Regelmäßig ausgeschlossen von der Privaten Rechtsschutzversicherung sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
- Erbstreitigkeiten
- Unterhaltszahlungen
- Privaten Baurecht
- Klagen vor einem internationalen Gerichtshof oder dem Verfassungsgericht
- Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer
- Wett- oder Spekulationsgeschäften