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Was muss man im Scha­den­fall bei einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung beachten?

Bei jedem Unfall haben Sie unver­züg­lich ein Arzt auf­zu­su­chen und den Unfall-Ver­si­che­rer über den Unfall zu informieren.

Sie müs­sen den Anord­nun­gen des Arz­tes Fol­ge leis­ten und Ihr Mög­lichs­tes zur Min­de­rung der Unfall­fol­gen beitragen.

Die Unfall­an­zei­ge ist wahr­heits­ge­mäß zu beant­wor­ten und ange­for­der­te Aus­künf­te sind unver­züg­lich zu erteilen.

Bit­te beach­ten Sie unbe­dingt die nach­fol­gen­den Mel­de­fris­ten in der Pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung um Ihren Leis­tungs­an­spruch nicht zu verwirken: 

Mel­de­frist bei Invalidität:

Wenn Sie einen Unfall erlit­ten haben, mel­den Sie dies unver­züg­lich Ihrem Ver­si­che­rer. Unver­züg­lich bedeu­tet ohne schuld­haf­tes Ver­zö­gern.

Wird eine Inva­li­di­tät, also eine dau­er­haf­te Ein­schrän­kung Ihrer Gesund­heit erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt fest­ge­stellt, so kön­nen Sie dies auch inner­halb einer Frist von min­des­tens 12 Mona­ten (vari­iert je nach Ver­si­che­rer) nach Ein­tritt des eigent­li­chen Unfall­ereig­nis­ses mel­den. Es gibt aller­dings auch Unfall Tari­fe, die einen Mel­de­zeit­raum von 18, 24 oder sogar 36 Mona­ten vor­se­hen. Wich­tig dabei ist, dass die Inva­li­di­tät von einem Arzt dia­gnos­ti­ziert und doku­men­tiert wird.

Mel­de­frist bei einem Unfalltod: 

Die Mel­de­frist hängt von Tarif und Anbie­ter ab, beträgt aber meis­tens 48 Stunden.

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