wahl für Ihre Bedürfnisse treffen.