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Wann zahlt die Hausratversicherung?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Hausratversicherung zahlt bei Schäden durch versicherte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden. Entscheidend ist, dass der Schaden durch eine im Versicherungsvertrag benannte Gefahr entstanden ist. Die Regulierung erfolgt je nach Tarif zum Neuwert oder mit Altersentschädigung – wobei moderne Versicherungen oft großzügigere Neuwertregelungen anbieten.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt bei Schä­den durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl, Sturm, Hagel und Lei­tungs­was­ser­schä­den. Ent­schei­dend ist, dass der Scha­den durch eine im Ver­si­che­rungs­ver­trag benann­te Gefahr ent­stan­den ist. Die Regu­lie­rung erfolgt je nach Tarif zum Neu­wert oder mit Alters­ent­schä­di­gung – wobei moder­ne Ver­si­che­run­gen oft groß­zü­gi­ge­re Neu­wert­re­ge­lun­gen anbieten.

Wel­che Scha­den­fäl­le deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung ab?

Eine Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung schützt vor den häu­figs­ten Schadensituationen:

  • Brand, Blitz­schlag und Explo­si­on – ein­schließ­lich Über­span­nungs­schä­den durch Blitzeinschlag
  • Ein­bruch­dieb­stahl, Raub und Van­da­lis­mus – inklu­si­ve Schloss­än­de­rung nach Ein­bruch (übli­cher­wei­se bis ca. 500–1.000 Euro)
  • Sturm und Hagel – ab Wind­stär­ke 8 (etwa 62 km/h)
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den – durch Rohr­bruch, defek­te Was­ser­lei­tun­gen oder Heizungsanlagen
  • Glas­bruch – an Fens­tern, Spie­geln und Glas­tü­ren (oft als kos­ten­güns­ti­ge Zusatzoption)

Ver­si­chert sind Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Klei­dung, Lebens­mit­tel im Gefrier­schrank, Bar­geld und Schmuck. Bei Wert­sa­chen gel­ten oft Höchstent­schä­di­gun­gen von ca. 20–30 % der Ver­si­che­rungs­sum­me – daher emp­fiehlt sich eine Wert­sa­chen­ver­si­che­rung für wert­vol­le Samm­lun­gen. Seit 2026 bie­ten vie­le Ver­si­che­rer auch erwei­ter­te Abde­ckung für Home-Office-Aus­stat­tung an – wich­tig für alle, die regel­mä­ßig von zuhau­se arbeiten.

Wel­che Leis­tun­gen zahlt die Ver­si­che­rung im Schadensfall?

Moder­ne Haus­rat­ver­si­che­run­gen erstat­ten nicht nur Repa­ra­tu­ren oder Neu­wert beschä­dig­ter Gegen­stän­de, son­dern auch wich­ti­ge Nebenkosten:

  • Auf­räu­mungs­kos­ten und Ent­sor­gung zer­stör­ter Gegenstände
  • Hotel­kos­ten und Miet­ent­schä­di­gung bei unbe­wohn­ba­rer Woh­nung (meist bis 100 Tage oder ca. 15 % der Versicherungssumme)
  • Trans­port- und Lager­kos­ten Ihres Haus­rats wäh­rend Sanie­run­gen (übli­cher­wei­se bis 100 Tage)
  • Repa­ra­tur­kos­ten am Gebäu­de (z.B. Tür­rah­men nach Ein­bruch), wenn Sie die­se selbst tra­gen müssen
  • Scha­den­min­de­rungs­kos­ten zur Scha­den­be­gren­zung, auch wenn die­se erfolg­los waren
  • Schlüs­sel­ver­lust und Not­fall­diens­te – je nach Tarif ent­hal­ten oder zubuchbar

Außen­ver­si­che­rung: Schutz außer­halb der Wohnung

Die Außen­ver­si­che­rung schützt Ihren Haus­rat tem­po­rär außer­halb der Woh­nung: Kof­fer im Hotel, Fahr­rä­der bei Freun­den oder Möbel beim Umzug. Die Deckungs­sum­me liegt typi­scher­wei­se bei ca. 10–20 % der Haupt­ver­si­che­rungs­sum­me. Beson­der­heit: Stu­den­ten sind über die Haus­rat­ver­si­che­rung der Eltern oft mit­ver­si­chert, wenn sie in einer WG woh­nen – jedoch mit Leis­tungs­ober­gren­zen pro Gegenstand.

Check­lis­te für opti­ma­len Versicherungsschutz

  • Ermit­teln Sie Ihre genaue Ver­si­che­rungs­sum­me durch eine aktu­el­le Inven­tar­lis­te – Unter­ver­si­che­rung führt zu Leistungskürzungen
  • Prü­fen Sie Zusatz­op­tio­nen: Ele­men­tar­schä­den, Fahr­rad­dieb­stahl, Über­span­nungs­schutz, Glasbruch
  • Ver­glei­chen Sie min­des­tens 3–4 Tari­fe – gro­ße Leis­tungs­un­ter­schie­de bei ähn­li­chen Prä­mi­en sind üblich
  • Doku­men­tie­ren Sie Wert­sa­chen durch Fotos, Kauf­be­le­ge und eine aktu­el­le Übersicht
  • Infor­mie­ren Sie Ihren Ver­si­che­rer über Ver­än­de­run­gen: Home-Office-Aus­stat­tung, wert­vol­le Samm­lun­gen, Renovierungen
  • Wäh­len Sie die Selbst­be­tei­li­gung bewusst – höhe­re Selbst­be­tei­li­gung senkt Prä­mi­en, erhöht aber Ihr Kos­ten­ri­si­ko im Schadensfall
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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