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Wann tritt die Gebäu­de­ver­si­che­rung in Kraft?

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung tritt in der Regel in Kraft, sobald der Ver­si­che­rungs­ver­trag abge­schlos­sen und die ers­te Ver­si­che­rungs­prä­mie bezahlt wur­de. Der genaue Zeit­punkt hängt jedoch von den ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen ab.

In der Regel gilt die Gebäu­de­ver­si­che­rung ab dem Datum des Ver­trags­ab­schlus­ses und läuft für einen ver­ein­bar­ten Zeit­raum, in der Regel ein Jahr. Nach Ablauf der Ver­trags­lauf­zeit kann der Ver­trag ent­we­der ver­län­gert oder gekün­digt werden.

Es ist jedoch wich­tig, zu beach­ten, dass bestimm­te Schä­den, wie bei­spiels­wei­se Schä­den durch Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit, nicht von der Gebäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Es ist daher rat­sam, vor Abschluss eines Ver­trags die genau­en Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se der Ver­si­che­rung zu überprüfen.

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