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Wann zahlt die Glas­ver­si­che­rung nicht?

Übli­cher­wei­se zahlt eine Glas­ver­si­che­rung nicht bei:

Vor­sätz­li­che Schä­den: Wenn der Scha­den absicht­lich oder mut­wil­lig durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer oder eine ande­re betei­lig­te Par­tei ver­ur­sacht wur­de, wird die Ver­si­che­rung nor­ma­ler­wei­se nicht für die Kos­ten aufkommen.

Ver­schleiß und nor­ma­le Abnut­zung: Eine Glas­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Schä­den ab, die durch nor­ma­le Abnut­zung, Alte­rung oder all­mäh­li­che Ver­schleiß des Gla­ses ent­ste­hen. Der Ver­si­che­rungs­schutz bezieht sich in der Regel auf unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se und plötz­li­che Schäden.

Unzu­rei­chen­de Wartung oder unsach­ge­mä­ße Instal­la­ti­on: Wenn der Scha­den auf man­geln­de Wartung oder unsach­ge­mä­ße Instal­la­ti­on zurück­zu­füh­ren ist, kann die Ver­si­che­rung die Zah­lung ver­wei­gern. Es ist wich­tig, dass Glas­ge­gen­stän­de gemäß den Anwei­sun­gen des Her­stel­lers gewar­tet und instal­liert werden.

Bestehen­de Schä­den: Eine Glas­ver­si­che­rung deckt nor­ma­ler­wei­se kei­ne bereits vor­han­de­nen Schä­den oder Defek­te ab. Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt für künf­ti­ge Schä­den nach Abschluss der Versicherung.

Schä­den durch Krieg oder Ter­ro­ris­mus: In eini­gen Ver­si­che­rungs­po­li­cen kön­nen Schä­den, die durch Kriegs­hand­lun­gen, Ter­ro­ris­mus oder inne­re Unru­hen ver­ur­sacht wer­den, aus­ge­schlos­sen sein. Es ist wich­tig, die spe­zi­fi­schen Bedin­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rung zu überprüfen.

Es ist rat­sam, die genau­en Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se Ihrer Glas­ver­si­che­rungs­po­li­ce zu über­prü­fen, um zu ver­ste­hen, in wel­chen Situa­tio­nen die Ver­si­che­rung nicht zahlt. Bei Fra­gen oder Unklar­hei­ten kön­nen Sie sich direkt an Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter wen­den, um wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu erhalten.

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