Die Bauleistungsversicherung zahlt, wenn während der Bauarbeiten unvorhergesehene Schäden am Bauwerk oder an den Baustoffen entstehen. Hierzu gehören Schäden, die durch Ereignisse wie Naturkatastrophen, Vandalismus oder Diebstahl entstehen.
Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder Wiederherstellung der beschädigten Bauteile und Baustoffe. Die Höhe der Entschädigung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme ab.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Bauleistungsversicherung nicht für Schäden aufkommt, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bauherrn oder des Bauunternehmers entstehen. Auch Mängel am Bauwerk, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren, sind nicht durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt.