Üblicherweise zahlt eine Glasversicherung nicht bei:
Vorsätzliche Schäden: Wenn der Schaden absichtlich oder mutwillig durch den Versicherungsnehmer oder eine andere beteiligte Partei verursacht wurde, wird die Versicherung normalerweise nicht für die Kosten aufkommen.
Verschleiß und normale Abnutzung: Eine Glasversicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die durch normale Abnutzung, Alterung oder allmähliche Verschleiß des Glases entstehen. Der Versicherungsschutz bezieht sich in der Regel auf unvorhergesehene Ereignisse und plötzliche Schäden.
Unzureichende Wartung oder unsachgemäße Installation: Wenn der Schaden auf mangelnde Wartung oder unsachgemäße Installation zurückzuführen ist, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Es ist wichtig, dass Glasgegenstände gemäß den Anweisungen des Herstellers gewartet und installiert werden.
Bestehende Schäden: Eine Glasversicherung deckt normalerweise keine bereits vorhandenen Schäden oder Defekte ab. Der Versicherungsschutz gilt für künftige Schäden nach Abschluss der Versicherung.
Schäden durch Krieg oder Terrorismus: In einigen Versicherungspolicen können Schäden, die durch Kriegshandlungen, Terrorismus oder innere Unruhen verursacht werden, ausgeschlossen sein. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen Ihrer Versicherung zu überprüfen.
Es ist ratsam, die genauen Bedingungen und Ausschlüsse Ihrer Glasversicherungspolice zu überprüfen, um zu verstehen, in welchen Situationen die Versicherung nicht zahlt. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich direkt an Ihren Versicherungsanbieter wenden, um weitere Informationen zu erhalten.