Generell sind in der Privaten Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Anwalt, Gerichtskosten, Zeugenkosten sowie Sachverständigenkosten abgedeckt.
Die Leistungen in der privaten Rechtsschutzversicherung teilen sich in verschiedene Bereiche auf:
Privatrechtsschutz:
Zum Privatrechtsschutz zählen üblicherweise Rechtsfälle und Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
- Vertrags- und Sachenrecht, z.B. wenn Versprechungen aus einem Reisekatalog nicht eingehalten werden
- Sozial-Rechtsschutz, z.B. wenn Sie einen Anspruch bei der Berufsgenossenschaft geltend machen wollen
- Verwaltungs-Rechtsschutz, z.B. wenn Sie gegen eine Auflage der Verwaltungsbehörde als Hundebesitzer vorgehen wollen
- Steuer-Rechtsschutz, z.B. wenn das Finanzamt Ihre Werbungkosten nicht anerkennt
- Straf-Rechtsschutz, z.B. wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird
- Opferrechtsschutz, z.B. wenn Sie Opfer eines Raubüberfalls geworden sind und als Nebenkläger auftreten
- Schadensersatz-Rechtsschutz, z.B. wenn Sie Schmerzensgeld nach einem Unfall zu bekommen haben
- Beratung im Familien‑, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, z.B. wenn sich nach einer Trennung Fragen zum Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder ergeben
- Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten, z.B. wenn Ihnen Lärmbelästigung vorgeworfen wird
Arbeitsrechtsschutz:
Ein Arbeitsrechtsschutz kann üblicherweise nur zusammen mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Versichert sind in der Regel alle Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis bei:
- Abmahnung
- Kündigung
- Arbeitszeugnis
- rückständige Gehaltszahlungen
Verkehrsrechtsschutz:
Versichert ist der Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer oder Leasingnehmer aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie als Fahrer dieser und aller fremden Fahrzeuge.
Versichert ist der Versicherungsnehmer auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.
Mitversichert im Verkehrsrechtsschutz gelten alle Personen, welche als berechtigte Fahrer oder Insassen ein auf den Versicherungsnehmer zugelassenes Fahrzeug benutzen.
Tipp: Mittlerweile bieten die meisten Rechtsschutzversicherer gegen geringen Mehrbeitrag Rechtsschutztarife an, bei denen auch sämtliche auf mitversicherte Familienmitglieder zugelassene Fahrzeuge versichert sind.
Versichert sind in der Regel sämtliche Streitigkeiten verkehrsrechtlicher Art.
Hierzu zählen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz, wenn Sie z.B. als Verkehrsteilnehmer von einem Dritten verletzt werden und die Schuld gerichtlich geklärt werden muss.
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn sich z.B. nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt, dass dieser trotz gegenteiliger Zusicherung ein Unfallwagen ist.
- Steuer-Rechtsschutz, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über Fahrtkostenersatz mit dem Finanzamt kommt.
- Verwaltungs-Rechtsschutz, wenn es zu Streitigkeiten in Bezug auf die Entziehung bzw. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kommt.
- Straf-Rechtsschutz, wenn wegen des Verstoßes gegen eine Verkehrsvorschrift ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
- Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz, wenn z.B. die Rechtmäßigkeit bzw. Höhe eines Bußgeldverfahrens unklar ist und ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.
Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn:
- das Fahrzeug bei Schadeneintritt nicht ordnungsgemäß zugelassen war
- der Fahrer bei Schadeneintritt keine gültige Fahrerlaubnis besaß
- der Fahrer nicht berechtigt zum Führen des Fahrzeuges war ( Diebstahl )
- der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde
- der Vorwurf aufgrund des Verstoßes gegen Halte- oder Parkverstöße erhoben wird
Mietrechtsschutz:
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer in Ihrer Eigenschaft als:
- Eigentümer
- Mieter
- Pächter
- Vermieter
- Verpächter
- Nutzungsberechtigter
von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken, welche im Versicherungsschein entsprechend bezeichnet sind.
Garagen und Stellplätze sind mitversichert, sofern diese der jeweiligen Wohneinheit (Eigentum oder Miete) zuzurechnen sind.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Gebäude‑, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, wenn es z.B. zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Eigenbedarfskündigung kommt
- Steuer-Rechtsschutz, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über die laufende Erhebung von Gebühren der Grundstücksversorgung kommt
Kein Versicherungsschutz besteht u.a. in Zusammenhang mit:
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
- der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
- der baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
- der Finanzierung der genannten Vorhaben
- der steuerlichen Bewertung von Grundstücken oder Gebäudeteilen sowie wegen — Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn, dass es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt
- Enteignungs‑, Planfeststellungs‑, und Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.