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Wann tritt die E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung in Kraft?

Wann tritt die E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung in Kraft?

Wenn Du Dei­nen e‑scooter im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr nut­zen möch­test, stellst Du Dir viel­leicht die Fra­ge, ab wann genau Dei­ne Ver­si­che­rung greift. In der Regel beginnt der Ver­si­che­rungs­schutz, sobald der Ver­si­che­rer Dei­nen Antrag bestä­tigt hat und Du das ent­spre­chen­de e scoo­ter kenn­zei­chen gut sicht­bar an Dei­nem Rol­ler ange­bracht hast. Die­ser sicht­ba­re Nach­weis doku­men­tiert, dass eine gül­ti­ge Haft­pflicht­ver­si­che­rung besteht und Du somit jeder­zeit rechts­si­cher unter­wegs bist.

Recht­li­che Grund­la­ge und Gültigkeitszeitraum

Nach der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung (eKFV) gilt für alle moto­ri­sier­ten Fahr­zeu­ge über 6 km/h eine gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht. Das bedeu­tet kon­kret: Ohne eine e‑scooter ver­si­che­rung darfst Du Dei­nen Scoo­ter nicht auf öffent­li­chen Wegen bewegen.

  • Häu­fig ist die Gül­tig­keits­dau­er einer e rol­ler ver­si­che­rung an das Ver­si­che­rungs­jahr gebun­den, das meis­tens im Früh­jahr beginnt und zum Ende des dar­auf­fol­gen­den Febru­ars ausläuft.

  • Wenn Du Dei­ne Poli­ce spä­ter im Jahr abschließt, gilt sie den­noch bis zum glei­chen Stich­tag wie für alle ande­ren Ver­si­che­rungs­neh­mer. Du erhältst aller­dings oft einen antei­lig berech­ne­ten Beitrag.

Wann Du ganz genau ver­si­chert bist

Sobald die Ver­si­che­rungs­po­li­ce aus­ge­stellt und das Kenn­zei­chen bei Dir ange­kom­men ist, kannst Du es direkt an Dei­nem E‑Scooter befes­ti­gen. Ab die­sem Moment genießt Du den ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Schutz. Das heißt auch, dass Du nicht auf die Stra­ße darfst, solan­ge die­ses Schild oder die Pla­ket­te nicht an Dei­nem Fahr­zeug ange­bracht ist.

  • In eini­gen Fäl­len bekommst Du Dein Kenn­zei­chen sofort in einer Filia­le, wenn Dein e scoo­ter ver­si­che­rung-Abschluss vor Ort erfolgt.

  • Bei einer Online-Bestel­lung wird das Kenn­zei­chen übli­cher­wei­se per Post ver­schickt. Wäh­rend Du dar­auf war­test, darfst Du nicht ohne gül­ti­ge Kenn­zeich­nung fah­ren, da sonst kein Schutz existiert.

Gilt das auch für Teil­kas­ko oder Vollkasko?

Wenn Du Dich neben der Haft­pflicht für wei­te­re Leis­tungs­bau­stei­ne ent­schei­dest, beginnt der erwei­ter­te Schutz (z. B. gegen Dieb­stahl oder selbst­ver­schul­de­te Unfall­schä­den) eben­falls an dem Tag, an dem die Poli­ce wirk­sam wird. Das kann bei­spiels­wei­se schon vor dem Anbrin­gen des Kenn­zei­chens sein, sofern Dein Ver­trag das so vor­sieht. Lies Dir in jedem Fall die Bedin­gun­gen Dei­ner elek­tro­rol­ler ver­si­che­rung durch, um genau zu wis­sen, ab wann Du Dich auf Teil- oder Voll­kas­ko-Leis­tun­gen ver­las­sen kannst.

Was Du sonst noch beach­ten solltest

Damit Dein ver­si­che­rung e‑scooter-Schutz rechts­ver­bind­lich in Kraft tritt, ist es wich­tig, dass Du alle Unter­la­gen ord­nungs­ge­mäß aus­ge­füllt und ein­ge­reicht hast. Kon­trol­lie­re zudem, dass alle Anga­ben zu Dei­nem Fahr­zeug kor­rekt sind und Dei­ne Bank­ver­bin­dung für den Bei­trags­ein­zug stimmt. Häu­fig ist auch eine jähr­li­che Erneue­rung nötig, denn vie­le Ver­si­che­rer wech­seln die Kenn­zei­chen­far­be jähr­lich, um eine ein­deu­ti­ge Unter­schei­dung zu ermöglichen.

Fazit

Dei­ne e‑scooter ver­si­che­rung star­tet in der Regel, sobald Dein Antrag bestä­tigt ist und Du das dazu­ge­hö­ri­ge Kenn­zei­chen ord­nungs­ge­mäß an Dei­nem E‑Scooter ange­bracht hast. Erst dann darfst Du legal und abge­si­chert im Stra­ßen­ver­kehr unter­wegs sein. Ach­te dar­auf, alle Doku­men­te voll­stän­dig aus­zu­fül­len und pünkt­lich zu erneu­ern, damit Dein scoo­ter ver­si­chern-Schutz ohne Unter­bre­chung bestehen bleibt. So kannst Du Dein Fahr­ver­gnü­gen unbe­schwert genie­ßen – mit einem guten Gefühl und ganz ohne Bußgeldrisiko.

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