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Wann zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht?

In den meis­ten Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­trä­gen aus­ge­schlos­sen sind übli­cher­wei­se z.B.:

  • Schä­den, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer vor­sätz­lich her­bei­ge­führt hat
  • Ein­bruch­dieb­stahl- oder Raub­schä­den durch vor­sätz­li­che Hand­lung von Haus­an­ge­stell­ten oder von Per­so­nen, die beim Ver­si­che­rungs­neh­mer wohnen
  • Schä­den, die durch Kriegs­er­eig­nis­se jeder Art, inne­re Unru­hen oder Erd­be­ben ent­stan­den sind
  • Schä­den, die durch Kern­ener­gie ent­stan­den sind
  • Seng­schä­den
  • Schä­den durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Ein­drin­gen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ord­nungs­ge­mäß geschlos­se­ne Fens­ter, Außen­tü­ren oder sons­ti­ge Öff­nun­gen, es sei denn, dass die­se Öff­nun­gen durch Sturm oder Hagel ent­stan­den sind

Die Ver­si­che­rung von Schä­den durch wei­te­re Ele­men­tar­ge­fah­ren wie Über­schwem­mung, Schnee­druck, Erd­be­ben oder Erd­rutsch ist geson­dert über den Ein­schluss einer Ele­men­tar­ver­si­che­rung zu vereinbaren.

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