In den meisten Hausratversicherung Verträgen ausgeschlossen sind üblicherweise z.B.:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat
- Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlung von Hausangestellten oder von Personen, die beim Versicherungsnehmer wohnen
- Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind
- Schäden, die durch Kernenergie entstanden sind
- Sengschäden
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder sonstige Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind
Die Versicherung von Schäden durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Schneedruck, Erdbeben oder Erdrutsch ist gesondert über den Einschluss einer Elementarversicherung zu vereinbaren.