Die Hausratversicherung umfasst Schäden am gesamten Hausrat durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
- Sturm und Hagel
Zum versicherten Hausrat gehören
- Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Gardinen, Teppiche usw.)
- Gebrauchsgegenstände (z.B. Kleidung, Elektrogeräte usw.)
- Verbrauchsgegenstände (z.B. Lebensmittel, Gefriergut)
- Wertsachen (zum Beispiel Bargeld, Schmuck, Urkunden, Briefmarken- und Münzsammlungen usw.)
Ersetzt werden über eine gute Hausratversicherung auch Schäden durch die oben genannten Gefahren an:
- Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie Markisen, wenn diese nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen
- in das Gebäude eingefügte Sachen, wie z.B. sanitäre Anlagen, Einbauschränke, Einbauküche oder Holzdecken, die der Versicherungsnehmer auf eigene Kosten beschafft hat und für die er die Gefahr trägt
- Kanus, Ruder‑, Falt- und Schlauchboote einschließlich Ihrer Motoren
- Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit Ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen
In der Regel in guten und leistungsstarken Hausratversicherung Tarifen bereits enthalten, aber teilweise auch gegen Mehrprämie versicherbar sind u.a. folgende Gefahren:
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag
- Fahrraddiebstahl
- Glasbruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen
- Glaskeramikkochflächen
Im Rahmen eines versicherten Schadensereignisses werden u.a. auch Kosten ersetzt
- für das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen (Aufräumungskosten)
- die aufgewendet werden müssen, um einen Schaden abzuwenden oder möglichst gering zu halten — auch wenn diese Bemühungen unvorhergesehenerweise erfolglos geblieben sind (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten)
- die aufzuwenden sind, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- und Schutzkosten)
- für Schlossänderungen, wenn Wohnungstürschlüssel anlässlich eines Versicherungfalles abhanden gekommen sind (Schloßänderungskosten)
- für Transport und Lagerung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) des versicherten Hausrats bei unbenutzbarer Wohnung (Transport- und Lagerkosten)
- für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus (Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen)
- für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung zu beseitigen (Reparaturkosten für gemietete Wohnungen)
- für Hotel- oder ähnliche Unterbringung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) wenn die Wohnung unbewohnbar wurde (Hotelkosten)
Im Rahmen der sog. Außenversicherung ist in der Hausratversicherung zusätzlich auch der Hausrat versichert, der sich vorübergehend nicht in der versicherten Wohnung oder Haus befindet. Die Versicherung zahlt als auch dann, wenn z.B. im Urlaub der Hoteltresor aufgebrochen und dort verwahrter Schmuck gestohlen wird.
Studenten sind in der Regel auch über die Außenversicherung ihrer Eltern abgesichert, wenn sie ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft haben. Allerdings sind diese Leistungen häufig von der Höhe auf einen bestimmten Erstattungssatz im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme gedeckelt.
Ob und in welcher Höhe Leistungen aus einer Hausratversicherung erbracht werden hängt jeweils von dem im individuellen Vertrag enthaltenen Bedingungswerk ab.