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Wann zahlt die Hausratversicherung?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung umfasst Schä­den am gesam­ten Haus­rat durch:

  • Brand, Blitz­schlag, Explosion
  • Ein­bruch­dieb­stahl, Raub und Vandalismus
  • Sturm und Hagel

Zum ver­si­cher­ten Haus­rat gehören

  • Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de (z.B. Möbel, Gar­di­nen, Tep­pi­che usw.)
  • Gebrauchs­ge­gen­stän­de (z.B. Klei­dung, Elek­tro­ge­rä­te usw.)
  • Ver­brauchs­ge­gen­stän­de (z.B. Lebens­mit­tel, Gefriergut)
  • Wert­sa­chen (zum Bei­spiel Bar­geld, Schmuck, Urkun­den, Brief­mar­ken- und Münz­samm­lun­gen usw.)

Ersetzt wer­den über eine gute Haus­rat­ver­si­che­rung auch Schä­den durch die oben genann­ten Gefah­ren an:

  • Rund­funk- und Fern­seh­an­ten­nen­an­la­gen sowie Mar­ki­sen, wenn die­se nicht meh­re­ren Woh­nun­gen oder gewerb­li­chen Zwe­cken dienen
  • in das Gebäu­de ein­ge­füg­te Sachen, wie z.B. sani­tä­re Anla­gen, Ein­bau­schrän­ke, Ein­bau­kü­che oder Holz­de­cken, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer auf eige­ne Kos­ten beschafft hat und für die er die Gefahr trägt
  • Kanus, Ruder‑, Falt- und Schlauch­boo­te ein­schließ­lich Ihrer Motoren
  • Arbeits­ge­rä­ten und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den, die dem Beruf oder dem Gewer­be des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder einer mit Ihm in häus­li­cher Gemein­schaft leben­den Per­son dienen

In der Regel in guten und leis­tungs­star­ken Haus­rat­ver­si­che­rung Tari­fen bereits ent­hal­ten, aber teil­wei­se auch gegen Mehr­prä­mie ver­si­cher­bar sind u.a. fol­gen­de Gefahren:

  • Über­span­nungs­schä­den durch Blitzschlag
  • Fahr­rad­dieb­stahl
  • Glas­bruch­schä­den an Mobi­li­ar- und Gebäudeverglasungen
  • Glas­ke­ra­mik­koch­flä­chen

Im Rah­men eines ver­si­cher­ten Scha­dens­er­eig­nis­ses wer­den u.a. auch Kos­ten ersetzt

  • für das Auf- und Weg­räu­men ver­si­cher­ter Sachen (Auf­räu­mungs­kos­ten)
  • die auf­ge­wen­det wer­den müs­sen, um einen Scha­den abzu­wen­den oder mög­lichst gering zu hal­ten — auch wenn die­se Bemü­hun­gen unvor­her­ge­se­he­ner­wei­se erfolg­los geblie­ben sind (Scha­den­ab­wen­dungs- oder Scha­den­min­de­rungs­kos­ten)
  • die auf­zu­wen­den sind, weil zur Wie­der­her­stel­lung oder Wie­der­be­schaf­fung ver­si­cher­ter Sachen ande­re Sachen bewegt, ver­än­dert oder geschützt wer­den müs­sen (Bewe­gungs- und Schutz­kos­ten)
  • für Schloss­än­de­run­gen, wenn Woh­nungs­tür­schlüs­sel anläss­lich eines Ver­si­che­rung­fal­les abhan­den gekom­men sind (Schloß­än­de­rungs­kos­ten)
  • für Trans­port und Lage­rung (meist bis zu einer Dau­er von 100 Tagen) des ver­si­cher­ten Haus­rats bei unbe­nutz­ba­rer Woh­nung (Trans­port- und Lager­kos­ten)
  • für Repa­ra­tu­ren von Gebäu­de­be­schä­di­gun­gen durch Ein­bruch­dieb­stahl, Raub oder den Ver­such einer sol­chen Tat oder durch Van­da­lis­mus (Repa­ra­tur­kos­ten für Gebäu­de­be­schä­di­gun­gen)
  • für Repa­ra­tu­ren in gemie­te­ten Woh­nun­gen, um Lei­tungs­was­ser­schä­den an Boden­be­lä­gen, Innen­an­stri­chen oder Tape­ten der Woh­nung zu besei­ti­gen (Repa­ra­tur­kos­ten für gemie­te­te Woh­nun­gen)
  • für Hotel- oder ähn­li­che Unter­brin­gung (meist bis zu einer Dau­er von 100 Tagen) wenn die Woh­nung unbe­wohn­bar wur­de (Hotel­kos­ten)

Im Rah­men der sog. Außen­ver­si­che­rung ist in der Haus­rat­ver­si­che­rung zusätz­lich auch der Haus­rat ver­si­chert, der sich vor­über­ge­hend nicht in der ver­si­cher­ten Woh­nung oder Haus befin­det. Die Ver­si­che­rung zahlt als auch dann, wenn z.B. im Urlaub der Hotel­tre­sor auf­ge­bro­chen und dort ver­wahr­ter Schmuck gestoh­len wird.

Stu­den­ten sind in der Regel auch über die Außen­ver­si­che­rung ihrer Eltern abge­si­chert, wenn sie ein Zim­mer in einer Wohn­ge­mein­schaft haben. Aller­dings sind die­se Leis­tun­gen häu­fig von der Höhe auf einen bestimm­ten Erstat­tungs­satz im Rah­men der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me gedeckelt.

Ob und in wel­cher Höhe Leis­tun­gen aus einer Haus­rat­ver­si­che­rung erbracht wer­den hängt jeweils von dem im indi­vi­du­el­len Ver­trag ent­hal­te­nen Bedin­gungs­werk ab.

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