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Wann zahlt die Gebäu­de­ver­si­che­rung Glasschäden?

  1. Natur­ka­ta­stro­phen: Die Gebäu­de­ver­si­che­rung kann Schä­den an Glas­bau­tei­len wie Fens­tern, Glas­tü­ren oder Glas­fas­sa­den abde­cken, die durch Natur­ka­ta­stro­phen wie Stür­me, Hagel, Über­schwem­mun­gen oder Erd­be­ben ver­ur­sacht werden.
  2. Feu­er: Wenn ein Feu­er aus­bricht und zu Glas­schä­den an den Fens­tern oder ande­ren Glas­bau­tei­len führt, kann die Gebäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten für Repa­ra­tur oder Ersatz übernehmen.
  3. Van­da­lis­mus: Wenn Fens­ter, Glas­tü­ren oder ande­re Glas­ge­gen­stän­de durch mut­wil­li­ge Hand­lun­gen von Van­da­len beschä­digt wer­den, kann die Gebäu­de­ver­si­che­rung für die Kos­ten aufkommen.
  4. Ein­bruch: Wenn ein Ein­bruch in Ihr Gebäu­de statt­fin­det und dabei Fens­ter oder Glas­ge­gen­stän­de beschä­digt wer­den, kann die Gebäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz decken.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se Ihrer Gebäu­de­ver­si­che­rung von Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men zu Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men unter­schied­lich sein kön­nen. Es kann bei­spiels­wei­se Ober­gren­zen für die Deckung von Glas­schä­den geben oder bestimm­te Risi­ken aus­ge­schlos­sen sein. Lesen Sie daher Ihre Ver­si­che­rungs­po­li­ce sorg­fäl­tig durch und kon­sul­tie­ren Sie bei Fra­gen oder Unklar­hei­ten Ihres Versicherungsanbieters.

Im Fal­le von Glas­schä­den ist es wich­tig, den Scha­den so schnell wie mög­lich bei Ihrer Ver­si­che­rung zu mel­den und die erfor­der­li­chen Schrit­te zur Scha­den­re­gu­lie­rung ein­zu­lei­ten. Ihr Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men kann Ihnen wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Anwei­sun­gen geben, wie Sie den Scha­den mel­den und die not­wen­di­gen Unter­la­gen ein­rei­chen können.

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