Die Gebäudeversicherung tritt in der Regel in Kraft, sobald der Versicherungsvertrag abgeschlossen und die erste Versicherungsprämie bezahlt wurde. Der genaue Zeitpunkt hängt jedoch von den vertraglichen Vereinbarungen ab.
In der Regel gilt die Gebäudeversicherung ab dem Datum des Vertragsabschlusses und läuft für einen vereinbarten Zeitraum, in der Regel ein Jahr. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag entweder verlängert oder gekündigt werden.
Es ist jedoch wichtig, zu beachten, dass bestimmte Schäden, wie beispielsweise Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Es ist daher ratsam, vor Abschluss eines Vertrags die genauen Bedingungen und Ausschlüsse der Versicherung zu überprüfen.