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Wann zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. April 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt, wenn ein versichertes Schadenereignis wie Feuer, Naturkatastrophen oder Wasserschäden den Betrieb vorübergehend lahmlegt. Sie ersetzt entgangene Gewinne und fortlaufende Betriebskosten für die Dauer der Unterbrechung – jedoch unter Berücksichtigung von Wartezeiten und maximalen Entschädigungsdauern, die im Versicherungsvertrag festgelegt sind.

Die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung zahlt, wenn ein ver­si­cher­tes Scha­den­er­eig­nis wie Feu­er, Natur­ka­ta­stro­phen oder Was­ser­schä­den den Betrieb vor­über­ge­hend lahm­legt. Sie ersetzt ent­gan­ge­ne Gewin­ne und fort­lau­fen­de Betriebs­kos­ten für die Dau­er der Unter­bre­chung – jedoch unter Berück­sich­ti­gung von War­te­zei­ten und maxi­ma­len Ent­schä­di­gungs­dau­ern, die im Ver­si­che­rungs­ver­trag fest­ge­legt sind.

Ver­si­cher­te Scha­dens­er­eig­nis­se und Leistungsauslöser

Die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung, auch Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung oder Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung genannt, zahlt nur dann, wenn ein in der Poli­ce kon­kret benann­tes Scha­den­er­eig­nis vor­liegt. Die typi­scher­wei­se abge­deck­ten Gefah­ren sind:

  • Feu­er und Explosionen
  • Natur­ka­ta­stro­phen: Stür­me, Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben (Umfang je nach Tarif unterschiedlich)
  • Was­ser­schä­den durch Rohr­brü­che oder Lecks in der Gebäudeinstallation
  • Ein­bruch­dieb­stahl und Van­da­lis­mus mit Betriebsstörung
  • Maschi­nen­bruch oder tech­ni­sche Defek­te (in erwei­ter­ten Tarifen)

Beson­ders wich­tig: Pan­de­mie­schutz, all­ge­mei­ne Wirt­schafts­kri­sen oder Lie­fer­aus­fäl­le von Zulie­fe­rern sind nor­ma­ler­wei­se nicht ver­si­chert – es sei denn, die­se Risi­ken wur­den expli­zit in den Tarif aufgenommen.

Nach­weis­ba­re finan­zi­el­le Ver­lus­te und Entschädigungsumfang

Die Ver­si­che­rung zahlt nur für doku­men­tier­te, finan­zi­el­le Schä­den. Dazu zählen:

  • Ent­gan­ge­ner Gewinn: Der durch­schnitt­li­che Gewinn, den das Unter­neh­men wäh­rend der Aus­fall­zeit hät­te erwirt­schaf­ten kön­nen (berech­net auf Basis der Vorjahreszahlen)
  • Fort­lau­fen­de Betriebs­kos­ten: Fix­kos­ten, die wei­ter­lau­fen – Miet­zah­lun­gen, Gehäl­ter, Ver­si­che­rungs­prä­mi­en, Kre­dit­ra­ten, Nebenkosten
  • Zusätz­li­che Kos­ten: Maß­nah­men zur Wie­der­her­stel­lung des Betriebs wie tem­po­rä­re Aus­weich­stand­or­te, Leih­aus­rüs­tung, Mehr­schicht­ar­beit oder Luftfrachtkosten

Die Ent­schä­di­gung wird grund­sätz­lich ab Ein­tritt des Scha­dens geleis­tet. Aller­dings regeln die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen durch eine War­te­zeit (typisch 24, 48 oder 72 Stun­den), ab wann der Ver­si­che­rer tat­säch­lich zahlt. Zudem gibt es eine maxi­ma­le Ver­si­che­rungs­dau­er – oft 12 Mona­te –, nach der die Leis­tun­gen enden, auch wenn der Betrieb noch nicht voll­stän­dig läuft.

Prak­ti­sche Tipps für opti­ma­len Versicherungsschutz

  • Ver­si­che­rungs­sum­men prü­fen: Decken die ver­ein­bar­ten Sum­men Ihre durch­schnitt­li­chen Monats­ver­lus­te ab? Min­des­tens 3–6 Mona­te soll­ten ver­si­chert sein.
  • War­te­zeit redu­zie­ren: Je kür­zer die War­te­zeit (ide­al: 0 oder 24 Stun­den), des­to schnel­ler erhal­ten Sie Leis­tun­gen nach einem Schaden.
  • Lie­fe­ran­ten­aus­fall­de­ckung: Über­prü­fen Sie, ob auch Betriebs­un­ter­bre­chun­gen durch Schä­den bei wich­ti­gen Zulie­fe­rern ver­si­chert sind.
  • Doku­men­ta­ti­on: Hal­ten Sie Gewinn- und Ver­lust­rech­nun­gen der letz­ten 3 Jah­re bereit – die­se sind essen­ti­ell für die Schadensregulierung.
  • Regel­mä­ßi­ge Anpas­sung: Mit wach­sen­dem Umsatz muss auch die Ver­si­che­rungs­sum­me erhöht wer­den, sonst droht Unterversicherung.
  • Aus­lö­ser trans­pa­rent klä­ren: Fra­gen Sie den Ver­si­che­rer schrift­lich nach kon­kre­ten Aus­schlüs­sen – beson­ders zu Cyber­schä­den, Lie­fer­ket­ten­aus­fäl­len und Pandemien.
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