Bei jedem Unfall haben Sie unverzüglich ein Arzt aufzusuchen und den Unfall-Versicherer über den Unfall zu informieren.
Sie müssen den Anordnungen des Arztes Folge leisten und Ihr Möglichstes zur Minderung der Unfallfolgen beitragen.
Die Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß zu beantworten und angeforderte Auskünfte sind unverzüglich zu erteilen.
Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgenden Meldefristen in der Privaten Unfallversicherung um Ihren Leistungsanspruch nicht zu verwirken:
Meldefrist bei Invalidität:
Wenn Sie einen Unfall erlitten haben, melden Sie dies unverzüglich Ihrem Versicherer. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Verzögern.
Wird eine Invalidität, also eine dauerhafte Einschränkung Ihrer Gesundheit erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt, so können Sie dies auch innerhalb einer Frist von mindestens 12 Monaten (variiert je nach Versicherer) nach Eintritt des eigentlichen Unfallereignisses melden. Es gibt allerdings auch Unfall Tarife, die einen Meldezeitraum von 18, 24 oder sogar 36 Monaten vorsehen. Wichtig dabei ist, dass die Invalidität von einem Arzt diagnostiziert und dokumentiert wird.
Meldefrist bei einem Unfalltod:
Die Meldefrist hängt von Tarif und Anbieter ab, beträgt aber meistens 48 Stunden.