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Wann zahlt die Bauleistungsversicherung?

Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung zahlt, wenn wäh­rend der Bau­ar­bei­ten unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den am Bau­werk oder an den Bau­stof­fen ent­ste­hen. Hier­zu gehö­ren Schä­den, die durch Ereig­nis­se wie Natur­ka­ta­stro­phen, Van­da­lis­mus oder Dieb­stahl entstehen.

Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder Wie­der­her­stel­lung der beschä­dig­ten Bau­tei­le und Bau­stof­fe. Die Höhe der Ent­schä­di­gung hängt von der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me ab.

Es ist jedoch zu beach­ten, dass die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung nicht für Schä­den auf­kommt, die durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz des Bau­herrn oder des Bau­un­ter­neh­mers ent­ste­hen. Auch Män­gel am Bau­werk, die bereits bei der Abnah­me vor­han­den waren, sind nicht durch die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung abgedeckt.

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